Protokolle des Corona-Krisenstabs: Lockdown-Grundlage war wohl externe Anweisung
Die freigeklagten Protokolle enthüllen nicht nur, dass die im März 2020 verkündete Hochstufung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ auf keiner fachlichen Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) beruhte. Sie entlarven vielmehr, dass diese auf Anweisung eines möglicherweise externen Akteurs fußte. Wer diese Person ist und in wessen Auftrag sie agierte, darüber kann bislang nur spekuliert werden. Denn Teile der Protokolle, die darüber Auskunft geben könnten, inklusive des Namens, sind geschwärzt übergeben worden.
Ungeachtet dieser Personalie zeigen die durch das Magazin freigeklagten Protokolle, dass die Entscheidung einer Hochstufung der Risikobewertung durch das RKI abrupt und ohne einen dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess erfolgte.
Medien müssen Informationen freiklagen, auf die sie Anrecht haben
„Multipolar“ musste über Jahre klagen und hat 15.000 Euro an Anwaltskosten ausgegeben, bis das RKI die 220 Protokolle, wenn auch mit vielen unkenntlich gemachten Passagen, an die Journalisten übergab. Das Magazin hat die 2.518 Seiten mittlerweile komplett veröffentlicht.
Staatliche Institutionen wie das Robert Koch-Institut (RKI) sind nicht nur öffentlich finanziert, sondern in erster Linie auch dem öffentlichen Interesse verpflichtet. Schon von daher haben ebendiese Behörden die Verantwortung, transparent und wissenschaftlich fundiert zu handeln.
Wer hat die Veröffentlichung der RKI-Protokolle erwirkt?
- Correctiv
- ZDF investigativ
- Multipolar
- Amnesty International
Wann erkannte der RKI-Krisenstab, dass Masken für symptomfreie Menschen nicht nützlich sind?
- 20. März 2024
- 01. März 1984
- 500 v. Chr.
- 27. Januar 2020
Wann wurden die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften, aufgrund der „erfolgreichen Corona-Politik” aufgehoben?
- 1. März 2023
- 30. April 2021
- 30. Januar 2020
- 500 n. Chr.
Was sagt das RKI-Protokoll vom Dezember 2020 über die Lockdown-Folgen aus?
- Lockdowns hatten ausschließlich positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
- Die Lockdown-Maßnahmen entsprachen den Vorgaben des Imperiums.
- Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.
- Die wirtschaftlichen Vorteile des Lockdowns überwogen seine negativen Auswirkungen.
Worauf wies der RKI-Krisenstab bereits im Februar 2021 in Bezug auf die COVID-19-Impfung hin?
- Dass man bei einer Großbestellung viel Geld sparen kann.
- Dass die Impfung die lokale Vermehrung der Viren komplett stoppen würde.
- Dass die lokale Vermehrung der Viren durch die Impfung nicht gestoppt werden könne.
- Dass die Impfkampagne die Pandemie innerhalb weniger Stunden beenden würde.
Welchen Altersdurchschnitt stellte der RKI-Krisenstab bei COVID-19 Verstorbenen fest, und wie verhält sich dieser zur durchschnittlichen Lebenserwartung?
- 101 Jahre, weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 82 Jahre, ziemlich genau bei der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 65 Jahre, unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 35 Jahre, deutlich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
Was stellte der RKI-Krisenstab im März 2021 in einem Ergebnisprotokoll fest?
- COVID-19 führt zu einer höheren Sterblichkeitsrate als eine normale Influenzawelle.
- Die Sterblichkeitsraten von COVID-19 und einer normalen Influenzawelle sind nahezu identisch.
- COVID-19 und Influenza können nicht verglichen werden, da sie andere Bezeichnungen haben.
- Bei einer normalen Influenzawelle versterben mehr Leute als bei COVID-19.
Was war der Auslöser für die offizielle Hochstufung des Risikos für die Bevölkerung durch den damaligen RKI-Chef Wieler Mitte März 2020?
- Eine unabhängige wissenschaftliche Analyse
- Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Druck eines bislang unbekannten Anweisungsgebers
- Ein spontaner Einfall von Lothar Wieler
Beginn der Pandemie: „Der Grund ist ganz einfach“
Doch fangen wir von vorn an, wie es Paul Schreyers „Multipolar“-Artikel in Erinnerung bringt: Vor fast genau vier Jahren, am 17. März 2020, verkündet der damalige RKI-Chef Lothar Wieler vor laufenden Kameras eine Entscheidung, „die zur Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen werden und damit das Leben in Deutschland für mehrere Jahre auf den Kopf stellen sollte:
‚Wir werden heute die Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ändern. Wir werden sie ab heute als hoch einschätzen. Der Grund ist ganz einfach. Sie sehen die Dynamik. (…) Der Hintergrund für die geänderte Risikoeinschätzung sind die weiter steigenden Fallzahlen‘“, zitiert Multipolar den damaligen RKI-Chef.
