„Querdenken“ wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet
Der Verfassungsschutz wird die „Querdenken“-Bewegung vorerst nicht förmlich zum Beobachtungsobjekt erklären. Das ist das Ergebnis einer Besprechung der Amtsleiter des Bundesamtes und der 16 Landesämter in der vergangenen Woche, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben) unter Berufung auf eigene Informationen. „Im Moment reicht es noch nicht für eine Einstufung zum Beobachtungsobjekt“, zitiert das RND aus Sicherheitskreisen.
Denn mit den „Querdenkern“ verhalte es sich bundesweit ähnlich wie mit den Reichsbürgern. „Nicht die ganze Bewegung ist extremistisch“ - was nicht ausschließe, dass Rechtsextremisten in einzelnen Bundesländern bei den „Querdenkern“ einen bestimmenden Einfluss ausübten. Von den offiziell 19.000 Reichsbürgern gelten 950 als Rechtsextremisten.
Gleichwohl waren die „Querdenker“ und der Umgang mit ihnen zuletzt auch Thema in der so genannten „ND-Lage“, also der regelmäßig stattfindenden Besprechung der Chefs der Nachrichtendienste mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun (CDU).
Bayern hält Bewegung „genau im Blick“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem RND: „Die `Querdenken-Bewegung` ist eine äußerst heterogene Gruppierung, die wir genau im Blick haben.“
Momentan sei aber der förmliche gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes nicht eröffnet. „Sollten in Zukunft tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bei der `Querdenken-Bewegung` oder anderen Gruppierungen vorliegen, wird der Verfassungsschutz die Beobachtung natürlich aufnehmen, und zwar unverzüglich.“
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz achte bereits jetzt ganz genau darauf, ob Extremisten ihre Teilnahme an den Veranstaltungen der „Querdenken-Bewegung“ ankündigten und versuchten, diese zu beeinflussen.
Schon heute sei deutlich, dass viele sich in zunehmendem Maße entweder nicht an die Corona-Regeln hielten „oder den Staat und seine Verfassungsorgane sogar frontal angreifen“, so der CSU-Politiker.
„Dem kann und darf der Staat nicht tatenlos zusehen. Wer in der Querdenken-Bewegung seinem Anliegen Gehör verschaffen will, sollte sich schon aus eigenem Interesse von Rechtsextremisten und anderen radikalen Gruppierungen, die da unterwegs sind, klar distanzieren.“ (dts)
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