Regierung verweigert Antwort auf FDP-Anfrage zur automatischen Gesichtserkennung
Die FDP hat vor einem Einsatz von Gesichtserkennungs-Software durch deutsche Geheimdienste gewarnt. Anlass ist die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Innenexperten Konstantin Kuhle, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Der Abgeordnete wollte vom Ministerium wissen, ob deutsche Sicherheitsbehörden Applikationen oder Software wie die der US-Firma Clearview AI einsetzten, „mit denen anonyme Personen im öffentlichen Raum durch einen Datenabgleich aus öffentlich zugänglichen Fotos identifiziert werden können“.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU), schloss einen Einsatz Clearview-ähnlicher Gesichtserkennungssoftware für die Sicherheitsbehörden des Bundes aus. Mit Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienstes (BND) erklärte er jedoch, „hierzu erfolgt keine Beantwortung der schriftlichen Frage durch die Bundesregierung“, weil „schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“ berührt seien. „Dies ist jedoch weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten“, so Mayer.
Kuhle kritisierte, dass die Applikation Clearview auch in Europa und Deutschland viele Fragen aufwerfe. Gegenüber dem Handelsblatt“ sagte er: „Wenn es um den Einsatz so weitgehender Software geht, kann sich die Bundesregierung nicht einfach hinter dem Staatswohl verstecken und entsprechende Fragen nicht beantworten.“ Vielmehr sei eine „offene Debatte über den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software, wenn wir die Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bewahren wollen“.
Bundestagsdebatte zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Am 30. Januar wurde das Thema „Einführung automatisierter Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen“ im Bundestag diskutiert. Im FDP-Antrag war die Bundesregierung aufgefordert worden, „im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes weiterhin auf Pläne zu verzichten, mit denen die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhalten soll“.
Im Bundestag verwies Konstantin Kuhle (FDP) darauf, dass in einem ersten Entwurf für eine Novelle des Bundespolizeigesetzes eine Ermächtigungsgrundlage für automatisierte Gesichtserkennung an Verkehrsknotenpunkten durch die Bundespolizei enthalten gewesen sei.
Die FDP lehne die „flächendeckende automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ ab. Eine solche Gesichtserkennung passe nicht zu einer freiheitlichen Demokratie, sondern eher zu totalitären Regimen, „wenn der Staat nachvollziehen kann, wo sich alle Bürgerinnen und Bürger aufhalten“.
Die Grünen beantragten ein „gesetzliches Verbot der biometrischen, algorithmengesteuerten Gesichtserkennung oder anderweitiger biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit“ von Bürgern in öffentlichen Räumen. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) warf Bundesinnenminister Horst Seehofer vor, längst mit der Unionsfraktion ausgehandelt zu haben, „die entsprechenden Passagen im weiteren Verfahren wieder ins Gesetz zu hieven“. Dabei erhöhe diese „totalitäre Technologie“ die öffentliche Sicherheit nicht, sondern stelle einen „tiefen Grundrechtseingriff bei unbescholtenen Bürgern“ dar.
Offene Fragen zur automatisierten Gesichtserkennung
Thorsten Frei (CDU/CSU) entgegnete, dass die Herausnahme der Regelung für die automatisierte Gesichtserkennung aus dem Entwurf eines neuen Bundespolizeigesetzes nicht zu beanstanden sei, „weil es da noch Fragen zu klären gibt“. Es sei richtig, dass offene Rechtsfragen geklärt würden, bevor man „in einem sensiblen Bereich neue Instrumentarien für die Polizei“ ermögliche. Dabei gehe es darum, „dass Menschen, die in polizeilichen Fahndungsdateien sind, letztlich auch schneller dingfest gemacht werden können“.
Vorwürfe kamen von Roman Reusch (AfD). Er hielt FDP und Grünen vor, dass sie ein „neues, wunderbar funktionierendes Instrumentarium zur Fahndung nach Straftätern verbieten lassen“ wollen. Wer dies verhindere, nehme „billigend in Kauf, dass eine große Zahl solcher Täter nicht erwischt wird“, sondern „weitermachen“ könne.
Es gehe um die Abwägung zwischen Verbrechensbekämpfung und individueller Selbstbestimmung der Menschen und ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum, führte Ute Vogt (SPD) an. Im Gegensatz zur üblichen Videoüberwachung seien Menschen bei der biometrischen Gesichtserkennung „individuell erkennbar“. Das käme einer anlasslosen Kontrolle gleich, der die Verfassung zu Recht „sehr enge Grenzen“ setze.
Dass Seehofer die Einführung dieser Technologie wegen rechtlicher Bedenken gestoppt habe, begrüßte die Linken-Partei ausdrücklich. Sie habe gleichzeitig Zweifel daran, „dass vor allem die Union wirklich dauerhaft auf dieses Instrument verzichten will“. Deshalb solle der Bundestag hier ein „klares Stoppzeichen“ setzen, sagte André Hahn (Die Linke).
Überwachung in Nizza durch Polizisten und KI
Die französische Stadt Nizza ist die erste Stadt in Europa mit automatisierter Gesichtserkennung. Dort werden bereits rund 340.000 Einwohnern von insgesamt 2682 Kameras Tag und Nacht überwacht. Auf den Monitoren der Zentrale der Städtischen Überwachung (CSU) wird das gesamte öffentliche Leben der Bürger Nizzas in den Straßen, den Parks und in den Straßenbahnen wiedergegeben. Wöchentlich werden weitere Kameras in Betrieb genommen.
Polizisten überwachen die Aktivitäten auf den Bildschirmen und werten sie aus. Künftig soll diese Aufgabe von Künstlicher Intelligenz übernommen werden. Bei der Analyse der Daten wird unter anderem auf die Stimmungslage in den Gesichtern der Menschen geachtet, um ein potenzielles Verbrechen oder einen Notfall vorauszusehen. (dts/sua)
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