Rechtsexperte wirft Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock „Etikettenschwindel“ vor
Die Bundestagswahl 2021 rückt näher und näher und immer noch ebbt die Diskussion um die akademische Laufbahn der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und ihre Stationen an der Uni Hamburg und der Londoner Kaderschmiede „London School of Economics and Political Science“ (LSE) nicht ab:
Völkerrechtlerin, Juristin und Master sind die Titel, um die sich die Debatte dreht. Ein deutscher Rechtswissenschaftler wirft der Grünen-Chefin weiterhin „Etikettenschwindel“ vor. Auch die Frage „Völkerrechtlerin“ oder nicht wird weiter diskutiert – auch unter Experten. Mit Baerbocks „Master“ scheint es Zuordnungsprobleme zu geben, die irgendwo zwischen Sein und Schein liegen.
Rechtswissenschaftler: „Etikettenschwindel“
Der deutsche Rechtswissenschaftler Wolfgang Lipps zeigt sich skeptisch, wie Österreichs neues bürgerlich-liberales Onlinemedium „Exxpress“ ausführt, hinter dem der ehemalige Online-Chef von „Krone“ und „OE24“, Richard Schmitt und die „Neo“-Herausgeberin Eva Schütz stehen und in dem, laut „Standard“, nach „gehobener Boulevard“ berichtet wird.
Lipps, der dem Bericht nach „selbst in Jus promoviert, anschließend noch den Postgraduate an der LSE gemacht und mehrere Lehrbücher und fachwissenschaftliche Aufsätze verfasst“ habe, sagte zum Fall Annalena Baerbock: „Ich sehe einen Etikettenschwindel.“ Baerbock stelle mit ihrem Titel „Master of Laws“ etwas dar, was sie nicht sei. Ihr ganzer Werdegang erfülle das nicht, so der Top-Jurist.
Wie der „Exxpress“ weiter schreibt, sei die Öffentlichkeit bisher davon ausgegangen, dass die grüne Kanzlerkandidatin „Volljuristin“ mit Spezialisierung in Völkerrecht sei. Dies geschah aufgrund ihrer Titel und ihrer eigenen öffentlichen Stellungnahmen, in denen sie ihre Qualifikation als „Völkerrechtlerin“ mehrfach unterstrichen habe. „Sie hat an der London School of Economics (LSE) eine Masterarbeit zu einem bestimmten Gebiet des Völkerrechts – Konflikt und Gewaltanwendung – gemacht. Das ist auch alle Ehren wert. Nur hat sie sich damit nur mit einem Teilgebiet des Rechts befasst und ist nach unserem Verständnis keine Volljuristin“, erklärte Lipps.
„Völkerrechtlerin ist keine geschützte Berufsbezeichnung“
In einer Urkunden-Offensive versuchten die Grünen nun zu belegen, dass sich Annalena Baerbock berechtigt als Völkerrechtlerin bezeichnen könne. Allerdings habe Frau Baerbock sich laut den Grünen nie als Juristin bezeichnet, was jedoch widerlegbar ist.
Ob sich Annalena Baerbock tatsächlich eine „Völkerrechtlerin“ nennen darf, da fragte der „Cicero“ bei Professor Dr. Gerhard Dannemann nach, Experte für Englisches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, der sich auch als Plagiatsprüfer betätigt, nach. Laut Prof. Dannemann seien in Großbritannien tatsächlich „gelegentlich Absolventen aus Deutschland nach dreijährigem Studium und Zwischenprüfung zugelassen. So hat die LSE offenbar 2004 für Deutschland alternativ ein Vordiplom/eine Zwischenprüfung und weitere zwei Semester für die LL.M-Zulassung ausreichen lassen. Das kann mal vorkommen; man kann in England einen LL.M machen ohne LL.B, das geht bis heute.“
Laut dem Rechtsexperten dürfe sich Baerbock nicht als Volljuristin bezeichnen, weil man dafür zwei Staatsexamen benötige. Allerdings: „Völkerrechtlerin ist keine geschützte Berufsbezeichnung, soweit ich weiß. Und sie hat ja nun mal einen LL.M-Abschluss im Völkerrecht“, erklärte der Professor.
