Prozess gegen Ex-Bundeswehroffizier Franco A. beginnt: „Ich bin kein Rechtsextremist“
Weil er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen Anschlag geplant haben soll, muss sich der ehemalige Bundeswehrsoldat Franco A. ab Donnerstag (20. Mai) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten.
Die Anklage wirft ihm unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus vor. Zudem soll er Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und weitere unerlaubte Gewehre besessen haben.
Am 27. April 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seine Festnahme bekannt gegeben, der Bundesgerichtshof hatte Ende November 2017 den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und seine Freilassung angeordnet. Demnach war Franco A. sieben Monate lang im Gefängnis.
Es gab keinen dringenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Trotzdem reichte die Bundesanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfs einer Anschlagsplanung ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah daraufhin keinen „hinreichenden Verdacht“ für die Anklage und verwies den Fall an das Landgericht Darmstadt.
Doch die Bundesanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein – es gebe neue Belege. Bis Mitte August sind zwölf Verhandlungstage angesetzt. Vor der Gerichtsverhandlung sagte Franco A gegenüber Reportern: „Auf jeden Fall kann ich Ihnen versichern, dass ich kein Rechtsextremist bin“.
Auf die Frage, ob er sich vorbereitet hatte, antwortet der Ex-Soldat gelassen: „Natürlich nicht. Ich gehe mit einem reinen Gewissen in den Prozess. Ich habe nie etwas zum Nachteil von irgendjemandem geplant. Das steht außer Frage“. Dass er trotzdem vor Gericht erscheinen soll, begründet er mit „Verdachtsmomenten, die aufgeklärt werden müssen“. Da stehe ein gewisser Druck dahinter.
Zu den Vorwürfen hat sich Franco A. in seinem ersten Interview vor laufenden Kameras vor einigen Tagen bei „RT“ geäußert und schon am Anfang klargestellt: „Ich bin kein Staatsfeind!“
Er habe als Soldat einen Eid „auf die freiheitlich demokratische Grundordnung“ geleistet und den ehrt er bis heute. „Mein Ziel ist es, mit allem, was ich tue, den Staat zu verteidigen“, sagte er im Interview.
Doppelexistenz als syrischer Flüchtling
Was Franco A. als „Projekt“ bezeichnete, artete in politische Diskussionen über Rechtsextremismus bei der Bundeswehr aus – Konsequenzen für das Asylsystem hat es allerdings kaum gehabt.
Der ehemalige Bundeswehrsoldat hat Ende 2015 beschlossen, sich ein eigenes Bild über die Migrantenkrise in Deutschland zu machen. Als Flüchtling verkleidet, hat er sich damals ins System eingeschmuggelt und ein Jahr lang seine Rolle gespielt.
Vor allem wollte er wissen, was an den Vorwürfen dran ist, dass sich Terroristen in den Flüchtlingslagern aufhalten sollen oder dass Kinder missbraucht werden – er wollte auch ausprobieren, ob es wirklich so einfach ist, sich als Asylant einen Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Mit der deutschen Gesamtsituation war er damals unzufrieden und konnte die Asylpolitik „nicht gutheißen“, da „gegen geltendes Recht politisch agiert“ wurde.
Gegen Hilfe aus Nächstenliebe habe er nichts, sagte er im Interview, allerdings wurde der „Zustand über mehrere Monate aufrechterhalten“ und das sei nicht mehr „glaubwürdig“.
Das Geld, das er als Asylant über mehrere Monate erhalten hatte, hat er nachweislich nicht ausgegeben, es ginge ihn auch nicht ums Geld. „Meine Intention war zu schauen, inwiefern laufen die Dinge schief, ich wollte mein eigenes Bild machen und nicht blind auf Medienberichte vertrauen“, so Franco A. Er hat Abläufe dokumentarisch „mehr oder weniger“ festgehalten, mit seinem Handy Fotos und Videos gemacht.
Als er 2017 verhaftet wurde, gab es zwei Anklagepunkte gegen ihn: unerlaubter Waffenbesitz und Betrug. Dass ein Terrorverdacht gegen ihn im Raum stand, erfuhr er erst aus dem Radio – auf dem Rücksitz des Polizeiwagens. Franco A. wurde mehrere Monate von der Außenwelt getrennt und hatte nur eine vage Vorstellung davon, was ihm vorgeworfen wurde.
Der Paragraf 89a und die strafbaren Gedanken
Im Interview erklärt er, dass die beiden Vorwürfe in Verbindung miteinander als „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt“ (Paragraf 89a im Strafgesetzbuch) zählen, „isoliert betrachtet sind es eben nur unerlaubter Waffenbesitz und Betrug“.
Normalerweise sanktioniert das Strafrecht lediglich vollendete Taten, bei diesem Paragrafen sei aber auch schon der Versuch strafbar, das heißt, wenn unmittelbar zur Tatverwirklichung angesetzt wurde. Franco A. setzt es damit gleich, dass „Gedanken strafbar“ gemacht werden könnten.
Die Staatsanwaltschaft hat ihm rechtsextremes Gedankengut vorgeworfen, wofür sie eigene Belege haben soll. Diese seien Tagebücher, Sprachaufnahmen und seine Masterarbeit von 2014 mit dem Titel: „Politischer Wandel und Subversionsstrategie“. Gegliedert ist die Arbeit in drei Kapitel und mehrere Unterkapitel: Etwa „Diasporagruppen und Lobby“, „Genozid / Autogenozid“ oder „Der Niedergang von Kulturen“, schrieb damals die „Welt“, der das Dokument vorlag.
