Polizei Sachsen sucht engagierte Bürger für Sächsische Sicherheitswacht – Staatliches Konkurrenzprodukt zur „Bürgerwehr“?
Die Polizeidirektion Leipzig sucht engagierte Bürger und Bürgerinnen, die sich in der Sächsischen Sicherheitswacht engagieren wollen.
In der Sicherheitswacht unterstützen ehrenamtlich Tätige die Polizeireviere bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und leisten so einen Beitrag für die Gesellschaft.“
(Polizei Sachsen)
Nach den Bewerbungsgesprächen wird anschließend eine Schulung für die zukünftigen „Sicherheitswächtler“ abgehalten, eine Ausbildung mit 50 Unterrichtseinheiten sowie anschließender Prüfung.
Die „SiWas“ erhalten für ihre ehrenamtliche Hilfe eine Aufwandsentschädigung.
Die Polizei schränkt die Auswahl der Teilnehmer auf folgendes Kriterium ein:
Personen, die nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen, sind nicht geeignet.“
(Polizei Sachsen)
Die Interessenten für die Sächsische Sicherheitswacht sollten …
- mindestens 18 und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen guten Leumund besitzen,
- eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung besitzen,
- zuverlässig sind und die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und
- den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sind.
=> Zur BEWERBUNG
Die Polizeidirektion Leipzig sucht engagierte Bürger für die Sächsische Sicherheitswacht. Alle Infos und die nötigen Voraussetzungen für Interessierte findet man hier: https://t.co/JLPjR8hZJd pic.twitter.com/DaJialBQEK
— Polizei Sachsen (@PolizeiSachsen) 18. September 2018
Das Thema „Sicherheitswacht“ wird von manchen allerdings auch kritisch betrachtet, wie die Diskussion zum Thema in München vor einigen Jahren zeigte:
Dessen zum Trotz ging Bayern unter Innenminister Joachim Hermann Ende Dezember 2017 an die Verstärkung der Sicherheitswacht:
Sicherheitswacht ist keine Bürgerwehr
Die staatlich organisiert Sicherheitswacht ist nicht mit einer sogenannten „Bürgerwehr“ zu verwechseln.
Gerade vor ein paar Tagen sorgte in Chemnitz eine selbst ernannte Bürgerwehr für Schlagzeilen. Nach einer Demonstration in der Innenstadt wurden 15 Mitglieder derselben vorläufig festgenommen, gegen sechs von ihnen wurde Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Landfriedensbruch und Körperverletzung. Sie sollen laut DPA auf einer Geburtstagsfeier Ausweise von den Gästen verlangt und anschließend im Park Menschen mit ausländischem Aussehen eingekreist und ausländerfeindlich beleidigt haben. Zudem soll ein Iraner am Kopf verletzt worden sein.
Allerdings ist der Begriff Bürgerwehr nicht zwangsläufig mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit oder Selbstjustiz behaftet. Wenn die Menschen auf der Straße das Gefühl haben, dass die oft unterbesetzte Polizei zuwenig präsent ist, wird der Ruf nach Bürgerwehren lauter, wie beispielsweise nach der Kölner Silvesternacht…
Laut „Wikipedia“ blicken vor allem in den südwestdeutschen Ländern Baden, Württemberg und Hohenzollern blicken die Bürgergarden auf jahrhundertealte Traditionen als Stadtverteidigungen zurück.
Der Rechtswissenschaftler Professor Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität in München hält Bürgerwehren grundsätzlich für zulässig. Das Sicherheitsbedürfnis der „einfachen“ Leute sei ernst zu nehmen. Als Beispiel in seinem Beitrag in „F.A.Z. Einspruch“ verwies Rieble darauf, dass demnach Kleingärtner einander gegen Einbrecher beistehen dürfen: „Wer das kritisiert, verachtet den kleinen Mann“, so der Rechts-Professor.
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