Polizei in NRW warnte vor Anschlag Amris
Im Fall des islamistischen Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Todesopfern kommen neue Details ans Licht. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hat laut „Bild am Sonntag“ schon im März 2016 intern das Landesinnenministerium unter Leitung von Ralf Jäger davor gewarnt, dass der tunesische Attentäter Anis Amri einen Anschlag planen könnte.
Damit gerät Ralf Jäger weiter unter Druck geraten. Der SPD-Politiker soll am Mittwoch vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss aussagen.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben laut „BamS“, dass „nach den bislang vorliegenden, belastbaren Erkenntnissen zu prognostizieren ist, dass durch Amri eine terroristische Gefahr in Form eines (Selbstmord-)Anschlages ausgeht“.
Deshalb habe das LKA vorgeschlagen, eine Abschiebung anzuordnen. Als Beleg für Amris Gefährlichkeit diente den Ermittlern demnach unter anderem ein überwachter Chat. Eine Abschiebung Amris war an Bedenken des NRW-Innenministeriums gescheitert.
Der Chef der CDU in Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, sagte dem Blatt: „Diese neuen Enthüllungen sind dramatisch.“ Jäger sei „ein Sicherheitsrisiko für die Menschen in ganz Deutschland“.
Aufforderung zum Rücktritt von Ralf Jäger
Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Menschen getötet. Zuvor hatte er sich fast anderthalb Jahre lang in Deutschland aufgehalten. Er nutzte mehr als ein Dutzend gefälschte Identitäten, wurde als Gefährder eingestuft, von der Polizei observiert und sogar kurz in Abschiebehaft genommen. Und doch konnte er den schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland verüben.
Der stellvertretende Chef der FDP im Landtag, Joachim Stamp, forderte Jäger zum Rücktritt auf. „Dieser Vermerk ist der klare Beleg, dass im Verantwortungsbereich von Innenminister Jäger versagt wurde.“ Doch verweigere dieser eine Fehleranalyse.
Eine Abschiebung Amris war an Bedenken des NRW-Innenministeriums gescheitert. Es war der Rechtsauffassung, dass dies gerichtlich nicht durchsetzbar wäre. (dpa)
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