Rechtsgutachten zu Pekings „Sicherheitsgesetz“ in Hongkong: Menschenrechte werden kriminalisiert
Das von China in Hongkong eingeführte „Sicherheitsgesetz“ ist international höchst umstritten. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben nun ein Gutachten zu offenen rechtlichen Fragen bei dem Gesetz erstellt, über das die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet. Das Urteil der Experten fällt drastisch aus, besonders, was die Missachtung der Menschenrechte in Hongkong angeht: Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das im Zivilpakt der Vereinten Nationen verankerte Recht eines Angeklagten, zu schweigen und sich nicht zu belasten, von dem Gesetz „weitgehend konterkariert“ werde.
Besonders scharf kritisieren die Autoren die Straftatbestände des „Sicherheitsgesetzes“ – vor allem den der „Zersetzung“. Die Straftatbestände wiesen „typische Merkmale des politischen Strafrechts“ auf, heißt es in dem Gutachten. „So ließe sich wohl fast jede politische Demonstration auf den Straßen Hongkongs unter den Straftatbestand der `Zersetzung` subsumieren.“ Einer potentiellen Kriminalisierung von menschenrechtlich geschützten Handlungen sei damit Tür und Tor geöffnet.
Peking baut eine „Drohkulisse“ gegenüber Sympathisanten der Hongkonger Demokratiebewegung auf
Das Gutachten beschäftigt sich auch mit Artikel 38 des Gesetzes, der besagt, dass es auch für Straftaten gelte, die von Ausländern begangen werden, die außerhalb Hongkongs leben. Bislang ist noch kein Fall bekannt, in dem dieser Artikel zum Einsatz gekommen ist. Jedoch mache er deutlich, so die Autoren, dass sich China eine Einmischung in die politischen Vorgänge in Hongkong verbitte. Gegenüber Sympathisanten der Hongkonger Demokratiebewegung baue er eine „Drohkulisse“ auf. Wer eine Reise nach Hongkong plane, solle diese ernst nehmen.
Zudem geht das Gutachten auf Vorwürfe der chinesischen Botschaft in Berlin ein. Nachdem in Hongkong die für September geplanten Parlamentswahlen um ein Jahr verschoben worden waren, setzte Deutschland das Auslieferungsabkommen mit der chinesischen Sonderverwaltungszone aus. Die chinesische Botschaft kritisierte diesen Schritt als Verstoß gegen internationales Recht. Ein solcher lasse sich aber nicht erkennen, urteilen die Autoren. (dts)
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