Regelenergie und Gasspeicher – Weitere Umlagen für Gaskunden
Auf Gaskunden kommen ab Oktober neben der Gasumlage zur Rettung wichtiger Importeure noch weitere Umlagen zu. So muss ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ab Oktober für Regelenergie und Gasspeicherbefüllung bei sieben Prozent Mehrwertsteuer mit insgesamt knapp 135 Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr rechnen.
Die Umlagen kommen zu der bereits veröffentlichten Gasbeschaffungsumlage („Gasumlage“) von 2,419 Cent (ohne Mehrwertsteuer) je Kilowattstunde hinzu. Sie bedeutet für den Musterhaushalt bei sieben Prozent Mehrwertsteuer knapp 518 Euro Mehrkosten pro Jahr.
Regelenergie
Vom 1. Oktober an müssen Gasversorger auf jede von Haushalten und kleinen Firmen verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent für sogenannte Regelenergie zahlen. Das teilte das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) am Donnerstag in Ratingen mit. Bei großen Firmen beträgt die Umlage 0,39 Cent je Kilowattstunde. „Diese Umlagen sind regelmäßig Bestandteil der Kosten der Gaslieferanten und damit der Gaspreise für Letztverbraucher“, teilte der Stadtwerkeverband VKU mit. Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen noch nicht enthalten. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet die Umlage bei einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent 121,98 Euro Mehrkosten.
Regelenergie, also Gas, wird eingesetzt, um das Gasnetz stabil zu halten. Die Regelenergieumlage gibt es schon mehrere Jahre. Sie wird jedes Jahr neu festgesetzt. Aktuell liegt sie bei null Euro. Hauptgrund für den Anstieg sind laut THE die stark gestiegenen Gaspreise im Großhandel.
Gasspeicherumlage als neues Instrument
Neu ist die Gasspeicherumlage. Auch ihre Höhe wurde am Donnerstag veröffentlicht. Sie beträgt 0,059 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden verursacht sie Mehrkosten von 12,63 Euro bei sieben Prozent Mehrwertsteuer. Die Gasspeicherumlage soll THE die Kosten ersetzen, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Gaseinkauf. Das Unternehmen veröffentlichte am Donnerstag noch weitere Umlagehöhen, die jedoch nicht auf alle Gaskunden umgelegt werden.
Die Speicherumlage sei notwendig, betonte VKU-Chef Ingbert Liebing. „Je voller unsere Speicher, desto besser unsere Ausgangslage bei der Versorgungssicherheit im Winter“, sagte er. Die Stadtwerke würden die Gasspeicher- und Gasbeschaffungsumlage leider weitergeben müssen. Die Umlagen machten im Verhältnis zu den allgemeinen Preissteigerungen an den Märkten aber eher den kleineren Anteil aus, betonte er.
THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Ferngas-Netzbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle im Gasmarkt, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht. In der Gaskrise fallen THE besondere Aufgaben zu, etwa beim Erreichen vorgeschriebener Gasspeicher-Füllstände. THE hat dafür unter anderem Optionen auf Gasmengen gekauft, die im Winter abgerufen werden können. Auch für den direkten Einkauf von Gas durch THE zur Speicherbefüllung fallen Kosten an. Die Gasspeicher sollen am 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Gegen Donnerstagmittag befanden sich die Füllstände der deutschen Gasspeicher bei 77,79 Prozent.
Nur Gas-Kunden mit Tarifen über 26 Cent/kWh werden „entlastet“
Von der Gas-Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent profitieren unter Berücksichtigung der Gasumlage nur Kunden, die derzeit mehr als 26,294 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Für alle Bestandskunden mit niedrigeren Tarifen wird es unterm Strich teurer. Aus bisher beispielsweise 15 Cent/kWh brutto (ohne Gasumlage und mit 19 Prozent MwSt.) werden durch Gasumlage und die niedrigere Umsatzsteuer rund 16,1 Cent.
Zwar sinkt in diesem Rechenbeispiel der Gaspreis durch die Mehrwertsteuersenkung von 15 auf 13,49 Cent brutto, hinzu kommen aber noch netto 2,419 Cent Gasbeschaffungsumlage und 0,059 Cent Gasspeicherumlage. Jeweils zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer. Insgesamt sind das dann 16,14 Cent pro Kilowattstunde.
Für Verbraucher, die hingegen beim Marktpreisniveau von derzeit rund 31 Cent pro Kilowattstunde Gas-Neuverträge abschließen müssen, wird es trotz der Gasumlagen und dank der Mehrwertsteuersenkung unterm Strich etwa einen halben Cent günstiger. Unternehmen werden durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Gas nicht entlastet: Sie zahlen sowieso keine Umsatzsteuer. Dafür entsteht durch eine Umsatzsteuerumstellung im laufenden Jahr immer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Der ermäßigte Steuersatz soll so lange gelten, wie die Gasumlage erhoben wird. Das ist vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. (dpa/dts/mf)
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