Problem mit Islamisten: Terrorverfahren bei Bundesanwaltschaft fast verfünffacht
Die Zahl der Terrorverfahren beim Generalbundesanwalt hat 2017 enorm zugenommen. In diesem Jahr seien rund 1200 Verfahren wegen Terrorismusverdachts neu eingeleitet worden.
Davon hatten etwa 1000 einen islamistischem Hintergrund, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.
Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr fast verfünffacht: 2016 waren es rund 250 Fälle, davon etwa 200 aus dem Islamismus-Bereich. Angesichts der hohen Zahl gab die Bundesanwaltschaft zuletzt mehr als jedes dritte Verfahren an die Strafverfolgungsbehörden der Länder ab. Die sind laut Deutschem Richterbund aber selbst schon sehr beansprucht.
Die Bundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland. Sie kümmert sich um Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit des Landes in besonderem Maße betreffen – darunter Terrordelikte. Fälle von „minderer Bedeutung“ kann die Ermittlungsbehörde nach der Einleitung des Verfahrens und der Prüfung des Falls an die Länder abgeben. Davon macht die Bundesanwaltschaft zunehmend Gebrauch.
Nach eigenen Angaben gab sie 2017 rund 450 Verfahren an die Länder weiter, davon knapp 98 Prozent mit islamistischem Hintergrund. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte der dpa in Berlin, dies seien erheblich mehr Fälle als in den Jahren zuvor. Am häufigsten betroffen seien die Strafverfolgungsbehörden in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt und Hamburg.
Rebehn betonte, die Staatsanwaltschaften für Staatsschutz in den Ländern hätten eine wachsende Zahl eigener Terrorverfahren zu bearbeiten, zum Beispiel wegen Aufenthalten in Terrorcamps, der Ausreise in Kampfgebiete oder Terrorismusfinanzierung. „Die Verfahren, die der Generalbundesanwalt abgibt, kommen dann noch hinzu.“
Die Terrorverfahren würden mit absoluter Priorität behandelt. Um die Staatsschutzstellen in den Ländern zu verstärken, müssten mitunter aber Staatsanwälte aus anderen Bereichen abgezogen werden. Für die Länder-Staatsanwaltschaften sei es schwierig, diese Lücken schnell wieder zu füllen, betonte Rebehn. „Die Lage ist überall angespannt.“
Auch die Bundesanwaltschaft sei stark belastet und arbeite „am Anschlag oder darüber hinaus“. Der Generalbundesanwalt komme deshalb nicht umhin, einen Teil seiner Fälle abzugeben, sagte Rebehn. Es sei auch sinnvoll, bestimmte Verfahren an die Länder weiterzureichen. Das müsse aber beim Personalbestand berücksichtigt werden. Es sei dringend mehr Personal in der Strafjustiz nötig.
Der Richterbund beklagt seit längerem einen erheblichen Personalmangel in der Justiz. Verfahren dauerten deshalb immer länger – zum Teil sogar so lange, dass Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssten. Deutlich gestiegen sei auch die Zahl der Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft nach Ermessensvorschriften vor einer Anklage eingestellt würden.
Nach den Berechnungen des Verbandes bräuchte Deutschland rund 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte. Wenn die Politik nicht gegensteuere, werde sich die Lage in den nächsten Jahren noch verschärfen, weil eine große Pensionswelle auf die Justiz zurolle. „Es hakt an vielen Ecken und Enden“, mahnte Rebehn. „Die Justiz ist unterfinanziert, was auf die Qualität des Rechtsstaates durchschlägt. Einige Länder steuern inzwischen zwar um, es braucht aber bundesweit einen Kurswechsel.“ (dpa)
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