„Rechtsklarheit“: Ausschluss Sayn-Wittgensteins aus AfD-Fraktion vom Gericht bestätigt
Die wegen mutmaßlicher Kontakte zu einer rechtsextremen Vereinigung aus der AfD ausgeschlossene Politikerin Doris Sayn-Wittgenstein hat vor dem schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht eine weitere juristische Niederlage erlitten. Die Richter erklärten am Donnerstag ihren Ausschluss aus der AfD-Fraktion im Kieler Landtag für rechtens. Sie sei bei der Entscheidung nicht in ihren Abgeordnetenrechten verletzt worden, das Verfahren halte „der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand“.
Sayn-Wittgenstein war am Mittwoch vom Bundesschiedsgericht der AfD letztinstanzlich wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen worden. Damit verlor sie zugleich ihr Amt als Chefin des schleswig-holsteinischen AfD-Landesverbands. Unabhängig davon hatte die AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landesparlament die 64-Jährige wegen der Vorwürfe schon im Dezember ausgeschlossen.
Gegen diesen Fraktionsbeschluss ging die Landtagsabgeordnete vor dem Verfassungsgericht in Schleswig vor. Die Richter dort betonten am Donnerstag, sie hätten nicht die Funktion und Kompetenz darüber zu urteilen, ob der Fraktionsbeschluss „politisch vertretbar“ sei. Ihre Aufgabe beschränke sich lediglich auf eine „Willkürkontrolle“.
Die AfD-Fraktion habe den Ausschluss Sayn-Wittgensteins auf einen „wichtigen Grund“ gestützt und dabei einen „Beurteilungsspielraum“, betonte das Gericht weiter. Die Annahme, dass die Abgeordnete sich politisch mit den Zielen des fraglichen Vereins identifiziere, sei „weder abwegig noch völlig unvertretbar“. Die weiterführende Frage, „ob und inwieweit die Antragstellerin wirklich politisch ‚rechts‘ von der Antragsgegnerin oder der AfD steht“, sei nicht durch die Justiz zu entscheiden. Das sei eine Frage der Parteigerichtsbarkeit.
Maßgeblich sei nur, ob das Ausschlussverfahren Sayn-Wittgenstein in ihren verfassungsrechtlich garantierten Rechten als Abgeordnete verletzt worden sei. Dies sei zu verneinen. Die Fraktion habe ihr zuvor „rechtliches Gehör“ gewährt und sie „hinreichend Gelegenheit“ gehabt, sich dazu zu äußern. Auch die übrigen Fraktionsmitglieder seien „rechtzeitig“ in die Lage versetzt worden, „verantwortlich“ an der Entscheidung mitzuwirken, erklärte das Verfassungsgericht.
Der Fraktionschef der AfD im Kieler Landtag, Jörg Nobis, forderte Sayn-Wittgenstein auf, als Konsequenz aus dem Parteiausschluss und der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ihr Landtagsmandat niederzulegen. Alles andere hieße, „an Posten zu kleben“, erklärte er am Donnerstag in Kiel. Nun herrsche in der Sache Rechtsklarheit.
Die seit längerem intern hochumstrittene Sayn-Wittgenstein gehört zum rechtsnationalen „Flügel“ der AfD. Sie hatte nach Bekanntwerden rund um die Vorwürfe der Kontakte zu einem als rechtsextremistisch eingestuften Verein Anfang 2019 auch ihr Amt als Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein niedergelegt. Im April wählte sie ein Landesparteitag trotz der Kritik aus der Bundespartei und des laufenden Parteiausschlussverfahrens aber erneut zur Vorsitzenden.
Am Mittwoch entschied das Bundesschiedsgericht der AfD in letzter Instanz abschließend, Sayn-Wittgenstein wegen parteischädigenden Verhaltens den Mitgliedsstatus zu entziehen. Sie selbst bezeichnete das Urteil als „rechtswidrig“ und das Bundesschiedsgericht der AfD als „Tribunal“. Sie werde die Entscheidung juristisch anfechten.
In ihrer auf Facebook verbreiteten Erklärung kritisierte diese außerdem den AfD-Bundesvorstand und lobte den Vorsitzenden des „Flügels“, Björn Höcke. Der AfD-Vorstand betreibe einen „Umbau“ der Partei, unter anderem durch „ein angedeutetes Abrücken von Russland und einer Zuwendung zur amerikanischen Politik“. (afp/sua)
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