Rassistisches Motiv widerlegt: BKA attestiert Hanau-Attentäter Drang nach Aufmerksamkeit

Schon bald nach dem Massaker von Hanau im Februar 2020 sprachen Politiker und Medien von einer politisch motivierten Tat. Nun bestätigt das BKA: Ursache der Tat war dessen psychische Erkrankung. "Wann entschuldigen sich Medien und Politik eigentlich nach der haltlosen Hanau-Hetze bei der AfD?“, fragt der sächsische Landtagsabgeordnete Andreas Harlaß.
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Tatort in Hanau. "Wann entschuldigen sich Medien und Politik eigentlich nach der haltlosen Hanau-Hetze bei der AfD?“, fragt der sächsische Landtagsabgeordnete Andreas Harlaß.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Von 30. März 2020

Ein derzeit im Bundeskriminalamt (BKA) vorbereiteter Abschlussbericht zum Massaker von Hanau kommt zum Schluss, dass es sich zwar mit Blick auf die Opferauswahl um eine rassistische Tat gehandelt habe, eine rechtsextremistische Motivation aufseiten des Täters jedoch keine Rolle gespielt habe. Wie die „Tagesschau“ berichtet, habe der Täter seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit zu erlangen – für seine wahnhafte Vorstellung, ein Geheimdienst würde ihn seit seiner frühesten Kindheit überwachen und in seine Gedanken eindringen.

Am Abend des 19. Februar erschoss der 43-jährige Tobias R. in Shisha-Bars und an einem Kiosk in der Innenstadt von Hanau gezielt neun Menschen mit Migrationshintergrund. Anschließend tötete er bei sich zu Hause seine 72-jährige Mutter und sich selbst.

Wirre Videobotschaft im Vorfeld des Massakers von Hanau

Kurz vor seiner Tat tauchte ein 24-seitiges „Manifest“ im Internet auf. Darin war die Rede von „Volksgruppen, Rassen und Kulturen“, die „komplett vernichtet“ werden müssten, weil sie „in jeglicher Hinsicht destruktiv“ wären. Aussagen wie diese legten die Annahme nahe, R. hätte sich ähnlich wie Utoya-Attentäter Anders Breivik oder der Massenmörder von Christchurch, Brenton Tarrant, politisch radikalisiert und sich so lange in seinen Fremdenhass hineingesteigert, bis er diesen in die Tat umgesetzt hätte.

Was Zweifel an dieser Einschätzung nährte, waren allerdings andere Botschaften, die Tobias R. hinterlassen hatte. In einem YouTube-Video wenige Tage vor der Tat wandte er sich in englischer Sprache an die Amerikaner und rief diese dazu auf, sich unter anderem gegen „unterirdische Militärbasen“ zu wehren, in denen Kinder dem Teufel geopfert würden.

Bereits in einem Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft vom November 2019 forderte er diese dazu auf, gegen eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“ zu ermitteln, von der er behelligt werde und gegen die deshalb vorzugehen wäre. Die Anzeige hatte vieles an Argumentationsmustern zutage gefördert, die sich später auch in seinem „Manifest“ fanden.

„Entnazifizierung der Gesellschaft“ gefordert

Auch dort war die Rede von einer solchen Organisation, die sich in sein Gehirn eingeklinkt habe, von unsichtbaren Menschen, mit denen er in seinem Studentenzimmer gesprochen hätte. Der Grund, warum er bestimmte Ethnien ausrotten wollte, war, dass diese seiner Einschätzung nach dem Vorhaben im Weg stünden, mit einer Zeitmaschine vor den Beginn der Menschheit zurückzufliegen, um deren Ausbreitung zu verhindern.

Die fremdenfeindlichen Anklänge in dem „Manifest“ des Täters und die gezielte Opferauswahl setzten vertraute politische und mediale Reflexe in Deutschland in Gang. Das Massaker geriet zum Anlass, vermeintliche „geistige Brandstifter“ zu identifizieren, die durch ihre Agitation Tobias R. motiviert und dadurch „mitgeschossen“ haben könnten.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte nach der Tat vom „Gift“ des Rassismus und des Hasses gesprochen, das „schuld an schon viel zu vielen Verbrechen“ sei. Ein Migranten-Dachverband forderte mit Blick auf Hanau eine „Entnazifizierung“ der deutschen Gesellschaft. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil meinte, der „Kampf gegen rechts“ und insbesondere gegen die AfD müsse „Priorität“ bekommen und der Verfassungsschutz müsse diese beobachten. Der Ministerpräsident von NRW, Armin Laschet, erklärte: „Der Feind steht rechts – und wir müssen kämpfen.“ Noch-CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer forderte eine „Brandmauer gegen die AfD“.

