Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio – Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt
Vertreter der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind am 31. Januar dieses Jahres auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder zusammengekommen. Sie halten es „für erforderlich, eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen“. So steht es in der Ergebnisniederschrift zu dieser Sitzung.
Die Rundfunkkommission gründete eine Arbeitsgruppe, der sich später noch die Länder Hamburg und Sachsen anschlossen. Damit arbeiten nun fünf Länder zusammen, in denen unionsgeführte sowie von SPD und Grünen geführte Regierungen an der Macht sind.
Die Arbeitsgruppe habe sich ein Gesamtkonzept zum Ziel gesetzt: Den Sendeanstalten soll ein bestimmtes Finanzbudget jährlich zugewiesen werden. Gleichzeitig soll es Freiräume geben, in denen die Sender selbst zu entscheiden können, für welche inhaltlichen Angebote (Fernsehen, Hörfunk, Internet) sie dieses Geld im Rahmen eines flexibler gefassten Auftrags ausgeben möchten.
Eine Möglichkeit dabei wäre es, bei solchen Entscheidungen die Aufsichtsgremien der Anstalten stärker einzubinden, so „Medienkorrespondenz“. Das Finanzbudget der Sender könnte außerdem indexiert werden, also beispielsweise in Höhe der jährlichen Inflationsrate ansteigen. Aber nur dann, wenn die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ KEF einen solchen Teuerungsausgleich für gerechtfertigt hält.
Wenn dies tatsächlich umgesetzt wird, müsste der Rundfunkbeitrag entsprechend angehoben werden.
„Ein höheres Maß an Freiheit … „
Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien in Hamburg erklärte gegenüber „Promedia“, dass „ein höheres Maß an Freiheit für die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei gleichzeitig steigender Kostenverantwortung ein sinnvoller Weg“ wäre.
Nach der Einschätzung von Brosda stoße „die kleinteilige staatsvertragliche Beauftragung durch die Länder“ in der jetzigen Form an ihre Grenzen. Der Grund hierfür sei, die Dynamik des Medienmarkts und die sich wandelnden Erwartungen der Bürger.
Brosda sagte weiter: Es sei „sinnvoll denjenigen, die das Programm verantworten, mehr Freiheit und Verantwortung zu geben. Sie wissen selbst am besten, wie sie ihr Publikum erreichen. Sie können und sollten entscheiden und verantworten, was wann und wo, also über welche Ausspielwege, gesendet wird.“ Die Länder könnten „daher künftig eher abstrakt die Produktion von Inhalten öffentlich-rechtlicher Qualität beauftragen“, so Brosda. Und: „Die Anstalten könnten hierfür etwa ein Programm- und ein Distributionsbudget erhalten, mit dem sie dann selbst entscheiden, in welchem Maße sie welche Verbreitungswege nutzen.“
Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt
Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der KEF, rechnet bei der Kalkulation in 2017 mit einem Anstieg des Rundfunkbeitrages ab 2021 auf 18,50 Euro.
Die KEF stellte im Januar fest, dass sich durch die von den Sendern, Ende September 2017, vorgelegten Einsparvorschläge für die Periode 2021 bis 2024 eine Einsparsumme von 351,4 Mio Euro ergibt. Damit ließe sich ein „eventueller künftiger Erhöhungsbetrag“ für den monatlichen Rundfunkbeitrag um 20 Cent reduzieren. (vm)
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