Recht auf Asyl: Wagenknecht will Migration von Männern begrenzen

Sahra Wagenknecht ist grundsätzlich dafür, nur noch 100.000 Migranten pro Jahr Asyl in Deutschland zu geben. Und vor allem sollte besser ausgesucht werden, wer ausgewählt wird.
Sachsen-Anhalt übernimmt Kosten für Ausreisen von Asylbewerbern
Migranten in provisorischen Unterkünften in Deutschland.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2025

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht will bis auf wenige Ausnahmen die Migration nach Deutschland auf Frauen und Kinder begrenzen. „Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben“, sagte die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) dem „Tagesspiegel“ am Freitag.

Das sei man „den Millionen gut integrierten Zuwanderern schuldig“. Diese litten „massiv unter einem Kontrollverlust“, der die Stimmung im Land vergifte, erklärte Wagenknecht vor der Abstimmung über einen Antrag der Union, der durch die voraussichtliche Zustimmung ihrer Partei sowie von FDP und AfD eine Mehrheit im Bundestag finden könnte.

Grundsätzlich spricht sie sich dafür aus, künftig nur noch 100.000 Menschen pro Jahr Asyl zu gewähren.

„Deutschland sollte sich auf eine Belastungsgrenze einigen. 230.000 Asylerstanträge im Jahr sind viel zu viele“, sagte Wagenknecht. „Die Bürger erwarten, dass die Politik die Zahlen deutlich reduziert und die Kontrolle zurückgewinnt.“

Wagenknecht: „Falsche Auswahl der aufgenommenen Personen“

Besonders besorgt sei sie über die ihrer Meinung nach „falsche Auswahl der aufgenommenen Personen“. Täter wie jene von Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg dürften nicht mehr im Land sein. Es sei „inakzeptabel“, dass mehr als die Hälfte der Asylbewerber nicht schutzbedürftig sei, aber dennoch bleiben dürfe.

Häufig erhalten Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden, für kürzere Zeiträume sogenannte „Duldungen“, weil beispielsweise eine Abschiebung aufgrund von humanitären oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine Abschiebung daher nicht zumutbar ist, wenn minderjährige Kinder oder ein deutscher Ehepartner vorhanden sind oder wenn der Herkunftsstaat keine oder nicht rechtzeitig Ersatzdokumente ausstellt.

Duldungen können von den Behörden erneut überprüft und, wenn diese Gründe nicht mehr vorliegen, widerrufen werden. (dts/red)



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