Verschärfung der Corona-Maßnahmen: Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer begrenzt
Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Teilnehmerzahl von Privatfeiern begrenzen: Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, soll die Teilnehmerzahl auf 50 bei Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen und auf 25 bei Feiern in Privaträumen begrenzt werden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Zudem soll künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro für falsche Personenangaben auf Kontaktlisten von Gaststätten gelten.
Das gelte aber nur für die Länder, wo diese Listen angeordnet seien, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach der Videokonferenz mit den Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sachsen-Anhalt zählt nicht dazu.
„Wir haben diese Listen deswegen rausgenommen, weil nach sechs Monaten uns die entsprechenden Gesundheitsämter und die Ämter vor Ort mitgeteilt haben, sie nutzen ihnen nichts“, so Haseloff. Andere Wege der Kontaktverfolgung seien bisher „sehr erfolgreich“ gewesen, so der Ministerpräsident. (rm)
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