Rechtsanwalt: Zhvanetskaya jetzt „in jeder Hinsicht sicher“
„Das Landgericht Stuttgart hat per einstweiliger Anordnung die sofortige Wirksamkeit der Genehmigung zur Unterbringung von Frau Zhvanetskaya vorübergehend ausgesetzt.“ Das hat ihr Rechtsbeistand Holger Fischer am 31. Januar auf seinem Telegram-Kanal erklärt. Die alte Dame sei jetzt „in jeder Hinsicht sicher“.
Rückkehr in alte Wohnung kein Problem mehr
Damit stehe es der 86-jährigen russischstämmigen Komponistin Inna Zhvanetskaya ab sofort frei, hinzugehen, wo immer sie wolle, sagte Fischer im Gespräch mit der Epoch Times. Eine Rückkehr in ihre alte Wohnung sei kein Problem mehr. Sie müsse nicht mehr befürchten, dass die Polizei anrücke, um sie abzuholen.
Auch das Risiko einer „Zwangsimpfung“ sei „vorläufig“ abgewendet: Die Beschwerdekammer des Landgerichts habe die „Wirksamkeit zur Zwangsimpfung“ aufgrund eines Eilantrags von ihm schon vor einigen Tagen ebenfalls „vorläufig ausgesetzt“.
Warten auf das Amtsgericht
Vorläufig, das bedeute: bis zum Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Auch dort hatte Fischer regulär Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht habe sich allerdings noch nicht bei ihm gemeldet und somit seiner Beschwerde „nicht abgeholfen“, wie es im Juristendeutsch heiße, sagte Fischer der Epoch Times. Bis es so weit sei, könne noch „sehr viel Zeit“ vergehen. Denn bislang existiere laut Landgericht keine sichere Grundlage eines Sachverständigen, die eine Unterbringung Zhvanetskayas als erforderlich einschätzen würde. Und ohne eine solche Grundlage dürfe die alte Dame weder eingewiesen noch zwangsgeimpft werden.
Ob das Amtsgericht sich überhaupt noch darum bemühen werde, entziehe sich seiner Kenntnis. Deshalb gölten bis auf Weiteres die beiden Eilsache-Beschlüsse des Landgerichts, die Fischer parallel erwirkt habe. Weitere Unterlagen lägen ihm nicht vor.
Zhvanetskaya sollte zwangsgeimpft werden
Fischer hatte wenige Tage vor dem vermeintlichen Abholtermin am 11. Januar verhindern wollen, dass Zhvanetskaya in eine geschlossene Einrichtung verbracht und ihr dort zwangsweise eine Injektion gegen COVID-19 verabreicht wird – gegen ihren ausdrücklichen Willen.
Zhvanetskaya habe sich kurzfristig entschieden, ihre Wohnung lieber zu verlassen, nachdem Mitarbeiter eines Pflegedienstes bei ihr erschienen waren, um eine Unterschrift für die bislang erbrachten Leistungen abzuholen, erklärte Fischer. Dabei habe eine Pflegedienstmitarbeiterin erwähnt, dass die Polizei die alte Dame am nächsten Tag, eben jenem 11. Januar, abholen werde.
Dass Zhvanetskaya daraufhin untergetaucht sei, sei zwar verständlich, aber auch von Nachteil, hatte Fischer schon kurz nach Zhvanetskayas Verschwinden gegenüber der Epoch Times erklärt: In Abwesenheit könne die Seniorin vor dem Amtsgericht Stuttgart ja nichts „zu ihrer eigenen Entlastung“ beitragen.
„Ich bin jetzt in einer größeren Wohnung“
Am 11. Januar war die russischstämmige Musikerin und Komponistin Inna Zhvanetskaya (86) also aus ihrer Stuttgarter Wohnung geflohen – aus Angst vor der behördlich verfügten „Zwangsimpfung“. Seitdem ist sie bei unbekannten Helfern untergetaucht.
Der Epoch Times liegt nun ein Lebenszeichen vor.
