Julian Reichelt gewinnt erneut gegen Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung
Zum dritten Mal musste die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, eine Niederlage gegen Julian Reichelt, Betreiber der Medienplattform „NiUS“, hinnehmen.
Im aktuellen Fall (Aktenzeichen: VG 27 L 200/24) hatte „NiUS“ eine Presseanfrage an die Antidiskriminierungsstelle (ADS) geschickt. In einer der Fragen ging es darum, wer in Atamans Haus den Auftrag zu zwei Abmahnungen gegen die Platform initiiert hatte. Zudem wollte „NiUS“ wissen, ob und in welchen Fällen die ADS zwischen Januar 2022 bis Mai 2024 „durch Unterlassungsbegehren gegen mediale oder journalistische Publikationen“ vorgegangen sei.
Da die ADS nicht antwortete, stellte „NiUS“ mithilfe ihres Rechtsanwaltes Joachim Steinhöfel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin argumentierte der Anwalt der ADS, dass Ataman in ihrer Funktion als unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung keinen presserechtlichen Auskunftsansprüchen unterliege, berichtete „Welt“.
Ataman erteilt persönlich Auftrag zur Abmahnung
Allerdings gab der Anwalt der ADS anschließend in einem neunseitigen Schreiben an, dass Ataman persönlich die Aufträge erteilt habe, gegen „NiUS“ vorzugehen. Mit den unter dem Druck des Verfahrens erteilten Auskünften war der Rechtsstreit faktisch erledigt.
Heute hat die BRD schon wieder, und zwar gleich zweimal gleichlautend, gegen uns verloren. Frau Ataman hat sich wiederholt geweigert, Presseanfragen von @niusde_ zu beantworten, tat das erst vor Gericht und bekam, weil die Weigerung rechtswidrig war, die Kosten auferlegt. pic.twitter.com/YwluXff20z
— Steinhoefel (@Steinhoefel) August 13, 2024
Am selben Tag entschied das Berliner Verwaltungsgericht auch in einem weiteren Fall zwischen „NiUS“ und der ADS. Hierbei ging es ebenfalls um verweigerte Antworten auf eine Presseanfrage (VG 27 L 294/24).
In beiden Fällen wurden der ADS die jeweils auf 5.000 Euro festgesetzten Verfahrenskosten auferlegt. Diese Kosten werden aus Steuermitteln bezahlt.
„NiUS“ gewann zu Transfrau-Aussage
Zuvor ging es im Mai um Aussagen bei „NiUS“ über eine Transperson und die ADS. Der biologische Mann hatte sich bei der dem Familienministerium unterstellten ADS gemeldet.
Ein Fitnessstudio für Frauen lehnte die Aufnahme der Person ab. Das Berliner Land- und Kammergericht wies die Anträge der ADS zurück, weil die Aussagen von „NiUS“ zu dem Fall von der Meinungsfreiheit geschützt seien.
„Frau Ataman kann in ihren Verfahren gegen die freie Presse mittlerweile auf eine beeindruckende Bilanz zurückblicken. Drei Verfahren, drei Niederlagen“, sagt Steinhöfel der „Welt“. „Wenn sie ein weiteres anhängiges Verfahren in Hamburg auch noch verliert, hat sie sogar die Chance, mit ihrer Kollegin Svenja Schulze gleichzuziehen, die viermal gegen unsere Mandantin unterlegen ist.“
Ataman ist seit Juli 2022 die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Stelle wurde im Jahr 2006 im Zuge der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet.
Die ADS soll Menschen unterstützen, die von Diskriminierung betroffen sind, über das Thema informieren und wissenschaftliche Untersuchungen dazu durchführen. Regelmäßig soll sie den Deutschen Bundestag unterrichten.
Ataman ist Teil der Mitgliederversammlung der Heinrich-Böll-Stiftung, der parteinahen Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen.
Reichelt erzielt Freispruch zu „Islamisten-Geste“
Am Freitag, 16. August, wurde zudem bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Reichelt, das aufgrund der Strafanzeige des Fußballnationalspielers Antonio Rüdiger und des Deutschen Fußballbundes eingeleitet wurde, mangels Tatverdachts eingestellt wurde. Dies entspricht einem Freispruch.
Der Vorwurf gegen Reichelt lautete auf Beleidigung und Volksverhetzung. Der Verdacht stützte sich darauf, dass Reichelt am 23. März 2024 ein Foto von Rüdiger, auf dem dieser den erhobenen Zeigefinger zeigt, bei X veröffentlichte und dazu kommentierte:
„Islamismus heute Abend in der deutschen Start-Elf. Das ist die Ideologie, die alles mit Regenbogen-Farben vom Dach wirft und Frauen steinigt. Antonio Rüdiger sollte uns mehr besorgen als ein Nike-Trikot.“
Ergänzend und erläuternd hierzu schrieb Reichelt am 24. März 2024 auf X:
„Für alle, die beim Islamisten-Gruß von Antonio Rüdiger keinen Islamismus erkennen wollen: Der Verfassungsschutz nennt diese Geste den ‚IS-Finger‘ und wertet den Zeigefinger als klares Zeichen für Islamismus. Man kann es nicht schönreden, der DFB muss sich dazu äußern.“
„Sie können mich anzeigen und anklagen, verhaften und verurteilen. Sie können mich als verbissen, verbittert und „rechts“ beschimpfen: Ich werde nicht aufhören zu kritisieren, dass Antonio Rüdiger im Deutschland-Trikot den ISIS-Gruß zeigt.“ Julian Reichelt pic.twitter.com/ASy2eOcgac
— Gr@ntlɘr 🥨🍺 (@oida_grantler) August 16, 2024
Verfassungsschutz und Faeser warnen vor „Islamisten-Geste“
Mit der Einstellung ist die Staatsanwaltschaft dem Einstellungsantrag von Reichelts Rechtsanwältin Katharina Dierlamm gefolgt.
Sie führte vor Gericht unter anderem an, dass der erhobene Zeigefinger in der Form, wie ihn Rüdiger präsentiert habe, spätestens seit 11. September 2001 als Symbol des Islamismus verwendet und verstanden werde.
Eine Vielzahl öffentlicher Stellen, wie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser würden vor dieser Geste warnen, so Dierlamm weiter.
„Die Vorwürfe gegen Julian Reichelt waren von Beginn an völlig haltlos und indiskutabel. Die Äußerungen meines Mandanten waren eindeutig von seiner Meinungsfreiheit als Journalist gedeckt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig, weil sie eben diese Meinungsfreiheit als essenzielles Grundrecht in unserem Rechtsstaat schützt und achtet“, kommentiert die Anwältin den Freispruch.
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