Diese Änderung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ diente fortan als rechtliche Grundlage für alle einschneidenden Lockdown-Maßnahmen und zahlreiche Gerichtsurteile.
Pandemie ohne Evidenz
Dabei hatten sich nicht nur die Fallzahlen im März 2020 verdreifacht, sondern auch die Anzahl der durchgeführten Tests. Konkret zeigte sich, so „Multipolar“, dass die tatsächliche Steigerung der Virusverbreitung, bezogen auf die Anzahl der Tests, kurz vor dem Lockdown (verkündet am 22. März 2020) lediglich einen Prozentpunkt betrug, während die großen Staatsmedien und die Politik unisono „exponentielles Wachstum“ der Epidemie verkündeten. Doch Hinweise auf Ungereimtheiten wie diese wurden zumeist ignoriert.
Auch ohne dass die Informationen unter den geschwärzten Stellen bisher verfügbar sind, offenbaren die Protokolle Brisantes, denn sie lassen nachvollziehen, dass das RKI bis kurz vor der Ausrufung der Pandemie und des Lockdowns durch Angela Merkel offenbar anhand der vorhandenen Zahlen und Fälle nach fachlicher Diskussion der Risikoeinschätzung keinen Handlungsbedarf sah – und dann plötzlich, ohne den Hergang zu protokollieren, umschwenkte.
„Multipolar“ schreibt dazu: „Die Hochstufung im März erfolgte jedoch abrupt und wurde offenbar von außerhalb des RKI initiiert. Der gesamte wissenschaftliche Beratungsprozess war erkennbar durch politischen Druck überlagert.“
Chronologie einer „Plandemie“ protokolliert?
Konkret: Seit dem ersten Protokoll des RKI-Krisenstabes vom 24. Februar hieß es, das Risiko für die deutsche Bevölkerung bleibe nach wie vor „gering“. Am Folgetag vermerkt das interne RKI-Protokoll, dass man das Risiko für die „Allgemeinbevölkerung in Deutschland ‚niedrig bis mäßig‘“ einschätze. So und so ähnlich geht es weiter bis kurz vor Ausrufung des ersten Lockdowns. Bis dahin schien das RKI anhand der ausgewerteten Zahlen durchgehend weder Risiko noch Gefahren für die Bevölkerung zu sehen.
Weiter unten in den Protokollen, die „Multipolar“ auszugsweise als Scans hochgeladen hat, gibt es nicht geschwärzte Abschnitte, in denen unter „Labordiagnostik“ erwähnt wird, wie viele Proben von der dem RKI zugeordneten Arbeitsgemeinschaft Influenza jeweils auf Corona getestet wurden. Hier heißt es durchgehend in den Tagesprotokollen: „alle negativ“.
Die Diskrepanz wird auch am Protokoll vom 2. März deutlich. An dem Tag wird die Risikobewertung von „gering bis mäßig“ auf „mäßig“ geändert. Nahezu alles dazu ist geschwärzt. Nur die Informationen über die 140 getesteten Proben nicht, die sind laut Tagesprotokoll auch am 2. März alle negativ.
In den folgenden 14 Tagen bis zum Lockdown sah das RKI anhand der Zahlenlage keinen Grund zum Umschwenken, während hinter und teilweise vor den Kulissen die Pandemievorbereitungen bereits auf Hochtouren liefen:
Die WHO machte Druck, Jens Spahn und Lothar Wieler reisten nach Rom zu einem Krisentreffen mit EU-Gesundheitsministern, Jens Spahns hoher Mitarbeiter und „Planspieler“ Heiko Rottmann-Großner forderte im Innenministerium, man müsse nun ‚die Wirtschaft lahmlegen‘ und Vorkehrungen für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer treffen.
Der „Spiegel“ titelte derweil schon die Pandemie herbei und auch die „Tagesschau“ war bereits mit von der Panikpartie („Angst vor Pandemie drückt Dax“), als dann irgendwann Mitte März, gewissermaßen übers Wochenende, auch das RKI auf Pandemiekurs eingeschwenkt ist:
Noch am Freitag, dem 13. März, kurz nachdem die WHO die Pandemie ausgerufen hatte und auch Bill Gates mit einem Blogbeitrag „Wie auf COVID-19 zu reagieren ist“ das Pandemieparkett betreten hatte und vorsorglich Massenimpfungen als Lösung präsentierte, hatte das RKI das Risiko für die Bevölkerung anhand der Zahlen als lediglich „mäßig“ eingeschätzt: „Aktuelle Risikobewertung bleibt bestehen“, steht da recht einsilbig im Protokoll.
