Polizistenmord von Mannheim: Anklage erhoben

Nach dem Messerattentat in Mannheim am 31. Mai, bei dem ein Polizist getötet wurde, wurde nun Anklage gegen den Täter erhoben.
Bei dem Mannheimer Messerangriff wurde Ende Mai ein Polizist getötet. (Archivbild)
Bei dem Mannheimer Messerangriff wurde Ende Mai ein Polizist getötet. (Archivbild)Foto: Uwe Anspach/dpa
Epoch Times6. November 2024

Fünf Monate nach der tödlichen Messerattacke von Mannheim hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer erhoben. Der Afghane Sulaiman A. ist des Mordes und des fünffachen versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung verdächtig, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

A. soll am 31. Mai in der baden-württembergischen Stadt Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen haben, wobei ein Polizist starb.

Bundesweites Entsetzen

Der Tod des Beamten sorgte bundesweit für Entsetzen. Die Bundesanwaltschaft zog die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls Anfang Juni an sich. A. sei Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und teile deren Ideologie, führte die Anklagebehörde nun aus.

Er habe einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige begehen wollen und sich dazu schon spätestens Anfang Mai entschlossen.

Mit einem großen Jagdmesser stach der damals 25-Jährige demnach am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz zunächst unvermittelt auf den Hauptredner der islamkritischen Bewegung ein. Vier Menschen, die dem Opfer helfen wollten, habe er ebenfalls wuchtige Messerstiche versetzt.

Schließlich habe er sich auf den herbeigeeilten Polizeibeamten gestürzt und ihm gezielt und kräftig mit dem Messer in Kopf und Oberkörper gestochen. Der 29-Jährige wurde schwer verletzt, notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Am 2. Juni starb er.

Übrige Opfer teilweise schwerwiegend verletzt

Die Verletzungen der übrigen Opfer seien zum Teil schwerwiegend und potenziell lebensgefährlich gewesen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie sieht die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an.

Der mutmaßliche Täter selbst erlitt eine Schussverletzung und wurde auf der Intensivstation behandelt. Seit dem 18. Juni sitzt er in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart. (afp)



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