Regierung will Ausweisung krimineller Ausländer erleichtern
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Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte – zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung – in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein – egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Asylbewerbern, die Straftaten begehen, soll in Zukunft konsequenter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden.
In der Silvesternacht hatten Gruppen von Männern in Köln Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. Inzwischen wird laut Kölner Staatsanwaltschaft gegen 35 Beschuldigte ermittelt. Dabei handele es sich überwiegend um Nordafrikaner.
Die Bundesregierung hatte das Ausweisungsrecht erst vor kurzem reformiert. Die Geschehnisse von Köln hatten aber eine hitzige Debatte über mögliche rechtliche Konsequenzen angestoßen.
Als Gast im Kabinett wird der französische Innenminister Bernard Cazeneuve erwartet. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Ressortchef aus einem der beiden Länder das jeweils andere Kabinett besucht. 2014 hatte Laurent Fabius laut Bundesregierung erstmals als französischer Außenminister an einer Sitzung der deutschen Ministerrunde teilgenommen.
(dpa)
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