Regeln zum Umgang mit der Vergangenheit bei der Bundeswehr: Ministerium berät über das Sammeln von Waffen, Helmen, Bildern aus der Wehrmachtszeit

In den "Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr" steht seit 1982, dass "das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen" ausdrücklich erlaubt sei. Dürfen also Wehrmachtshelme im Freizeitraum oder Wehrmachtssoldaten als Wandschmuck bei der Bundeswehr aufgehängt werden?
Titelbild
Fotoalbum von Wehrmachtssoldaten.Foto: FRANCOIS GUILLOT/AFP/Getty Images
Epoch Times10. Mai 2017

Wehrmachtshelme im Freizeitraum oder Wehrmachtssoldaten als Wandschmuck – in der Bundeswehr wird heftig über den Umgang mit der Vergangenheit diskutiert. Was in Sachen Traditionspflege erlaubt ist und was nicht, regelt der so genannte Traditionserlass.

Derartige „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ wurden erstmals 1965 niedergelegt. Weil die Bundeswehr auch mit Hilfe vieler ehemaliger Wehrmachtssoldaten aufgebaut worden war, sollte so eine unkritische Anlehnung an die Vergangenheit unterbunden werden.

1982 folgte die bis heutige gültige Version: „Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen“, heißt es darin.

Aber auch diese Fassung lässt Fragen offen: So ist „das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen“ ausdrücklich erlaubt.

Ihr Zur-Schau-Stellen muss aber „die Einordnung in einen geschichtlichen Zusammenhang erkennen lassen“. Ob dabei ein Hinweiszettel ausreicht und ob es überhaupt Privat-Ausstellungen in Kasernen geben soll, wird nun im Ministerium beraten. (afp)

 



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