Regierung will Berichte über Betrug bei Arbeitsmigration prüfen

Nachdem die Bundespolizei über erschlichene Arbeitsvisa für Deutschland berichtet wurde, steht nun die Sicherheit des Systems infrage. Das Innenministerium prüft die Hinweise.
Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild)
Das Bundesinnenministerium wird die Hinweise der Polizei prüfen. (Symbolbild)Foto: Jörg Carstensen/dpa
Epoch Times24. März 2025

Nach Warnungen der Bundespolizei über Betrugsfälle im Bereich der Arbeitsmigration will die Bundesregierung die entsprechenden Hinweise prüfen.

„Natürlich haben wir die Meldungen der Bundespolizei zur Kenntnis genommen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Wir werden uns das jetzt genau anschauen und da, wo es möglich und erforderlich ist, natürlich auch schauen, dass wir nachbessern können.“

Es gelte aber grundsätzlich, dass man Visaverfahren und allem, was auch im Zusammenhang mit Arbeitsmigrationen und Sicherheit stehe, einen sehr hohen Stellenwert einräume.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts verwies unterdessen auf dts-Nachfrage darauf, dass es ohnehin so sei, dass Sicherheit in Visaverfahren „oberste Priorität“ habe. Entscheider an den Auslandsvertretungen oder auch im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten seien dafür extra geschult.

Mehr Digitalisierung soll für mehr Zeit für Prüfungen geführt haben

„Wir sind große Schritte in den letzten Monaten gegangen in Sachen Visadigitalisierung“, fügte er hinzu. Das bringe auch einen Sicherheitsvorteil, weil mehr Zeit für Prüfungen verfügbar sei.

Der „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, dass es vermeintlichen Fachkräften aus Drittstaaten offenbar zunehmend gelinge, sich Arbeitsvisa für Deutschland zu erschleichen. Laut einer internen Warnung der Bundespolizei registrierte die Behörde demnach immer mehr Fälle, in denen sich Migranten an deutschen Botschaften und Konsulaten mit gefälschten Dokumenten erfolgreich um Visa im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bemüht haben.

Wie das Bundespolizeipräsidium in Potsdam dem „Spiegel“ mitteilte, seien von den Erschleichungen vor allem Auslandsvertretungen in Nord- und Ostafrika sowie in Asien betroffen. Angaben zu Fallzahlen seien nicht möglich, da das Phänomen statistisch nicht erfasst werde. (dts/red)



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