Reform für Steuerzahler: Was sich durch neue Steuerklassen und Freibeträge ändert

Die Regierung hat gleich mehrere Reformen für Steuerzahler geplant. Es geht um steuerliche Freibeträge, Kindergeld, Inflationsanpassung im Steuertarif, die Abschaffung der Steuerklassen III und V und das Ehegattensplitting.
Neue Freibeträge, andere Steuerklassen - alles in allem geht es um eine Entlastung in Milliardenhöhe. (Archivbild)
Neue Freibeträge, andere Steuerklassen.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times24. Juli 2024

Die Bundesregierung will am Mittwoch gleich mehrere Entlastungen bei der Einkommensteuer und eine Reform der Steuerklassen auf den Weg bringen. Das dürfte besonders Ehepaare und Lebenspartner interessieren.

Die Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP), ein Sammelsurium von Steuer-Reformen, die als Gesamtpaket erst durchs Kabinett und dann durch den Bundestag gebracht werden sollen.

Vier Änderungen sind für Bürger besonders relevant:

Steuerliche Freibeträge

Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Ändern sollen sie sich nun nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Konkret soll der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 steigen. Im kommenden Jahr soll er laut einem ersten Entwurf um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden. Die Zahlen sind allerdings noch vorläufig und können mit dem Progressionsbericht im Herbst noch angepasst werden.

Kindergeld

Ab Januar sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich.

Inflationsanpassung im Steuertarif

Lindner hat in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden.

Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben – mit Ausnahme der Reichensteuer. Dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt, soll weiterhin ab 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag dagegen werden auch angehoben.

Damit gleicht die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression aus. Ohne diese Anpassung würde ein Gehaltsplus in Höhe der Inflation zu höheren Steuern führen – obwohl der Betroffene letztlich überhaupt keine höhere Kaufkraft hat.

Steuerklassen III und V abschaffen

Die Steuerklassen beeinflussen nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern – aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, ein zinsloser Kredit vom Finanzamt quasi. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge.

Beiden zusammen steht dadurch zwar monatlich das bestmögliche Netto zur Verfügung – sie müssen aber damit rechnen, am Jahresende Steuern nachzuzahlen. Außerdem kann bei Geringverdienern schnell der Eindruck entstehen, ihre Arbeit lohne sich nicht.

Die Bundesregierung will die beiden Steuerklassen nun abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen.

Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend. Die Lohnsteuerbelastung soll so gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, Nachzahlungen werden aber seltener.

Ändert sich was am Ehegattensplitting?

Nein. Auch beim Faktorverfahren von Steuerklasse vier wird das Ehegattensplitting angewendet. Partner können damit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

Beide Einkommen werden dann zusammengerechnet, und bei der Berechnung der Steuerlast nimmt das Finanzamt an, dass beide gleich viel zum Familieneinkommen beitragen. Das bringt Vorteile, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen – denn das kleinere Einkommen dämpft die Steuerbelastung des großen.

Die Zukunft des Splittings ist in der Ampel-Koalition umstritten: Familienministerin Lisa Paus (Grüne) würde es gern abschaffen. Sie argumentiert: Das Splitting belohne Einkommensunterschiede und gebe so Anreize, dass Frauen nur in Teilzeit arbeiten. Das führe letztlich zu geringeren Rentenansprüchen und mehr Altersarmut bei Frauen.

Die FDP schließt eine Abschaffung dagegen aus, weil sie einer deutlichen Steuererhöhung gleichkäme. (dpa/red)



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