Rainer Wendt zum Antidiskriminierungsgesetz

„Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Betroffene von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig ungerecht behandelt fühlen“, sagt der Gesamtpersonalrat der Polizei. Doch ab 2020 sollen Berliner Polizisten nun verpflichtet werden, im Rahmen eines „Antidiskriminierungsgesetzes“ nachzuweisen, nicht diskriminierend gehandelt zu haben.
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Am 1. Mai in Berlin Kreuzberg.Foto: iStock
Epoch Times5. September 2019

Berliner Polizisten sollen künftig nachweisen, dass sie in ihren Einsätzen Menschen nicht aus rassistischen Motiven kontrolliert haben. Grund ist ein neues „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG), das Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt für das Jahr 2020 plant. Der Justizsenator will damit in Berliner Behörden – also nicht nur der Polizei, sondern auch dem Jobcenter und allen Bezirks- und Bürgerämtern – Rassismus vorbeugen.

Im Gesetzentwurf ist ein Verbandsklagerecht vorgesehen. Damit können Verbände ähnlich der „Deutschen Umwelthilfe“ eine mögliche Diskriminierung gerichtsfest feststellen lassen. Auch Betroffene könnten mithilfe von Verbänden ihre Rechte durchsetzen.

Würde das Gesetz so in Kraft treten, wie es geplant ist, könnten Bürger, die Teil einer Polizei-Maßnahme sind, Diskriminierungsvorwürfe erheben, ohne ihre Anschuldigungen beweisen zu müssen, erklärt die Personalvertretung der Mitarbeiter der Berliner Polizei, die als die „Unabhängigen in der Polizei e.V.“ twittert. Der Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin stellte sich daher am Dienstag einmütig gegen den Gesetzesentwurf.

„Das Gesetz könnte ‚erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln haben'“, teilte der Gesamtpersonalrat mit. „Besonders heikel ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Vermutungsregelung: Demnach müssen öffentliche Stellen wie die Polizei den erhobenen Diskriminierungsverdacht widerlegen.“

Der gesamte öffentliche Dienst Berlins wird unter Generalverdacht gestellt

Justizsenator stellt Polizeibeamte unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Anschuldigungen. Gleichzeitig hebelt er mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz die gesetzliche Unschuldsvermutung aus. So nicht!

In den sozialen Medien wird das geplante Gesetz stark diskutiert. Unter anderem auf Twitter:

28. Aug.  Antwort an

Wann gibt es denn endlich mal ein Antidiskriminierungsgesetz für Deutsche, Polizisten… einfach alle im öffentlichen Dienst. Feuerwehr, Krankenschwestern… die werden doch jeden Tag diskriminiert, weil sie ihren Job machen oder einfach nur Deutsche sind!

„Betrachtet man die Diskussionen um das sogenannte ,Racial Profiling‘ aus den letzten Jahren, schafft man mit diesem Gesetz eine Grundlage für Massenklagen … Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Betroffene von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig ungerecht behandelt fühlen“, sagt der Gesamtpersonalrat der Polizei.

Rainer Wendt: Berlin wird zum Tollhaus

Bodo Pfalzgraf, Landes-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sagte zur B.Z.: „Die Regierung kriegt bei der organisierten Kriminalität keine Beweislastumkehr hin, stellt jetzt aber den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht. Wenn sich bei Parkverstößen in Berlin alle Falschparker als Autofahrer diskriminiert fühlen, zeigt das die Gefahr dieses Gesetzes. Denn danach müsste die Behörde jeden Einzelfall als nicht diskriminierend begründen. Das frisst Arbeitskraft ohne Ende. Solche Beispiele finden sich in der gesamten Leistungsverwaltung. Immer wenn es um Geld oder lebensentscheidende Umstände geht. Der öffentliche Dienst jedenfalls hat eine solche Diskriminierung durch die Politik nicht verdient.“

Die Gewerkschaft wirft dem Berliner Senat mangelndes Vertrauen vor. DPolG-Chef Rainer Wendt erklärte gegenüber der „Jungen Freiheit“:

Mit diesem Gesetzentwurf dokumentiert die rot-rot-grüne Regierung nicht nur ihre geballte Inkompetenz, wenn es um den Erhalt eines funktionierenden Staatswesens geht. Sie zeigt vor allem unverhohlen ihr Mißtrauen gegen die Beschäftigen der Polizei und ihr ausschließlich ideologisch motiviertes Regierungshandeln.“

Und weiter: „Eine Beweislastumkehr müsse für Verbrecher gelten, die mit teuren Autos durch die Gegend rasten oder teure Immobilien kauften. ‚Das kriegt diese Regierung nicht auf die Reihe.'“

Rainer Wendt spricht eine Gefahr ganz offen aus:

Die Hauptstadt wird zum Tollhaus, das überall in Deutschland und Europa nur noch ungläubiges Kopfschütteln auslösen wird. Jeder Tag dieser Koalition ist ein schlechter Tag für Berlin.“

Was könnte passieren?

Zehn Männer in langen Gewändern stürmen Bahnhofshalle und brüllen ‚Allahu Akbar‘.
Weil die Polizei einschreitet, wittern Moslems jetzt #Rassismus, zumal die Gläubigen nur mit einem Messer bewaffnet waren.https://t.co/235Tc1ctuc #Köln

— Hartes Geld (@Hartes_Geld) June 6, 2019

Künftig müssten Berlins Polizisten nachweisen, nicht aus rassistischen Motiven eingeschritten zu sein.

Alexander Wallasch kommentiert bei Tichyseinblick.de so: Was hier „besonders bitter aufstößt, ist die Umkehrung einer Art Unschuldsvermutung, wenn zukünftig öffentliche Stellen wie die Polizei einen erhobenen Diskriminierungsverdacht aktiv widerlegen müssten. So jedenfalls verstehen die Experten der Polizei Paragraf 2 des besagten Diskriminierungsverbotes, wenn es dort heißt: ‚Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, sowie des sozialen Status diskriminiert werden.'“

Beweislastumkehr wird kritisiert – Verbandsklagerecht vorgesehen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert hauptsächlich ebenfalls die geplante Beweislastumkehr.

„Diskriminierung ist immer abzulehnen, eines gesetzlichen Generalverdachts gegen den gesamten öffentlichen Dienst bedarf es jedoch nicht“. Und: „Auch rechtmäßiges staatliches Handeln wird von der Adressatin oder dem Adressaten nicht immer als solches empfunden“, so der BDK. (ks)



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