Fazit wirklich „überraschend“?

Auf Twitter wurde auf der Grundlage eines Tweets, der mit den Ereignissen von Hanau nichts zu tun hatte, eine massive Kampagne gegen den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen vom Zaun gebrochen. Verleger Jakob Augstein benannte auf Twitter die Publizisten Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Roland Tichy als „Wegbereiter der Gewalt“ und wies darauf hin, dass diese „Namen und Adresse“ hätten – was vielerorts als verklausulierter Aufruf zu linksextremen Gewalttaten gegen diese interpretiert wurde. Ein Funktionär eines Migranten-Dachverbandes sah gar in polizeilichen Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen im Umfeld von Shisha-Bars als Faktor, der die Tat begünstigt haben könnte.

Aus der AfD und vonseiten konservativer Publizisten sprach man von politischer Instrumentalisierung der Tat eines Geisteskranken und warf die Frage nach einem möglichen Versagen des Staates bei der Verhinderung des Massakers auf. Immerhin habe das Schreiben von Tobias R. an den Generalbundesanwalt deutlich erkennen lassen, dass dessen Urheber unter ausgeprägten Wahnvorstellungen leide. Dies hätte man zumindest zum Anlass nehmen können, das zuständige Landratsamt darüber in Kenntnis zu setzen – und dieses hätte zumindest die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des als Sportschützen aktiven R. einer Überprüfung unterziehen können.

Was Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ nun zutage gefördert haben und für diese ein „überraschendes“ Fazit darstellt, bestätigt nun diejenigen, die vor einer vorschnellen Politisierung und vor allem einer politischen Instrumentalisierung der Tat gewarnt hatten.

AfD oder Sarrazin spielten im Weltbild R.s keine Rolle

Wie die Tagesschau berichtet, hatten die Ermittler des BKA im Rahmen ihrer Analyse mehr als 100 Videodateien auf dem Computer und Handy des Attentäters sicherstellen und auswerten können.

Einen Zusammenhang mit der Tat hätte deren Inhalt jedoch nicht erkennen lassen. Auch habe sich R. weder mit rechtsextremistischer Ideologie noch mit der Agitation der AfD oder Inhalten, wie sie Sarrazin, Broder oder Tichy publiziert hatten, beschäftigt. Nicht einmal auf Bezüge zu extremismusaffinen Foren wie 4chan seien die Beamten gestoßen – dort hatte etwa der spätere Attentäter von Halle sein Weltbild erweitert.

Eine Auswertung soll ergeben haben, dass nahezu alle Aufnahmen nicht „tatrelevant“ seien. Es seien zudem keine Hinweis darauf gefunden worden, dass Tobias R. sich mit rechter Ideologie, mit Rechtsterroristen wie etwa Anders Breivik oder deren Taten beschäftigt habe.

Auch privat habe er keinerlei Anzeichen erkennen lassen, zu rassistischen Vorstellungen zu neigen. Wie aus Befragungen von Nachbarn, Bekannten und ehemaligen Kollegen hervorging, habe er mit dunkelhäutigen Mitbürgern und Menschen mit Migrationshintergrund in Nachbarschaft oder Fußballverein einen kollegialen Umgang gepflegt. Die rassistischen Passagen in dem Manifest seien zudem jünger als das Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft, in dem sich in fast deckungsgleicher Form bereits R.s Wahnvorstellungen finden.

Grenzen zwischen ideologischem Fanatismus und Wahnsinn verschwimmen

Rassismus sei, so das Fazit der Ermittler, nicht der primäre Aspekt der Weltanschauung von Tobias R. gewesen. Dieser habe vielmehr offenbar an Paranoia gelitten und sich in seine Vorstellungen bezüglich einer angeblichen Überwachung durch Geheimdienste hineingesteigert.

