Renten-Kommission schlägt Reformpaket zur Zukunft der Rente vor

Wegen der alternden Gesellschaft steht das Rentensystem vor großen Herausforderungen. Eine Expertengruppe präsentiert nun Empfehlungen für Neuregelungen - radikale Änderungen sind eher nicht darunter.
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Eine Festlegung für eine höhere reguläre Altersgrenze für den Rentenzugang traf die Kommission nicht.Foto: Felix Kästle/dpa/dpa
Epoch Times27. März 2020

Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt ein Reformpaket vor, um die Rente zukunftsfest zu machen – aber keinen grundlegenden Umbau etwa durch ein höheres Renteneintrittsalter.

Das seit Jahrzehnten bewährte System solle angepasst und verändert werden, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte der „Spiegel“ über das Papier berichtet. Die Empfehlungen für die Zeit nach 2025 sollen heute an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) übergeben werden.

In dem Bericht stellt die Kommission fest: „Die demografische Entwicklung wird zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen.“ Für die nächsten Jahrzehnte müsse deshalb das Finanzierungsgefüge neu justiert werden. Ein „dauerhaft verlässlicher Generationenvertrag“ verlange eine ausgewogene finanzielle Beteiligung aller – der Beitragszahler, der Steuerzahler und der Rentner.

Neues Schlagwort: „Haltelinien“ für Rentenniveau

Konkret solle der Mechanismus mit sogenannten Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz über 2025 hinaus fortgeführt werden. So solle das Sicherungsniveau – also das Verhältnis einer gesetzlichen Standardrente nach 45 Beitragsjahren zu den Löhnen – in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent liegen. Beim Beitragssatz wird ein Korridor zwischen 20 und 24 Prozent empfohlen. Damit werde Rentnern das Versprechen einer Teilhabe an der Wohlstandsentwicklung gegeben und die Belastung der Beitragszahler begrenzt. Solche verbindlichen Haltelinien sollten künftig jeweils sieben Jahre gelten – die erste Festsetzung also für den Zeitraum von 2026 bis 2032.

Für die Zeit bis 2025 hatte der Bundestag bereits ein Rentenpaket beschlossen. Es schreibt das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent fest. Der Beitragssatz soll bis dahin die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent.

Die Kommission war 2018 eingesetzt worden, ihr gehören Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Wissenschaftler und Fachpolitiker der großen Koalition an. Heil hatte deutlich gemacht, noch in dieser Wahlperiode gesetzliche Weichenstellungen auf Basis der Empfehlungen auf den Weg bringen zu wollen. Im Blick der Kommission steht die Zeit von 2025 bis 2060.

Keine Festlegung zu Altersgrenzen

Eine Festlegung für eine höhere reguläre Altersgrenze für den Zugang zur Rente traf die Kommission nicht – sie steigt bis 2031 schon schrittweise auf 67 Jahre. Man sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht über eine weitere Anhebung über 67 Jahre hinaus entschieden werden solle. Vielmehr solle 2026 ein neuer „Alterssicherungsbeirat“ eine Einschätzung abgeben. Die Kommission empfiehlt außerdem, alle sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, damit Beschäftigte länger in Arbeit bleiben können.

Allerdings gibt es im Bericht Sondervoten von Mitgliedern der Kommission, etwa gegen eine als zu niedrig empfundene Untergrenze des Rentenniveaus oder die Entscheidung, nicht eine Anhebung des Renteneintrittsalters zu empfehlen.

Beamten in die reguläre Rentenversicherung – Kontrovers diskutiert

Zu einer möglichen Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es in dem Bericht, einer nachhaltigen Finanzierung diene dies voraussichtlich eher nicht. Es könnte zwar Entlastung bringen, dem stünden langfristig aber hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüber. Damit die Rentenkassen ein dickeres Finanzpolster haben, wird in dem Bericht auch eine höhere Mindestrücklage vorgeschlagen.

Die private und betriebliche Altersvorsorge solle attraktiver gemacht werden, da der aktuelle Zustand „in vielfacher Hinsicht nicht zufriedenstellend“ sei. So sollten Förderungen verstärkt werden. Um bei Riester-Verträgen Kosten zu senken, sollten auf einer staatlichen Online-Plattform alle Produktangebote ohne Vertriebskosten in standardisierter Form eingestellt werden können. Der Staat solle sich zudem die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern ein Standardvorsorgeprodukt anzubieten. (dpa)



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