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plus-iconMaskenpflicht – ein „Experiment an Menschen“?

Psychologin zieht mit Maskenklage vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Wenn ein Gericht die Anträge eines Klägers abweist, ist der Kläger normalerweise der Verlierer. Für die Psychologin Daniela Prousa stellt die Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch eine Motivation dar. Im Grunde genommen hätten die Richter ihr sogar einen Gefallen getan, erklärte sie gegenüber Epoch Times.

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Die bayerische Psychologin Daniela Prousa ist in Deutschland mit ihren Anträgen zur Maskenpflicht gescheitert. Nun geht sie einen Schritt weiter.

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Lesedauer: 6 Min.

Am 13. Januar lehnte das Bundesverfassungsgericht den 600-seitigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der bayerischen Psychologin Daniela Prousa ab, in dem es um die negativen Auswirkungen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen geht.
Die von ihr umfangreich dargelegten psychischen, körperlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen, die sich unter anderem auch in ihrer eigenen deutschlandweiten Studie gezeigt hatten, wurden von dem Gericht übergangen, erklärt die Psychologin gegenüber Epoch Times.
Ihr Ziel ist es nun, in der ersten Märzwoche, vielleicht sogar schon Ende Februar, ihren Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzureichen.
„Der gegen Regelungen zur Maskenpflicht gerichtete Antrag ist unzulässig“, so die Begründung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvQ 164/20. Die von der Psychologin geltend gemachten Nachteile würden „überwiegend in keinem Zusammenhang“ mit der Maskenpflicht stehen.
Dazu sagt Prousa:
„Das ist einfach unglaublich, auf der anderen Seite haben mir die Richter mit dieser relativ flinken Entscheidung aber auch einen Gefallen getan.“
Jetzt seien die Voraussetzungen für das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfüllt. Und genau diesen Weg will Prousa jetzt gehen. Schon vorher hatte sie Zweifel, ob die deutschen Gerichte ihrem Antrag zur Maskenpflicht und ihrer damit verbundenen Klage gegen das Robert Koch-Institut  stattgeben würden. Jetzt schöpfe sie aber wieder Hoffnung und sei motiviert, erklärte die Psychologin.
Mit ihrem Antrag hatte Prousa geltend gemacht, dass die Maskenpflicht einen Verstoß gegen gleich mehrere Grundrechte darstellt:

  • die Menschenwürde nach Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz;
  • die Freiheit des Gewissens nach Artikel. 4, Absatz 1 Grundgesetz
  • das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz
  • unverletzliche Menschenrechte als Grundlage des (sozialen) Friedens nach Artikel 1, Absatz 2 Grundgesetz
  • die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3, Absatz 1 und 3 Grundgesetz
  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht / die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz.
Maskenpflicht – ein „Experiment an Menschen“?

Monatelang hatte die Psychologin sich intensiv mit den Auswirkungen des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckungen beschäftigt. In der ersten deutschlandweiten Studie hat sie die Auswirkungen der gesetzlichen Maskenpflicht erforscht.
Die Studie zeigte nicht nur psychologische und körperliche Einschränkungen von Personen, die Gesichtsmasken tragen, auf, sondern auch bereits eingetretene Folgeschäden. Prousa kritisiert vor allem, dass die Politiker bei der Maskenpflicht diese andere Seite der Medaille völlig ignorieren würden.
Damit finde mit den vom Gesetzgeber erlassenen Verordnungen in der freiheitlich geprägten Gesellschaft „unweigerlich ‚ein Experiment an Menschen‘ statt“, argumentierte sie zusammen mit ihrem Anwalt in der Antragsschrift.
Die vom RKI bereitgestellten „Infektions- und Fallzahlen“ seien willkürlich, da über PCR-Tests und die damit verbundene Praxis der Datenübermittlung keine Infektion nachgewiesen werde – bekanntlich kann der Test allein nur Virusfragmente anzeigen.
Um als potenziell ansteckender Infektionsfall zu zählen, müsse der Erreger laut Begriffsbestimmungen des Infektionsschutzgesetzes aber nicht nur vom Körper aufgenommen sein, sondern sich dort auch entwickelt oder vermehrt haben, heißt es in der Antragsschrift weiter.
„Wenn diese ‚Infektionszahlen‘ nicht stimmen, können auch keine ‚Inzidenzen‘ stimmen“, wobei auch darauf hingewiesen wird, dass auch den Inzidenzen jegliche Normierung fehlen würde.
Der vom Deutschen Ethikrat in seiner Stellungnahme vom 27. März 2020 aufgestellte Grundsatz „ein allgemeines Lebensrisiko ist von jedermann zu akzeptieren“ wird in der Antragsschrift ebenfalls zitiert. Eine längere Aufrechterhaltung der Verordnungen laufe diesem geradezu entgegen.
Die Maskenpflicht sei ein „massiver Spaltungsfaktor unserer Gesellschaft“, mit der alltäglich Diskriminierung, psychische und sogar körperliche Gewalt einhergehe und der soziale Frieden gefährdet sei, führt Prousa mit ihrem Anwalt an.
Ein milderes Mittel sei, es den Bürgern zu überlassen, ob sie freiwillig Masken tragen. Dies würde gemäß einer Studie einen ähnlichen Nutzen entfalten – zumal durch die an Risikogruppen zum Eigenschutz verteilten FFP2-Masken eine neue Sachlage geschaffen wurde.

Über die Psychologin 

Daniela Prousa arbeitete zuletzt 15 Monate als Psychologin an einer Fachklinik. Im Zug der Corona-Pandemie sah sie sich mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert und hängte ihren Job an den Nagel. Sie flüchtete Mitte November aus Bayern und verbrachte über zwei Monate auf einer Ziegenalp. „Nach Bayern kriegen mich vorerst keine zehn Pferde mehr“, sagte sie gegenüber Epoch Times mit Blick auf die dortige Corona-Politik.
Seit fast einem Jahr „zaubere“ das RKI weiter seine „bekannten statistischen Übertreibungen“ aus dem Hut, auf deren Basis dann Ministerpräsidenten wie Markus Söder nach Prousas Einschätzung Menschenrechtsverletzungen begehen. „Wir haben primär eine demografische Krise und keine virusbezogene“, stellt Prousa klar.
Die Kosten der bislang bestrittenen gerichtlichen Verfahren belaufen sich bislang auf etwa 25.000 Euro. Finanziell unterstützt wird Prousa von dem engagierten Unternehmer Marcel Jahnke sowie ein Mal von den Ärzten für Aufklärung, ist jedoch auf weitere Spenden zur Deckung ihrer jüngsten Auslagen angewiesen.
Sollte am Ende des Rechtswegs ein Überschuss vorhanden sein, wird dieser nach Angaben der Psychologin je zur Hälfte an den Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ um Professor Bhakdi sowie die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten gespendet.

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