Rechtfertigt das Tun der „Deutschen Umwelthilfe“ den Status Gemeinnützigkeit?
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum globalisierungskritischen Netzwerk Attac haben Union und FDP erneut die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Frage gestellt. „Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), dem „Handelsblatt“.
Schließlich gibt es gute Gründe zu hinterfragen, ob das Gebaren der Deutschen Umwelthilfe noch den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.“
Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte dem „Handelsblatt“, die Umwelthilfe bewege sich „zum Beispiel durch ihr Abmahn-Finanzierungsmodell ein Stück neben dem von der Abgabenordnung gedeckten Zweck einer Gemeinnützigkeit“. Auch der begrenzte Zugang zur Mitgliedschaft sei ein Indiz dafür, „dass das Allgemeinwohl nicht immer im Vordergrund steht“.
Grüne: Umwelthilfe legt sich mit Autolobby an
Der Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn wies solche Äußerungen zurück. „Es besteht kein Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe, denn der Schutz der Gesundheit ist eindeutig ein gemeinnütziges Ziel“, sagte Kühn dem „Handelsblatt“. Was Bilger als „Gebaren“ bezeichne, sei das gerichtliche Durchsetzen von geltendem Recht seitens der Umwelthilfe.
Sich an der Deutschen Umwelthilfe abzuarbeiten, ist ein durchsichtiges Manöver, von den eigenen Versäumnissen abzulenken.“
Der Spitzenkandidat der Grünen für die Bundestagswahl, Sven Giegold, erklärte:
Auf dem Trittbrett des Attac-Urteils will die CDU jetzt weiteren unliebsamen Vereinen die Gemeinnützigkeit entziehen. Diese Entwicklung ist gefährlich für unsere Demokratie.“
Weil sich die Umwelthilfe mit der Autolobby anlegt, wolle die CDU sie kalt stellen. Es sei aber nicht die Aufgabe von Politikern, die Gemeinnützigkeit einzelner Vereine zu bewerten. Dafür seien die Finanzämter zuständig.
Das Attac-Urteil hat laut Giegold gezeigt, dass die Gesetzeslage in Hinblick auf die politische Arbeit von gemeinnützigen Vereinen unklar ist. „Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Barley müssen jetzt Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft schaffen“, forderte Giegold. Viele Organisationen aus der Zivilgesellschaft verunsichere das Urteil zutiefst.
Imageschaden: Attac ist nicht gemeinnützig
Der Bundesfinanzhof hatte am Dienstag nach jahrelangem Rechtsstreit die Einstufung von Attac als gemeinnützig verworfen. Insbesondere stieß sich der Bundesfinanzhof daran, dass Attac in seinen Kampagnen, etwa gegen Steuerflucht, die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen beeinflussen wolle.
Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag im Dezember beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe geprüft werden soll.
Die Partei will sich zudem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Die DUH klagt in einer Reihe von Städten für saubere Luft und hat vor Gericht zahlreiche Fahrverbote erwirkt.
Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. In der Folge können Spender ihre Zuwendungen nicht mehr bei der Steuer absetzen und haben damit womöglich eine geringere Spendenmotivation. Zudem bedeutet der Verlust der Gemeinnützigkeit einen herben Imageschaden. (afp)
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