Beschlussentwurf: Lockdown bis weit nach Ostern – Maskenpflicht, „Testregime“, Ausgangssperre und Notbremse

Die Verlängerung des Lockdowns steht bevor: Ein Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt für die heutige Bund-Länder-Runde nennt als Datum dafür den 18. April. Zudem müsse die Anfang März beschlossene Notbremsregelung „konsequent umgesetzt werden“.
Epoch Times22. März 2021

Kurz vor Beginn der Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montagnachmittag hat sich in wichtigen Fragen noch keine einheitliche Linie abgezeichnet.

Als sicher galt, dass der Lockdown verlängert wird – wohl bis zum 18. April. Noch keine Einigung gab es vorab in der Frage, ob in Regionen mit besonders vielen Infektionen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt werden soll. Strittig war auch der Vorschlag, die Kontaktbeschränkungen über Ostern für Verwandtschaftsbesuche zu lockern. Der Beschlussentwurf liegt der Nachrichtenagentur AFP vor.

Dem Vorschlag für die Spitzenrunde zufolge können die Länder für die Ostertage vom 2. bis zum 5. April „Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“ zulassen.

Die Passage ist aber in eckige Klammern gesetzt, was auf weiteren Beratungsbedarf hindeutet. Derzeit sind private Treffen auf Angehörige des eigenen Haushalts und eines weiteren Hausstands begrenzt – bei maximal fünf Personen.

Das Kanzleramt hält größere Lockerungen der Einschränkungen derzeit für nicht vertretbar. Gegenwärtig gebe es „wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Das bedeutet, dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist.“ Das Papier, das dpa und afp aus mehreren Quellen vorlag, hat den Stand 21. März, 17.30 Uhr.

Diese Punkte enthält der vom Kanzleramt verschickte Beschlussentwurf:

  • Zusätzliche Maßnahmen: Die Passage, die wegen des exponentiellen Wachstums weitere Verschärfungen für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 100 vorsieht, steht in eckigen Klammern. Das bedeutet, dass sie besonders strittig ist. Unter anderem ist die Rede von einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung bis 05.00 Uhr, „sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen“. Die Anfangsuhrzeit ist hier offen gelassen – auch sie müsste verhandelt werden. Zudem wird ins Gespräch gebracht, Schulen und Kitas zu schließen oder gar nicht zu öffnen, sofern Erzieher, Lehrer und Schüler oder betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden könnten. Ab einer Inzidenz von 200 könnte es demnach eine Schließung von Schulen und Kitas geben.
  • Reisen: Angesichts der bevorstehenden Ostertage heißt es im Entwurf: „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“. Und weiter: „Das Auftreten von verschiedenen COVID-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss.“ Dieser Passus könnte sich auf die derzeit besonders umstrittenen Reisen von Deutschen nach Mallorca beziehen.
  • Im Entwurf in Klammern gesetzt – und somit wohl besonders diskutabel – ist das Konzept eines „kontaktarmen Urlaubs“, der Bürgern den Urlaub im jeweils eigenen Land unter „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“ ermöglichen soll – inklusive Beherbergungen und Übernachtungen mit Selbstversorgung, etwa in Appartements, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen.
  • Es zielt auf die Möglichkeit, Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Appartements oder Wohnmobilen zu machen, sofern diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen und Urlauber sich dort auch mit Essen versorgen können. Aus der Union hieß es hierzu bereits skeptisch, dass das dafür notwendige Beherbergungsverbot schon einmal juristisch für Ärger gesorgt habe.
  • Befristete Modellprojekte: Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten sollen die Länder nach dem Entwurf in je einer Region mit einer niedrigen Inzidenz testen können, wie unter strengen Auflagen und mit einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten.„Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle“, heißt es weiter.
  • „Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik“ müsse die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden, heißt es im Entwurf. (Das bedeutet bei einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von über 100 an drei Tagen gelten wieder die Regeln des harten Lockdowns bis zum 7. März 2021)
  • Arbeitgeber werden im Entwurf aufgefordert, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin konsequent anzuwenden und durch Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen. „Wo dies nicht möglich ist, [sollen die Unternehmen] ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, heißt es im Beschluss-Entwurf. Dabei soll mindestens einer, später bei ausreichender Verfügbarkeit dann zwei Schnelltests vom Arbeitgeber angeboten werden.
  • Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich, also Erziehern in Kindertagesstätten und Lehrern, ebenso wie das Testen von Schülerinnen und Schülern soll dem Entwurf zufolge weiter ausgebaut werden, Ziel sind demnach mindestens zwei Testungen mit Schnelltests pro Woche.
  • Impfungen und Gesundheitswesen: Ohne „deutlich einschränkende Maßnahmen“ werde die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens „wahrscheinlich ist“, betonte der Entwurf. Da der Fortschritt bei den Impfungen noch nicht so groß ist, setzt das Papier auf „eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen“. Dies führe zu einer „früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.“
  • Testangebote: Gerade in der aktuellen Phase der Pandemie sei es wichtig, dass Unternehmen das Arbeiten von zu Hause ermöglichten, heißt es im Entwurf weiter. Wo dies nicht möglich sei, sollten den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche Testangebote gemacht werden. Tests von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern sollten weiter ausgebaut werden. Ziel seien „mindestens zwei Testungen pro Woche“. Auch in den Kitas sollten die Beschäftigten mindestens zwei Mal in der Woche getestet werden.
  • Corona-Warn-App: Die App soll im April um weitere Funktionen erweitert werden, unter anderem um eine anonyme „Eventregistrierung“. Damit sollen sich Nutzer bei einer Veranstaltung wie einer privaten Geburtstagsfeier oder im Restaurant digital einchecken können. Bei einem positiven Corona-Fall sollen im Anschluss an die Veranstaltung alle Teilnehmer gewarnt werden.

Nach Vorstellung des Kanzleramts sollen die Bürgerinnen und Bürger auf das Reisen bis auf weiteres verzichten – „auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage“. Geprüft werden soll der Vorlage zufolge, ob „kontaktarme Urlaube“ im jeweils eigenen Bundesland ermöglicht werden sollen. Die Küstenländer wollen in der Spitzenrunde ein entsprechendes Konzept vorstellen.

Das Reisen ins Ausland soll der Beschlussvorlage zufolge „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden“. Geprüft werden soll hierbei eine generelle Test- und Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland – unabhängig vom Infektionsgeschehen im Reiseland. Auch dieser Punkt ist noch als strittig markiert.

FDP warnt von Ausgangssperren

Die oppositionelle FDP warnte eindringlich vor der Verhängung von Ausgangssperren. „Nächtliche Ausgangsbeschränkungen greifen dabei unverhältnismäßig in den Lebensalltag der Menschen ein und sind auch nicht zielführend in der Pandemiebekämpfung“, erklärte FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen lehnte Ausgangssperren als „unspezifisch“ ab. In den Sendern RTL und ntv mahnte er aber rasche Maßnahmen an, sonst werde „diese dritte Welle schlimmer als die zweite“.

Zu einer anderen Bewertung kam SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Ausgangssperren könnten „unvermeidlich“ werden, „weil sie private Treffen weiter einschränken, bei denen sich viele Menschen infizieren“, sagte er dem Portal „t-online.de“.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch mahnte einheitliche und nachvollziehbare Regelungen an. „Das Maßnahmen-Wirrwarr zerstört Vertrauen in der Bevölkerung und ist für viele Menschen eine einzige Zumutung“, sagte er den Funke-Zeitungen. (afp/sza)



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