Rendsburger Moscheen-Streit: Das „nichtige“ System im „gottlosen Westen“ ersetzen – Verfassungsschutz informiert zu „Milli Görüs“
Am 14. Juni 2016 sollte ein 13-jähriger Junge aus Rendsburg mit seiner Gymnasium-Klasse einen Schulausflug in eine örtliche „Milli Görüs“-Moschee machen. Dies sollte im Rahmen des Erdkundeunterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ geschehen.
Da die Eltern dadurch eine „Beeinflussung“ ihres Kindes befürchteten, baten sie die Schule darum, dass ihr Sohn während dieser Zeit am normalen Unterricht in der Parallel-Klasse teilnehmen dürfe. Dies wurde abgelehnt.
Moschee-Besuch als „informative Schulveranstaltung“
Der Junge wurde daraufhin von seinen Eltern zu Hause gelassen, worauf die pikierte Schulbehörde ein Bußgeld von 300 Euro gegen die Eltern anordnete, da es sich um eine „informative Schulveranstaltung“ gehandelt habe, berichtete die „Schleswig-Holsteinische Landeszeitung“ im Oktober 2016.
Die Eltern des Siebtklässlers legten Einspruch ein, der Fall kam vor Gericht.
Bagatellisierung und Strafermäßigung
Am 4. Juli wurde der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht in Meldorf verhandelt.
Laut berichtender „SHL“ wiesen die Eltern weiterhin auf eine religiöse Beeinflussung unter dem Deckmantel des Erdkundeunterrichts hin, während die Richterin nur einen „allgemeinen Unterricht“ mit lediglich „religiösen Bezügen“ gesehen haben wollte. Da der Schüler zuvor nie unentschuldigt am Unterricht gefehlt hatte und die Eltern auch von sich aus um Ersatzunterricht gebeten hatten, wurde die Strafe auf 50 Euro ermäßigt.
Schüler als Zeugen nicht geladen
Während der Verhandlung wurde laut Verteidigung zwar die inzwischen damalige Schulleiterin als Zeugin vernommen, jedoch keiner der betroffenen Schüler des Ausflugs, wie vom Verteidiger beantragt. Diese hätten vor Gericht darlegen sollen, was sich während des Vorbereitungstreffens im Gebetsraum der zur Islamischen Gemeinschaft „Milli Görüs“ gehörenden Moschee unter Beisein eines eigens aus Hamburg angereisten Moscheevorstands abgespielte habe.
Um was es dabei genau ging, wurde nicht verraten.
Allerdings gab der Anwalt an, dass er vor das Oberlandesgericht und wenn nötig auch bis zum Verfassungsgericht gehen werde, um den Fall grundsätzlich klären zu lassen. Voraussetzung: Die Eltern ziehen mit.
„Milli Görüs“ und Verfassungsschutz
Die Moschee in Rendsburg gehört zur Islamischen Gemeinschaft „Milli Görüs“ („Nationale Sicht“), über die der Verfassungsschutz berichtet:
Unter dem Oberbegriff „Islamismus“ werden verschiedene Strömungen zusammengefasst, die sich hinsichtlich ihrer ideologischen Prämissen, ihrer geografischen Orientierung und ihrer Strategien und Mittel unterscheiden. Legalistische Strömungen wie die „Millî Görüş“-Bewegung versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen.“
(Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht, S. 154, Stand Juni 2017)
Zudem verweist der Verfassungsschutzbericht auf antisemitische Aussagen in Druckerzeugnissen aus dem Umfeld der Bewegung, insbesondere in der Zeitung „Millî Gazete“. Demnach würden die Juden den „gottlosen Westen“ und den größten Teil der Welt beherrschen und hinter den Kulissen agierende Führer der herrschenden unislamischen, tyrannischen und „nichtigen“ Ordnung sein (BfV-Bericht, S. 185).
Das „nichtige“ System im „gottlosen“ Westen ersetzen
Auf Seite 207 des derzeit aktuellen Verfassungsschutzberichtes von 2016 (Stand 6/2017), heißt es, dass die Bewegung von einer „gemeinsamen ideologisch-religiösen Ausrichtung und der ideellen Bindung“ an den 2011 verstorbenen ehemaligen Ministerpräsidenten und türkischen Politiker Necmettin Erbakan zusammengehalten werde.
Laut Verfassungsschutz dachte Erbakan, dass gegenwärtig mit der westlichen Zivilisation eine „nichtige“, auf Gewalt, Unrecht und Ausbeutung der Schwachen basierende Ordnung dominiere und dieses „nichtige“ System durch eine „Gerechte Ordnung“ ersetzt werden müsse, die sich ausschließlich an islamischen Grundsätzen ausrichte und an deren Verwirklichung alle Muslime mitwirken sollen.
„Hierzu müssen sie eine bestimmte Haltung einnehmen, einen bestimmten Blick (‚Görüş‘) auf die Welt gewinnen, nämlich
einen nationalen/religiösen (‚Millî‘) Blick, einen ‚Millî Görüş’“, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz.
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