Prozess um Brustimplantate mit billigem Silikon vor BGH
Das BGH-Urteil könnte Signalwirkung für noch offene Prozesse haben. Ob es noch am selben Tag gesprochen wird, ist nach BGH-Angaben bislang unklar.
Der Frau aus der Vorderpfalz waren 2008 nach einer Operation zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Die Klägerin möchte 40 000 Euro Schmerzensgeld. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Ihre Klage scheiterte in den Vorinstanzen.
PIP hatte jahrelang unerlaubt Brustimplantate mit dem billigen Industriesilikon gefüllt. Diese Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.
(dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion