Privat und Staat Hand in Hand
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind langfristige Vertragsbeziehungen zwischen einem staatlichen und einem privaten Partner zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur.
Dabei übernimmt der private Auftragnehmer nach Definition des Bundesfinanzministeriums die Errichtung, den Betrieb und gegebenenfalls die Finanzierung des Projekts. Das Unternehmen erhält dafür im Gegenzug vom staatlichen Auftraggeber Geld oder das Recht, Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur zu erheben.
Die Zweckbeziehungen sind projektgebunden und werden vor allem deshalb geschlossen, um kostengünstiger zu bauen, das Expertenwissen zu nutzen und die Risiken aufzuteilen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass unter dem Anreiz der Kostenminimierung die Qualität leidet. Im Fall der ÖPP zum Ausbau der A1 zwischen Bremen und Hamburg führte die Aufgabenteilung dazu, dass der private Betreiber nach eigenen Angaben kurz vor der Pleite steht, weil die geplanten Erlöse aus der Lkw-Maut ausblieben.
ÖPP (oder englisch Public Private Partnerships) gibt es in den Bereichen Bau und Verkehr, realisiert werden unter anderem Schulen, Straßen, Freizeitanlagen und Kindergärten. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie listet rund 170 ÖPP-Projekte in Deutschland auf. (afp)
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