Regierung scheitert mit Eilantrag auf Herausgabe von „Gorch Fock“
Im Gezerre um das Segelschulschiff „Gorch Fock“ hat die Bundesregierung eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Bremen lehnte am Dienstag ihren Antrag ab, die Bredo-Werft umgehend zur Herausgabe des Schiffs zu zwingen. Der Antrag auf eine entsprechende einstweilige Verfügung habe sich „auf eine – im Ergebnis unzulässige – Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtet“, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Die Bredo-Werft will dem Gericht zufolge die „Gorch Fock“ derzeit nicht herausgeben, weil sie noch Geld von der Regierung haben will. Das Segelschulschiff liegt seit geraumer Zeit zur Reparatur in der Bredo-Werft. Eigentlicher Auftragnehmer für die Sanierung ist die Elsflether Werft. Diese ging zwischenzeitlich insolvent.
Die Instandsetzung des traditionsreichen Schulschiffs der Bundeswehr hatte wegen drastischer Kostensteigerungen politisch für Wirbel gesorgt. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln außerdem wegen Korruptions- und Untreueverdachts rund um die Arbeiten und die Elsflether Werft.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte die umstrittene Sanierung der „Gorch Fock“ bereits zeitweise gestoppt. Die Arbeiten wurden nach Gesprächen mit der neuen Leitung der Werft im März wieder aufgenommen. (afp)
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