Die Vorgesetzten von Franco A. haben einen Historiker beauftragt, seine Arbeit zu prüfen. „Um das Ergebnis vorwegzunehmen“, heißt es in der Vorbemerkung des Gutachtens, „bei dem Text handelt es sich nach Art und Inhalt nachweislich nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um einen radikalnationalistischen, rassistischen Appell, den der Verfasser mit einigem Aufwand auf eine pseudowissenschaftliche Art zu unterfüttern sucht.“ Franco A. gab im „RT“-Interview zu, seine Arbeit „ist nicht wissenschaftlich“.
Pattsituation in der Öffentlichkeit
Der Vorwurf des Antisemitismus schmerze ihn allerdings sehr, „weil es mir fern liegt, Menschen aufgrund von oberflächlichen Dingen zu beurteilen, wie Hautfarbe, Herkunft, vermeintliche politische Ansichten oder Religionen“. „Für mich zählen allein die Taten und daran möchte ich Menschen bewerten.“
Für ihn stehe fest, dass „die jüdische Kultur, das jüdische Volk, ein integraler Bestandteil der Menschheitsfamilie ist, genauso wie jede andere Kultur auch“.
„Ich bin in Pattsituation – ich kann und will nicht darauf eingehen“, sagte er im Interview. Seine Gedanken würden in der Öffentlichkeit diskutiert, allerdings gebe es „keine Autorität, die von mir verlangen kann, meine Gedanken mit ihr zu besprechen oder zu teilen“.
Noch nicht mal Gott würde „von uns verlangen, vor ihm unsere Gedanken zu rechtfertigen, weil wir dafür eine Eigenverantwortung bekommen haben“, so der ehemalige Soldat. „Was zählt, sind die Taten.“
Dieser private Bereich der Gedanken sollte geschützt bleiben – „Wenn wir da uns hineinbegeben, bringt uns das nur Unheil“.
Aus dem Kontext genommen
Zu den antisemitischen Vorwürfen sagt er: Wenn man von einem ganzen Spektrum an Gedanken nur einige Teile löst, „können sie aus den meisten Menschen, die sich über politische Dinge – auch noch kritisch – Gedanken machen, Radikale, Gewalttäter oder potenzielle Mörder“ machen.
„Es gibt auch Gedanken, die den [vorgeworfenen] Gedanken vollkommen widersprechen würden, diese finden aber ihren Weg nie in die Öffentlichkeit“, so Franco A.
Als man ihn festgenommen hatte, hatte er folgende Sachen in seinem Gepäck: Eine Pinzette, ein Schweizer Messer, Nagelschere, einen USB-Stick mit zwei Publikationen: Eine Anleitung zur Herstellung von Sprengstoffen und das Buch von Hans von Dach namens „Der totale Widerstand – Kleinkriegsanleitung für Jedermann“.
Franco A. korrigiert die Reporterin, es sei ein ähnlicher Vorgang wie bei den anderen Vorwürfen: Auf dem Stick befanden sich auch andere Publikationen und alles gehöre zur Ausbildung.
Hans von Dach war ein Schweizer Offizier, führt Franco A. aus, der im Rahmen des kalten Krieges dieses Buch geschrieben hat, um bei einer möglichen Besetzung durch die Sowjettruppen die Schweizer Bevölkerung zu befähigen, einen Guerillakrieg zu führen. Es ist ein „Werk, das in der Ausbildung umging“. Wenn man weiß, dass die Bücher und die Gegenstände zu einem Infanterieoffizier gehören, wirft das ein anderes Licht auf die Sachen.
„Unglaubwürdige“ Berichterstattung, „unglaubwürdige“ Staatsanwaltschaft
Franco A. bemängelt die glaubwürdige Berichterstattung der Medien, sie würden „unbeanstandet die Version des Generalbundesanwalts“ übernehmen. „Das wird nicht mal ansatzweise in Zweifel gesetzt, dass das nicht stimmen könnte“. Man schaue mit „aller Kritik und Schärfe auf die Gegenseite“ und das sei „unglaubwürdig“.
Die Generalbundesanwaltschaft ist eine Institution, die „einer politischen Weisung“ unterliege. Sie müsse die Ermittlungen im Einklang mit den politischen Ansichten und den kriminaltechnischen Ansichten der Regierung führen. Dies müsse in der Berichterstattung kenntlich gemacht werden, weil sie „keine unabhängige Behörde“ sei.
Franco A. wirft der Bundesanwaltschaft vor, „oft tendenziös“ zu sein – eine Kritik, die nach seiner Aussage viele in Deutschland teilen würden. Die Glaubwürdigkeit sei verloren, die Institution sei nicht mehr dafür geeignet, die Wahrheit herauszufinden.
Im Interview kritisiert er die fehlende Trennung in Deutschland zwischen Justiz und Politik. Die Staatsanwaltschaften seien nicht unabhängig genug. So bestehe die Gefahr, meint Franco A., dass politische Verfolgung betrieben wird.
Als Begründung führte er das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2019 an, wonach deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt seien, europäische Haftbefehle zu erlassen. Der Europäische Gerichtshof hatte sein Urteil damit begründet, dass es keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gegenüber der Exekutive gebe.
Franco A. bereut, dass durch die Ermittlungen viele Menschen, die sich „absolut nichts vorzuwerfen haben“, in Mitleidenschaft gezogen wurden. Menschen haben sich durch den Fall „bedroht gefühlt“ – es war nie „meine Absicht, Menschen zu schaden“.
In der Zukunft möchte er seinen Soldatenberuf weiterführen, dafür sieht er aber wenig Chancen nach der Verhandlung.
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