Klar zur pandemischen Wende
Laut den Protokollen ist das dann folgende Wochenende, 14./15. März 2020, der Wendepunkt beim RKI. Aber nicht nur hier:
Am Sonnabend, 14. März, beendete der Berliner Senat per einfacher Verfügung das öffentliche Leben in der Hauptstadt. Kinos, Kneipen, Klubs und Kirchen wurden zur Schließung gezwungen, sämtliche Versammlungen von mehr als 50 Menschen verboten, darunter jegliche politischen Demonstrationen.
Am Montag, dem 16. März, heißt es laut „Multipolar“ in dem entsprechenden RKI-Protokoll: „Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald [geschwärzt] ein Signal dafür gibt.“
Wer auch immer sich hinter den Schwärzungen verbirgt, das Signal scheint die Befehlsempfänger erreicht zu haben: Am nächsten Tag verkündete RKI-Chef Wieler offiziell die Hochstufung.
Für diese Änderung der Risikobewertung, und das ist die Krux, gab es zu dem Zeitpunkt weder grundlegend neue oder andere Kennzahlen, die das Hochstufen gerechtfertigt hätten, noch Protokolle oder Dokumentationen vom RKI. Die Anwaltskanzlei, die das RKI in der Angelegenheit vertritt, wiegelte laut Kläger „Multipolar“ jedenfalls eine Herausgabe möglicher Protokolle dazu mit einer Art „unfreiwilligem Geständnis“ ab:
„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘ befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Alle Gerichtsurteile zu Corona jetzt hinfällig?
Journalist Paul Schreyer zieht aus den bisher verfügbaren Informationen das folgende Fazit:
„Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht länger haltbar. Die Hochstufung erfolgte abrupt, ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess, auf Anweisung eines ungenannten Akteurs.
Das heißt auch: Es ist nun klar, dass die Gerichte in Deutschland, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen darauf verließen, dass die Risikoeinschätzung des RKI wissenschaftlich basiert war – und diese Risikoeinschätzung in den jeweiligen Verfahren eben nicht kritisch überprüften –, einen Fehler begangen haben, dessen Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen.“
Es ist wie in einem Cluedo-Spiel, wo die fehlende Information erfragt und gefunden werden muss, um das Verbrechen aufzuklären: Wer ist also dieser ungenannte Akteur, der sich unter den Schwärzungen verbirgt?
Im „Kontrafunk“-Interview dazu befragt, wessen Name dort geschwärzt sein könnte, sagte Journalist Paul Schreyer: „Ganz naheliegend ist natürlich der Name des Gesundheitsministers. Das ist ja der Weisungsgeber des RKI.“ Doch das sei nur Spekulation, da der Name ja geschwärzt sei, wie viele andere wesentliche Stellen auch.
Wäre die Passage nicht geschwärzt, würde das ein Licht darauf werfen, unter welchen Umständen diese Entscheidung beschlossen worden ist, so Schreyer. Derzeit liegt eine weitere Klage von „Multipolar“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin, um die Schwärzungen aufzuheben und die Informationen darunter freizugeben. Eine Verhandlung dazu ist für den 6. Mai angesetzt.
Spekulationen um geschwärzten Befehlsgeber
In den Sozialen Medien kursieren bereits Ideen und Spekulationen, wer die Person sein könnte. So schreibt der Finanzwissenschaftler und Professor für öffentliche Finanzen Stefan Homburg auf „X“:
„Viele fragen nach der geheimnisvollen Person, die dem @rki_de das ‚hohe Risiko‘ befahl. Ich tippe auf General Holtherm, Wielers Vorgesetzten im @BMG_Bund. Bei rechtswidrigen Handlungen soll @mikrowie [Lothar Wieler] übrigens auf schriftlichen Weisungen bestanden haben, um straffrei zu bleiben.“
Ungeachtet dessen, wer genau sich als der mysteriöse Befehlsgeber unter der Schwärzung in den Protokollen entpuppen wird, sagen die freigeklagten Protokolle vorwiegend etwas über das RKI: Die Behörde scheint wissenschaftliche Evidenz gegen politische Instrumentalisierung getauscht zu haben. Professor Homburg kommentiert auch dies auf „X“:
„Wegen der geringen Zahl ernsthaft Erkrankter war es immer klar, dass es sich um eine Fake-Pandemie handelte. Aber jetzt beweisen die freigeklagten Protokolle es für jeden sichtbar. Das @rki_de ist keine objektive Behörde, sondern eine politisch willfährige Bude.“
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