Regierung will Sprengung von Geldautomaten härter bestrafen
Die Bundesregierung will härtere Strafen für Geldautomatensprengungen ermöglichen. Dazu habe das Innenministerium in Abstimmung mit dem Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt, teilten beide Ministerien am Samstag mit.
Skrupellose Täter müssen strenger geahndet werden
Demnach sollen Geldautomatensprengungen mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Länder und Verbände können zu dem Vorhaben nun Stellung nehmen.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden können.“ Außerdem müssten die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen können, fordert die Ministerin.
„Zugleich brauchen wir weiterhin effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten.“ Die Kreditwirtschaft bleibe in der Verantwortung, diese Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen, so Faeser.
„Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Eine Geldautomatensprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum richte nicht nur großen Schaden an, sondern stelle auch eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder Passanten.
„Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend anpassen: Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich“, so Buschmann. (dts/red)
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