Polizei setzt Dashcam-Systeme im Straßenverkehr ein
Die Polizei Baden-Württemberg stattet dauerhaft 107 Polizeifahrzeuge mit sogenannten Dashcams aus. Das sind Kameras, welche auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht werden, um während der Fahrt permanent aufzuzeichnen. Sie sollen helfen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beweissichernd zu dokumentieren und noch mehr Sicherheit auf den Straßen zu schaffen.
Die Dashcam-Systeme werden bei allen Verkehrspolizeien der regionalen Polizeipräsidien in Baden-Württemberg eingesetzt, womit eine landesweite Überwachung der Einhaltung der Rettungsgasse sowie komplexer Verkehrsverstöße wie beispielsweise der Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmender durch illegale Kraftfahrzeug-Rennen sowie Alkohol- oder Drogenfahrten möglich sein soll.
„Mit den Dashcams, die vor allem die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, haben wir ein einmaliges Vorzeigesystem im Einsatz, das auch für andere Polizeien in Deutschland als Blaupause dienen kann“, sagte Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl (CDU).
Hintergrund für die landesweite Beschaffung der Dashcam-Systeme war das gesteigerte Verkehrsaufkommen, insbesondere auf den Bundesautobahnen und damit verbundene Probleme mit dem Bilden von Rettungsgassen.
„Mit der neuen Ausstattung haben wir die Möglichkeit, die Betroffenen durch das Zeigen der Videos direkt und vor Ort mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren. Wir versprechen uns damit eine positive und nachhaltige Verhaltensänderung“, so der Landespolizeidirektor Martin Feigl.
BGH lässt private Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu
Doch wie sieht es im privaten Bereich mit der Nutzung von Dashcams aus? Bereits im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen in Zivilverfahren vor Gericht als Beweismittel zulässig sind, sofern dadurch Verkehrsunfälle aufgeklärt werden können.
Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da die Unfallbeteiligten aber ohnehin Angaben zu ihrer Person sowie zu Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Die BGH-Entscheidung bedeutet nicht, dass automatisch zu jeder Zeit alles gefilmt werden darf.
Die Fahrzeugführer erhoffen sich durch die Aufnahmen zumeist Vorteil bei der Beweisführung im Falle eines Unfalls oder einer vorsätzlichen Beschädigung. Manche Autofahrer wollen noch weiter gehen und verkehrswidriges Verhalten anderer Fahrer aufzeichnen. Dies ist jedoch nicht zulässig, da dafür die Polizeibehörden zuständig sind.
Ob die permanenten Aufnahmen tatsächlich im Rahmen eines Prozesses verwendet werden dürfen, bleibt eine Frage der Abwägung im Einzelfall. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt hier einen Rahmen vor. Kritisch ist dabei, dass mit der Kamera auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefilmt und die Aufzeichnungen gespeichert werden.
Die Verbreitung von Aufnahmen zur gewerblichen Nutzung ohne entsprechendes Einverständnis oder Unkenntlichmachung von Personen und Kfz-Kennzeichen verstößt in jedem Fall gegen den Datenschutz.
Eine Ausnahme bildet hier die Aufzeichnung zu rein privaten Zwecken, zum Beispiel um eine Urlaubsfahrt in einer landschaftlich schönen Umgebung als Erinnerung aufzuzeichnen. Bei Urlaubsfahrten sollte man, falls man sich über die rechtlichen Bedingungen im Urlaubsland unsicher ist, lieber auf den Einsatz von Dashcams verzichten. Für manche Länder gibt es laut ADAC Einschränkungen.
Daten werden verschlüsselt auf Servern gespeichert
Das Dashcam-System in Baden-Württemberg besteht aus Rekorder, Touch-Monitor, Handbedienteil, GPS-Antenne, vier Full-HD-Kameras mit Polarisationsfilter und einem Mikrofon. Die verschlüsselt auf einer SD-Karte gespeicherten Daten werden automatisiert übertragen sowie protokolliert und zentral auf Servern der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) recherchierbar abgelegt. Das Projektbudget lag insgesamt bei 650.000 Euro. Die Einzelkosten für ein Dashcam-System belaufen sich auf rund 4.000 Euro.
