Rasern droht künftig Auto-Beschlagnahmung und Gefängnis
Nach einer Reihe von Todesfällen und schweren Unfällen durch illegale Autorennen drohen Rasern und Organisatoren solcher Rennen nun deutlich schärfere Strafen. Nachdem der Bundestag bereits im Juni eine Initiative der Länder aufgegriffen und die Einführung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch beschlossen hatte, gab am Freitag der Bundesrat grünes Licht für die Gesetzesverschärfung. Ein Überblick zur neuen Rechtslage:
SCHON DER VERSUCH IST STRAFBAR
Der neue Straftatbestand stellt nicht nur das Organisieren von verbotenen Autorennen und die Teilnahme daran unter Strafe – bereits Aufrufe für solche Rennen beispielsweise im Internet werden nun strafbar. Organisatoren und Teilnehmern droht in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
BIS ZU ZEHN JAHRE HAFT
Höhere Strafen gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, muss mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen.
AUTO KANN EINGEZOGEN WERDEN
In all diesen Fällen droht dem Verurteilten neben dem Verlust des Führerscheins auch der Verlust seines Autos oder Motorrads – das Fahrzeug kann eingezogen werden. Ebenfalls von den Neuregelungen erfasst werden sogenannte Alleinraser, die besonders gefährlich, eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um das höchstmögliche Tempo ihres Autos auszutesten.
BISLANG NUR ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Bisher wurden Teilnehmer an illegalen Straßenrennen, bei denen niemand verletzt wurde, nur wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft. Sie mussten lediglich mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Organisatoren drohte ein Bußgeld von 500 Euro.
LEBENSLÄNGLICH FÜR RASER IN BERLIN
Unabhängig von der generellen Strafverschärfung bei illegalen Autorennen gibt es unter Juristen auch die Auffassung, dass die Beteiligung an solchen Rennen unter bestimmten Voraussetzungen als Delikt mit bedingtem Tötungsvorsatz zu bewerten ist. So verurteilte ein Berliner Gericht im Februar zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN
Die Berliner Richter begründeten das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall damit, dass die beiden Angeklagten bei ihrer Raserei Anfang 2016 tödliche Folgen billigend in Kauf genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteiligter getötet worden. Das Berliner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
ZUNÄCHST BEWÄHRUNGSSTRAFEN IN KÖLN
Dagegen verurteilte das Kölner Landgericht im April 2015 zwei mutmaßliche Raser wegen fahrlässiger Tötung zunächst zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Das Landgericht begründete die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten.
WOHL DOCH HAFT FÜR KÖLNER RASER
Das Kölner Bewährungsurteil hatte jedoch keinen Bestand: Der Bundesgerichtshof hob die Aussetzung der Strafe zur Bewährung im vergangenen Juli auf. Zur Begründung hieß es, das Landgericht hätte prüfen müssen, wie sich „eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden Bevölkerung“ auswirken würde. (afp/dpa)
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