Reaktionen auf das Verbot des „Compact“-Magazins

Das „Compact“-Magazin von Jürgen Elsässer wurde verboten. Für den Chefredakteur ein beispielloser Angriff auf die Pressefreiheit. Von scharfer Kritik der AfD-Spitze bis zur Unterstützung von FDP und SPD-Politiker: Die Reaktionen im Überblick.
Der Chefredakteur des nun verbotenen «Compact»-Magazins hat ideologisch eine lange Wegstrecke zurückgelegt.
Der Chefredakteur des nun verbotenen «Compact»-Magazins spricht von einem "schlimmen Eingriff in die Pressefreiheit".Foto: Sven Kaeuler/dpa/tnn/dpa
Von 16. Juli 2024

Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) heute das Erscheinen des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin unterbunden hat, gab es umgehend erste Reaktionen auf das Verbot. 

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bewertete das Verbot, laut „Tagesspiegel“ als einen richtigen Schritt. Das Magazin sei „Hass und Hetze in Hochglanz“, sagte der CDU-Politiker. „Diese Plattform der Demokratiefeinde verfolgt ein Ziel und das ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft.“

„Rechtsextreme Verschwörungstheorien, Aufrufe zum Sturz der Demokratie und die permanente Verbreitung russischer Desinformationskampagnen“ seien die Eckpfeiler der „täglichen Compact-Propaganda“, sagte Stübgen weiter. „Damit ist nun Schluss.“ 

Verbot könnte gerichtlich aufgehoben werden

Problematischer sieht das Verbot von „Compact“ hingegen der FDP-Politiker und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, so Kubicki. Der Satz von Faeser, dass sie das „Compact“-Magazin verboten habe, hält der FDP-Politiker daher für „problematisch“. Kubicki vermutet, dass das Verbot der hinter dem Magazin stehenden GmbH nur „vorgeschoben“ sein könnte.

Kubicki betont, dass er keinen Zweifel daran habe, dass das Magazin ein rechtsextremistisches Blatt ist. Viel spreche dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und „müssen“. „Gerade zum Schutz der Verfassung, muss die Verfassung aber peinlichst genau beachtet werden“, betont Kubicki, der auch Rechtsanwalt ist. Der FDP-Politiker befürchtet weiter, dass das Verbot wieder gerichtlich aufgehoben werden könnte. Dann wäre ein Rücktritt der Innenministerin „unvermeidlich“, so Kubicki. 

Gegenüber Journalisten hatte der Chefredakteur des „Compact“-Magazins vom „schlimmsten Eingriff in die Pressefreiheit in Deutschland wenigstens seit 1962“ gesprochen und bezog sich dabei auf die sogenannte Spiegel-Affäre. Der Spiegel habe damals aber weiter erscheinen können. 

Elsässer betonte weiter: „Compact gibt es seit 14 Jahren. Wir sind eine legale Zeitung. Wir sind noch nie wegen irgendetwas verurteilt worden.“ Dennoch ein Verbot zu verkünden, sei eine „Maßnahme, wie man sie aus der DDR oder dem Dritten Reich kennt“. Einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei dies „unwürdig“. Es zeige, dass Deutschland auf einem „verheerenden Weg“ in Richtung eines „neuen Faschismus“ sei, warnte der Publizist.

Jürgen Elsässer kündigte weiter an, dass er gegen das Verbot juristisch vorgehen werde. 

SPD befürwortet Vorgehen

Die SPD-Bundestagsfraktion hält das erlassene Verbot für notwendig. „Compact ist ein zentrales Sprachrohr der Rechtsextremen in Deutschland. Worten folgen Taten“, sagte Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Das Verbot ist konsequent. Hinter Compact steckt ein großes Netzwerk, das seit Jahren strukturell daran arbeitet, unsere Demokratie zu zersetzen.“

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält das Verbot des Magazins für rechtlich abgesichert. „Wir gehen davon aus, dass das zuständige Haus die presserechtlichen Fragen, die sich mit Blick auf ein Verbot einer Zeitung stellen, sehr intensiv geprüft und abgewogen hat,“ sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).

Kritik an dem Verbot kommt hingegen von der AfD-Spitze. Die beiden Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bezeichnen in einer Pressemitteilung  das Verbot als „einen schweren Schlag gegen die Pressefreiheit. “Wir beobachten diese Vorgänge mit großer Sorge. Ein Presseorgan zu verbieten, bedeutet eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt“, so die AfD-Parteivorsitzenden.  Ein Verbot sei immer der „weitreichendste Schritt“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, um „kritische Berichterstattung zu unterdrücken“.  Faeser solle die Pressefreiheit respektieren, so die AfD-Spitze abschließend. 

Der Rechtsanwalt Dirk Schmitz schreibt in einem Kommentar auf dem Blog „alexander-wallasch.de“:

„Wer googelt oder Wikipedia bemüht, wird seit dem Ende der Nazis keinen Präzedenzfall finden. Selbst die Publikationen der KPD, der NPD, die stramm rechts von der NPD stehende „National-Zeitung“ sind niemals verboten worden. Warum nicht? Wegen der Pressefreiheit!“

Forderung nach AfD-Verbot

Die Bundesgeschäftsführerin der Partei Die Linke, Katina Schubert, fordert nun die Prüfung eines AfD-Verbots, wie die „Leipziger Volkszeitung“ schreibt. „Das Verbot vom rechten Hetzblatt darf nicht nur ein symbolischer Paukenschlag bleiben”, so Schubert weiter.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) begrüßt, laut dem „Recherchenetzwerk Deutschland“ das Verbot.  „Ich unterstütze das ausdrücklich“, sagte Spranger am Rande der Vorstellung des Berliner Verfassungsschutzberichtes 2023. Zusammen mit dem Bundesinnenministerium sei auch der Senat der Meinung, „dass vom Rechtsextremismus aktuell die größte Bedrohung für unsere Demokratie ausgeht“. Spranger sagte weiter: „Das Verbot zeigt, dass der Staat nicht tatenlos zusieht. Der Staat ist handlungsfähig.“

Scharfe Kritik des Verbots kam von Thüringens Co-Landeschef der AfD, Stefan Möller. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte er in Erfurt:  

„Ich halte das Verbot für ganz klar verfassungswidrig“. 

Der Fall zeige, so Möller, „mit welcher Verbotsmentalität“ die Bundesregierung versuche, Kritik an bestimmten Regierungspositionen im Keim zu ersticken. „Das trifft natürlich in besonderem Maße die AfD, die als Oppositionspartei diesen Weg geht, der Regierungskritik“, sagte Möller.

AfD-Brandenburg solidarisiert sich

Auch die Brandenburger AfD hält das Verbot für falsch und solidarisiert sich darüber hinaus mit dem Magazin. „Das ist ja noch mehr als ein schwarzer Tag für die Demokratie“, sagte der AfD-Fraktionschef und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Hans-Christoph Berndt, in Potsdam. „Wenn man ein solches Medium verbietet, führt es automatisch dazu, dass die Darstellung regierungskritischer Positionen und damit AfD-naher Positionen erschwert wird.“

Weiter warf Berndt der Bundesregierung vor, dass dies wegen „Eingriffs in Eigentum und Pressefreiheit“ gegen das Grundgesetz verstoße. Wenn Meinungsfreiheit gelte, „muss man eine Zeitschrift wie „Compact“ aushalten“. Er sprach von „Methoden wie in einem autoritären Polizeistaat“, zu dem die Bundesrepublik „immer mehr verkommt“. „Die AfD Brandenburg steht weiter solidarisch zu „Compact“.

Innensenator Andy Grote: „Compact war unerträglich“

Lob für das Verbot gab es von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), der das Verbot des Magazins „Compact“ gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ als „erfolgreichen Schlag des Rechtsstaats gegen seine Feinde“ bezeichnete. „Wie Compact unter dem Deckmantel der Pressefreiheit antisemitische Verschwörungsmythen und rechtsextremistische Propaganda in die Kioske der Republik getragen und gegen Demokratie und Rechtsstaat agitiert hat, war unerträglich“, so Grote.

Der Staatsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler findet auf  „Welt TV “ deutliche Worte zum Vorgehen der Bundesinnenministerin:

„Wir sehen etwas, was ganz problematisch, ganz heikel ist: Die Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich nur aus autoritären Staaten.“

Immer wieder würde das Bundesverfassungsgericht betonen: „Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie!“. Faeser wende beim Verbot einen „Trick“ an. Sie behaupte, „Compact “ sei ein Verein und verbiete das Magazin nun auf Grundlage des Vereinsrechts. Sie umgeht mit dem „Stützen auf das Vereinsrecht“, die Pressefreiheit.  „Das ist juristisch völlig inakzeptabel“, so der Rechtswissenschaftler.



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