Bundesweit setzen die Landespolizeien in den Funkstreifenwagen lediglich zur Eigensicherung Videosysteme ein, die nur im Bedarfsfall aktiviert werden (nach einer rechtlichen Einzelfallprüfung durch die Polizisten vor Ort). Sobald eine Aufzeichnung gestartet wird, müssen die gefilmten Personen darüber informiert werden, dass sie aufgezeichnet werden. Ein Kamerasystem, was den Dashcams in Baden-Württemberg am ehesten entspricht, wird lediglich bei den Funkstreifenwagen bei den jeweiligen Autobahnpolizeien in einigen Bundesländern verbaut. Dies ergaben Anfragen der Epoch Times an alle 16 Bundesländer.
Die Aufzeichnungen werden zumeist direkt durch die Autobahnpolizeibehörden ausgewertet und als Beweismittel gespeichert. Aufzeichnungen, die nicht als Beweismittel infrage kommen, werden nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. In Hamburg beträgt sie 24 Stunden, in Rheinland-Pfalz maximal 30 Tage. Hier nutzt man die Aufzeichnungen auch zu Zwecken der Einsatznachbereitung und in der Aus- und Fortbildung.
NRW setzt 7.168 Bodycams ein
Eine Abfrage an alle Landesinnenministerien bzw. Landespolizeipräsidien ergab, dass anders als bei den Videosystemen in Funkstreifenwagen Bodycams bei der Polizei noch nicht bundesweit im Einsatz sind.
Bei der rheinland-pfälzischen Polizei wurde die Bodycam bereits ab 2014 flächendeckend als Führungs- und Einsatzmittel eingeführt. Im Rahmen der Erstbeschaffung wurden rund 250 Bodycams beschafft.
Die hessische Polizei setzt seit 2015 landesweit Bodycams ein. Aktuell sind über 1.000 Bodycams neuester Generation erfolgreich im Einsatz.
Die Polizei Niedersachsen setzt seit Dezember 2016 insgesamt 1.067 Bodycams ein, die regelmäßig anlassbezogen eingesetzt werden.
Seit Februar 2017 gibt es in der Thüringer Polizei ein Pilotprojekt zur Einführung von Bodycams. Zwischenzeitlich wurden 70 Bodycams für erweiterte Testzwecke angeschafft. Die parlamentarische Befassung zur Einführung von Bodycams in der Thüringer Polizei ist allerdings noch immer nicht abgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen erfolgte die landesweite Einführung im Jahr 2019. Es wurden für die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden insgesamt 7.168 Bodycams beschafft.
Nach einem einjährigen Pilotversuch und einer anschließenden Interimsphase setzt die Polizei in Bayern seit 2019 flächendeckend Body-Cams ein. Inzwischen verfügt die bayerische Polizei über rund 1.800 Kameras.
Im April 2020 wurde bei der sächsischen Polizei die Bodycam eingeführt. Aktuell sind ca. 1.500 Bodycams in den jeweiligen Organisationsbereichen verfügbar. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2021 insgesamt 147 Bodycams im Einsatz.
Brandenburg nutzt keine Bodycams
Seit August 2021 werden in einem Probelauf 20 Bodycams durch die Polizei Berlin im Polizeiabschnitt 52 und der Brennpunkt- und Präsenzeinheit der Direktion 5 (City) eingesetzt. Derzeit laufen die Vorbereitungen, um noch im Jahr 2022 bis zu 300 weitere Bodycams zu beschaffen und einzusetzen.
In Hamburg werden Bodycams derzeit noch in kleiner Stückzahl an einem Innenstadtrevier bei Veranstaltungen und definierten Einsatzzwecken eingesetzt. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist eine moderate Erweiterung in den kommenden Jahren geplant.
Bremen startete sein Bodycam-Pilotprojekt bereits 2016, 2018 wurde der Testbetrieb erweitert. Weitere Bodycams sollen noch in 2022 in einem Realbetrieb an die Einsatzkräfte ausgegeben werden.
In Brandenburg werden Bodycams bei der Polizei des Landes derzeit nicht eingesetzt.
Anders die Bundespolizei, sie ist bundesweit mit Bodycams ausgestattet. Aus den anderen Bundesländern erhielt Epoch Times zu Redaktionsschluss noch keine Angaben.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion