Polizei war mit 1.000 Kräften bei Kandel-Demo: „Gegen Gewalt und Verbreitung von NS-Gedankengut“

In Kandel fanden erneut Demonstrationen statt. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat sich intensiv auf das Demonstrationsgeschehen vorbereitet, so die Polizei. Es plant 1.000 Beamte einzusetzen.
Epoch Times5. Mai 2018

In Kandel fanden am Samstag erneut Demonstrationen statt: „Der Stadtverwaltung Neustadt und der Kreisverwaltung Germersheim liegen zwischenzeitlich jeweils vier Anmeldungen für verschiedene Kundgebungen vor“, gab die Polizei bekannt.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz plante einen Gesamteinsatz mit rund 1.000 Polizeikräften.

14:30 Uhr meldete die Polizei:

In demonstrieren zurzeit etwa 500 Menschen. Auf dem Marktplatz selbst befinden sich ca. 300 Personen. Die Lage ist weitgehend entspannt.

Allerdings wird davon berichtet, dass Leute abgefangen wurden:

Es werden auch Leute abgefangen, die von Feierlichkeiten zu 200 Jahre kommen. Sicherheit tötet Freiheit? Hier ganz eindeutig zu beobachten.

„Die Polizei sowie die Stadtverwaltung Neustadt und die Kreisverwaltung Germersheim als Versammlungsbehörden haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Hierfür sind u.a. Verkehrsmaßnahmen mit Absperrungen an den Veranstaltungsorten unumgänglich. Die beteiligten Behörden bemühten sich bei der Vorplanung, die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten,“ heißt es in einer Polizei-Mitteilung.

Zudem betonte Einsatzleiter Martin Kuntze: „Zur erfolgreichen Einsatzbewältigung setzen wir auf intensive Kommunikation. Gegen Gewalt und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes werden wir hingegen frühzeitig und konsequent einschreiten.“

Wanderung Hambacher Schloss

Eine „Patriotenwanderung“ hat der Polizei zufolge bereits um 8.00 Uhr begonnen. Dafür wurden sämtliche Zufahrtswege zum Hambacher Schloss für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Gleichzeitig findet vor Ort eine Gegenveranstaltungen statt. Insgesamt rechnet die Stadtverwaltung Neustadt als zuständige Versammlungsbehörde mit 1.500 Teilnehmern.

In Kandel werden zu den dort angemeldeten vier Versammlungen laut Kreisverwaltung Germersheim derzeit insgesamt mindestens 800 Teilnehmer erwartet.

Über aktuelle Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen informiert das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Samstag ganztägig auf seinem Twitter-Account https://twitter.com/PP_Rheinpfalz.

Prozess um Mord in Kandel wird nach Jugendstrafrecht geführt

Hintergrund der Kandel-Demos ist der Mord an der 15-jährigen Mia. Der Mordfall erregte deutschlandweites Aufsehen. Am Freitag wurde bekannt, dass der Angeklagte nach bisheriger Einschätzung des Landgerichts als Jugendlicher behandelt werden.

Dies würde auch bedeuten, dass der Prozess nicht öffentlich sein wird, wie ein Gerichtssprecher in Landaumitteilte. Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben.

„Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten geht die Kammer … in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (in dubio pro reo) davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte“, erklärte der Sprecher. Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch.

Nach der Registrierung beim Jugendamt Frankfurt am Main wurde das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt mit 15 Jahren angegeben. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft geht aber von einem Mindestalter von 17,5 Jahren und einem wahrscheinlichen Alter von etwa 20 Jahren aus.

Im Strafrecht werden 18- bis 21-Jährige als Heranwachsende geführt. Auch ein Angeklagter in dieser Altersgruppe wird nach Angaben des Sprechers dann nach Jugendstrafrecht behandelt, wenn er „zum Tatzeitpunkt bei Betrachtung seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand“.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Flüchtling hat den Ermittlungen zufolge am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel ein Messer gezogen und sieben Mal auf das 15-jährige Mädchen eingestochen. Ein Stich in die Herzgegend war tödlich. Motiv für die Tat sollen übersteigerte Eifersucht und Rache gewesen sein.

Auf Mord steht im Strafrecht für Erwachsene eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für Heranwachsende im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Gefängnis, erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, sind maximal 15 Jahre Haft möglich. (so/dpa)

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