Die LSE sei eine der besten Universitäten in Großbritannien – „überhaupt für Politikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft und dürfte auch für Jura zu den besten zehn Fakultäten im Land gehören. (…) Und wer dort einen Master ‚with distinction‘ ablegt, darf darauf stolz sein.“
„Master“ gleich „Master“?
Auch mit Hadmut Danisch, demnach Blogger und Experte für Wissenschaftsbetrug, sprach der „Exxpress“. Dieser sehe in Baerbocks „Master of Laws“ ebenfalls eine Irreführung. Sie könne nicht einfach behaupten, einen „Master“ zu haben, so Danisch, weil man das mit einem regulären deutschen Studiengang verwechseln könnte. „Deshalb dürfte sie ihn hier wohl nur in seiner vollen Bezeichnung mit Angabe der Universität führen“. Schon gar nicht dürfe sie ihn „ins Deutsche übersetzen und als ‚Master in Völkerrecht‘ ausgeben – denn den hat sie nicht. Das wäre Anmaßung eines akademischen Grades.“
In seiner jetzigen Nennung könne Baerbocks „Master“ laut Danisch auf jeden Fall mit „einem Master einer deutschen oder gleichwertigen Universität mit echten Leistungsnachweisen verwechselt werden“. Deshalb sei die Original-Bezeichnung mit Angabe der Universität nötig.
Laut dem „Exxpress“ ergebe sich rückblickend Folgendes: „Es tauchten bisher falsche Angaben über Baerbocks akademischen Werdegang auf, etwa auf Wikipedia oder bei den Grünen, und der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck stimmte nicht mit den Fakten zusammen. Noch ist unklar, inwiefern diese Angaben von Baerbock selbst in die Welt gesetzt worden sind.“
Danish bemängelt demnach auch, dass Kanzlerkandidatin Baerbock die Un- oder Halbwahrheiten nie selbst korrigiert habe. „Eine echte Unwahrheit dürfte es allerdings sein, dass sie – wie die Änderungen ihrer Website im Internet-Archiv zeigten – für den Wahlkampf 2013 aus ihrem Politik-Studium ein Politik- und Jura-Studium in Hamburg gemacht hat.“
Frage von Moral, nicht Leistung
Die Reaktionen im Netz sind vielfältig. Beim „Exxpress“ erklärt ein Leser, dass Frau Baerbock über Art und Umfang ihres Studiums getäuscht und durch Zweideutigkeiten einen falschen Anschein erweckt habe, was strafbar sein könne. „Für mich hat sie den Charaktertest nicht bestanden und sich für ein Staatsamt disqualifiziert“.
Ein anderer Leser meinte, man habe schon „einen ehemaligen Taxifahrer und 68er-Chaoten als Außenminister, einen geachteten Maschinenschlosser als Sozialminister und viele andere Politiker mit krummen Lebensläufen, ohne Abschluss oder mit fragwürdigen Doktorarbeiten“ gehabt.
Es komme daher auf Annalena Baerbocks Ausbildung auch nicht mehr an. „Wichtiger wäre die Ehrlichkeit, mit der sie zu ihrer Ausbildung steht – und die Ehrlichkeit, die hinter ihrem grünen Wahlprogramm steht. Beides ist unklar, schwammig, nebulös und zu interpretationsfähig. Für mich: Zu weichgespült, zu designed. Unseriös, nicht wählbar.“
Ich habe der „Völkerrechtlerin“ Frau #Baerbock der Anschaulichkeit halber Mal eine richtige Expertin hinzugefügt. Damit es etwas deutlicher wird.#studierenwieBaerbock#DoktormutterGesucht#baerbockfail#baerbockverhindern@Hadmut @Hallaschka_HH @Kuehbacher pic.twitter.com/jDezjTUdfj
— Frei und klar (@frei_und_klar) May 20, 2021
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