„Quotenneger“: AfD-Bundestagsabgeordneter Seitz wird aus dem Staatsdienst entfernt
Das Richterdienstgericht in Karlsruhe verkündete das Urteil, den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Staatsanwalt Thomas Seitz den Beamtenstatus zu entziehen und ihn aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Seitz hatte im Zuge von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ gepostet, woraufhin das Justizministerium, sein damaliger Arbeitgeber, ein Disziplinarverfahren gegen Seitz anstieß. Nach seinem Wechsel in den Bundestag ruhte sein Amt als Staatsanwalt in Freiburg.
Als Grund nannte das Ministerium „rassistische Gesinnung“ und mangelnde Neutralität in seinen Internet-Veröffentlichungen. Im Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr habe er gegen Flüchtlinge gehetzt und den deutschen Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnet. Seitz sei deshalb als Staatsanwalt nicht mehr tragbar, so ein Ministerium-Sprecher gegenüber dem „SWR“.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Seitz habe einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Mit dem Urteil würde der AfD-Politiker seine Pensionsansprüche verlieren.
Zurzeit könne er noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, so Seitz. Der AfD-Mann sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form „keinen Bestand haben“ werde. „Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen,“ so Seitz
Der Politiker meint, es müsse doch möglich sein, politische Missstände und Rechtsverbiegungen bis hin zum offenen Rechtsbruch auch mit drastischen Worten zu kritisieren. Seine politische Tätigkeit habe er immer klar von seiner Tätigkeit als Staatsanwalt getrennt.
Das Justizministerium begrüßte das Urteil. Im dem Disziplinarverfahren sei es nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Seitz gegangen. Als Staatsanwalt habe Seitz laut Ministerium „Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf“. Er habe mit seinen Äußerungen das Vertrauen in die Objektivität in seiner Rolle als Staatsanwalt nachhaltig erschüttert. (nh)
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