Regierung beschließt härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten – Bis zu fünf Jahren Haft
Die Bundesregierung hat am Mittwoch härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten beschlossen. Dem nach Angaben des Justizministeriums vom Kabinett gebilligten Entwurf zufolge können Attacken gegen Polizisten künftig schon bei „allgemeinen Diensthandlungen“ wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer „Vollstreckungshandlung“ wie einer Festnahme möglich.
„Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). „Polizisten werden alltäglich brutal attackiert.“ Die Einsatzkräfte riskierten Gesundheit und Leben, um den Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür hätten sie Wertschätzung und Unterstützung verdient. „Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen“, fügte Maas hinzu. Tätliche Angriffe gegen sie müssen besser erfasst und härter bestraft werden.
In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es: „Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (afp)
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