Sicherheitsbehörden warnen bereits seit längerem, dass Grenzen zwischen psychischer Auffälligkeit oder gar Störungen, Amokläufen und gezielten Terrorakten zunehmend verschwimmen würden. Dies mache die Ermittlungen und Abgrenzungen schwieriger. Nach Anschlägen werde daher inzwischen regelmäßig geprüft, ob der Täter zuvor in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen sei. Falls dies der Fall sei, übernehme der Generalbundesanwalt das Verfahren nicht.

Laut einer Europol-Untersuchung von Terror-Attacken zwischen 2000 und 2015 ist ein Drittel der Einzeltäter psychisch krank gewesen. Dazu zählte auch Lübcke-Attentäter Stephan B., bei dem das Borderline-Syndrom diagnostiziert wurde.

Risikobewertungssystem muss überdacht werden

Deshalb wird mittlerweile darüber diskutiert, inwieweit Ärzten und Therapeuten eine Meldepflicht auferlegt werden soll, wenn sich bei einem Patienten Hinweise auf eine konkrete Tat ergeben. Potenzielle Attentäter, die sich gar nicht in Behandlung befinden, würden in diesem Fall dennoch aus dem Raster fallen.

Die Behörden stehen zudem auch unter Zugzwang, wenn es darum geht, ihr Risikobewertungssystem rechtzeitig anzupassen. Zu lange gingen Behörden etwa im Zusammenhang mit islamistischen Gefährdern davon aus, dass es sich dabei typischerweise um streng gläubige Muslime handele, in deren Leben die Religion eine zentrale Rolle spiele.

Tatsächlich hatte ein Großteil der deutschen IS-Dschihadtouristen zuvor eine langjährige Karriere im Bereich der Eigentums-, Drogen- oder Gewaltkriminalität hinter sich. Die meisten tranken Alkohol, besuchten Sex-Seiten im Internet und hatten über die zentralen Glaubensinhalte des Islam nur oberflächliche Kenntnisse.

Neben dem Verfassungsschutz hat auch das BKA in einer internen Lageeinschätzung vom 5. Juni 2018 dieses Gefahrenpotenzial angesprochen. Dies berichtet der „Business Insider“. Demzufolge müsse „jederzeit“ mit einem solchen Anschlag gerechnet werden.

Verfassungsschutz bemüht Künstliche Intelligenz

Die Verhinderung solcher Attentäter hängt derzeit vor allem von Zufällen ab. Dies liegt zum einen daran, dass viele der potenziellen Terroristen sozial isoliert leben, nicht an rechtsextremistischen Veranstaltungen teilnehmen und auch in sozialen Medien selten durch eindeutige Aussagen in Erscheinung treten.

Der Verfassungsschutz und die Sicherheitsbehörden verfügen zudem auch kaum über Ausstattung und Personal im Bereich von IT und Datenanalyse, um mögliche Risikofaktoren aufzuspüren. In vielen Bereichen werden sie auch durch Datenschutzvorschriften ausgebremst.

Immerhin gibt es mittlerweile auch im Bereich der Analysetools ein Risikobewertungssystem „Radar-rechts“, das im Bereich des islamistischen Terrors bereits zur Anwendung kommt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeite, so schreibt der Business Insider weiter, inzwischen testweise mit Künstlicher Intelligenz, um im Internet mithilfe bestimmter Schlüsselwörter potenzielle Täter aufzuspüren.

AfD fordert Entschuldigung für ungerechtfertigte Vorverurteilung

Unterdessen fordern die ersten Vertreter der AfD unter Bezugnahme auf das Gutachten des BKA eine Entschuldigung von Politikern und Medien, die unter dem Eindruck des Massakers von Hanau der Partei eine Mitverantwortung unterstellt hatten. Auf Facebook fragt der sächsische Landtagsabgeordnete Andreas Harlaß: „Wann entschuldigen sich Medien und Politik eigentlich nach der haltlosen Hanau-Hetze bei der AfD?“

Die Berliner SPD-Integrationspolitikerin Sawsan Chebli hingegen fragt nach dem Nutzen hinter Differenzierungen dieser Art aus der Opferperspektive. Auf Twitter erklärt sie: „Laut BKA sei Rassismus nicht das Hauptmotiv des Täters von #Hanau gewesen. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu bekommen. Wie mag das in den Ohren der Eltern, Geschwister u. Kinder der Opfer von Hanau klingen?“



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