Ihr gehe es „ganz gut“, schrieb die alte Dame auf einem extra ausgedruckten Stück Papier mit Fragen, die der Epoch-Times-Autor Alexander Wallasch an Zhvanetskaya gestellt hatte. Die Nachricht hatte die Untergetauchte über ihren Rechtsbeistand Fischer erreicht. „Ich bin jetzt in einer größeren Wohnung“, schrieb sie. Dort werde sie „gut versorgt“.
Gleichwohl sehne sie sich wohl nach ihrer Wohnung, in der sie Jahre gelebt hatte: „Ich bitte Gott, dass ich wieder wie früher leben kann“. Jenen Menschen, die sich Gedanken wegen der Behandlung durch das Amtsgericht Stuttgart und wegen ihrer Flucht gemacht hatten, wolle sie „Danke“ sagen.
Am Tag ihres Verschwindens habe es übrigens „keine richtige Flucht“ gegeben, verriet Zhvanetskaya. „Wir hatten Zeit. Ich habe sogar noch Klavier gespielt.“
Bald Stoff für einen Film?
Der Filmregisseur Alexander Tuschinski hatte am 20. Januar, dem 86. Geburtstag der Komponistin, angeboten, eine Doku über Leben und Werk Zhvanetskayas zu drehen. (Video)
Amtsgericht hatte Zwangsimpfung verfügt
Das Betreuungsgericht des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hatte am 6. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen AZ: A 74 XVII 160/18 einen Beschluss erlassen, nach dem Inna Zhvanetskaya zwangsweise in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung verbracht werden sollte. Dort sollte Zhvanetskaya unter ärztlicher Aufsicht spätestens bis zum 16. Januar zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Unterbringung in der geschlossenen Einrichtung sollte längstens bis zum 5. Dezember 2024 dauern.
Man habe „erfolglos versucht“, die Komponistin von der „Notwendigkeit“ einer COVID-19-Impfung zu überzeugen, heißt es im entsprechenden Beschluss. Die „ärztliche Zwangsmaßnahme“ werde „gegen den Willen der Betroffenen“ als „erforderlich“ angeordnet. Dies hatte aber nicht der Sachverständige, sondern die Richterin so gesehen. Ihrer Ansicht nach gehe es um das „Wohl der Betroffenen“ gemäß Paragraf 1906 Absatz 1 BGB. Weiter heißt es: „Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbaren Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.“
Das Amtsgericht Stuttgart hatte seinen Bescheid zur Zwangseinweisung und -impfung auf ein Gutachten eines Sachverständigen vom 9. September 2022 gestützt. Dieser hatte verschiedene psychische Störungen festgestellt, darunter auch eine Demenzerkrankung. Zudem leide Zhvanetskaya an diversen körperlichen Beeinträchtigungen. Es bestehe „die Gefahr, dass die Betroffene sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“, argumentierte der Sachverständige.
Um eine Verwahrlosung zu verhindern und die „dringend notwendige ärztliche Versorgung“ und eine „regelmäßige Tabletteneinnahme“ sicherzustellen, müsse Zhvanetskaya in einer geschlossenen Einrichtung betreut werden.
Zur Person: Inna Zhvanetskaya
Inna Abramovna Zhvanetskaya (Zhvanetskaia) kam am 20. Januar 1937 (laut Gerichtsbeschluss am 20. Januar 1939) in der damals russisch-ukrainischen Stadt Vinnytsia (Winnyzja) zur Welt. Verschiedenen Quellen zufolge studierte sie Komposition bei Nikolay Peyko an der Staatlichen Musikhochschule Gnessin. Nach ihrem Abschluss unterrichtete sie Klavier und wurde 1965 Dozentin für Partiturlesen und Instrumentation an der Gnessin-Schule. Nach Informationen des russischen Onlineportals „Partner“ verfasste sie zahlreiche Klavierstücke, Kammermusik, Orchesterwerke, Oratorien und zwei Opern. Das International Biographical Centre, Cambridge (Großbritannien), hat sie 1992 „für Exklusivität und Qualifikation“ als „Frau des Jahres“ ausgezeichnet.
Zhvanetskaya hat bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland gelebt, war später zurück in ihre Geburtsheimat gegangen und fand vor über 20 Jahren wieder den Weg zurück nach Deutschland.
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