Reporter ohne Grenzen legen Verfassungsbeschwerde zu Journalistenüberwachung ein

"Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage", so ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. "Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis."
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SymbolbildFoto: Nyein Chan Naing/dpa
Epoch Times2. März 2017

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat Verfassungsbeschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingelegt. ROG wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, im Zuge seiner Massenüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Menschen ausgespäht zu haben.

„Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage“, erklärte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis.“

Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung des BND im Jahr 2013. Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt sei, sei davon auszugehen, dass auch zahlreiche E-Mails von ROG erfasst worden seien – und dass diese Praxis unverhältnismäßig sei.

Denn für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit vertraulichen Informationen wendeten. Wegen der Ausforschung durch den BND könnten sie sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibe.

Eine vorangegangene Klage von ROG hatte das Bundesverwaltungsgericht den Angaben zufolge im Dezember abgewiesen. Die Organisation habe nicht nachgewiesen, dass sie tatsächlich von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war, urteilten die Richter demnach.

Die Klage betrifft die Massenüberwachung des BND – die sogenannten strategische Fernmeldeüberwachung. Bei dieser durchforstet der Auslandsgeheimdienst die Telekommunikation mit Auslandsbezug nach bestimmten Suchbegriffen auf „nachrichtendienstlich relevante“ Inhalte. Die Klage bezieht sich insoweit nicht auf die jüngsten Berichte über die gezielte Überwachung bestimmter Journalisten durch den BND. (afp)



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