Polizei fahndet nach 126.000 ausreisepflichtigen Ausländern

Mittlerweile sucht die Polizei 297.820 Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Darunter sind 126.327 Ausländer mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung.
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Polizei in Köln.Foto: iStock
Epoch Times29. Juli 2018

Die Polizei in Bund und Ländern fahndet nach fast 300.000 flüchtigen Personen mit dem Ziel der Festnahme. Insgesamt waren zum aktuellsten Stand 31. Dezember 2017 im polizeilichen Informationssystem INPOL-Zentral 297.820 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfasst, teilte das Bundeskriminalamt der „Welt am Sonntag“ mit.

Darunter waren alleine 126.327 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung.

Die übrigen Fahndungen zur Festnahme betreffen laut BKA vor allem Straftäter und entwichene Strafgefangene oder dienen der Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr.

Gegenüber dem Vorjahr war laut BKA eine Steigerung um 5,1 Prozent festzustellen. Die Fahndungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Ausweisung, Abschiebung oder Zurückschiebung stiegen demnach um 1,9 Prozent. Unter diesen rund 126.000 Personen sind laut Einschätzung von Fachleuten der Innenministerien einige wohl schon ausgereist, ohne dass eine offizielle Stelle davon erfuhr.

Schleierfahnung: In 20 Tagen 135 Straftäter gefangen

„Wenn wir mehr abgetauchte Straftäter und Abzuschiebende festnehmen wollen, müssen wir den Fahndungsdruck erhöhen. Dabei ist die Schleierfahndung das Nonplusultra. Was an Fahndungserfolgen in einem bestimmten Raum möglich wäre, zeigen die Sonderkontrollen rund um den G-7-Gipfel in Elmau“, sagte Armin Schuster, der Obmann der Union im Innenausschuss, der „Welt am Sonntag“.

Dabei seien der Bundespolizei trotz breiter vorheriger Ankündigung in nur 20 Tagen 135 per Haftbefehl gesuchte Straftäter ins Netz gegangen, zudem seien mehr als 1.000 Fahndungstreffer erzielt worden, sagte der ehemalige Bundespolizist. Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfolgen aufgrund eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls.

Letztere ordnet der Richter beispielsweise bei vermindert Schuldfähigen an. Mehr als die Hälfte der Fahndungsausschreibungen zur Festnahme betreffen aber offene Haftbefehle.

3.151 Haftbefehle wegen Islamisten

Rund 175.000 waren es Ende März laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage. Besonders stark war der Anstieg der offenen Haftbefehle im Bereich „politisch motivierte Kriminalität“. Sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht – auf 4.411 gesuchte Personen.

Dabei handelte es sich meist um Islamisten. Alleine 3.151 offene Haftbefehle betrafen die entsprechende Unterkategorie „Religiöse Ideologie“. 594 Haftbefehle waren wegen „politisch rechts motivierter Kriminalität“ und 144 wegen links motivierter Kriminalität offen.

191 Fälle betrafen „ausländische Ideologie“, 15 Personen wurden aus dem Bereich „Spionage und Landesverrat“ gesucht. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei dem Delikt, das dem Haftbefehl zugrunde liegt, nicht zwingend um eine politisch motivierte Straftat handelt.

Zu den wachsenden Zahlen untergetauchter Ausländern sagte Reiner Wendt, der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft DPolG: „Mehr als 120.000 ausstehende Festnahmen von Abzuschiebenden zeigen, wie wichtig der Aufbau von Ankerzentren mit Residenzverpflichtung wäre. Heute scheitern die Abschiebungen zu oft an mangelnden Abschiebehaftplätzen, der Ausreisepflichtige muss mangels Haftplatz wieder freigelassen werden, häufig mehrere Male hintereinander.“ (dts)



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