Podolay (AfD) über Organspende: „Ich war bei der ersten Herztransplantation in Europa dabei“

Was passiert bei der Organspende wirklich? Einblicke in Transplantation und eine Änderung des Gesetzes, um die Rechte der Sterbenden und der Organspender zu schützen, brachte die AfD am vergangenen Mittwoch während einer hitzigen Bundestagsdebatte ein.
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Für einen Organspender kann es bedeuten, dass er in der Sterbephase nicht mehr damit rechnen kann, optimal, nur auf ihn zugeschnitten, medizinisch versorgt zu werden. Symbolbild.Foto: istock
Von 1. Juli 2019

Tot ist tot und sozial verhält man sich, wenn man seine Organe spendet. Das ist eine Sichtweise auf die Dinge. Ein heftiger Schlagabtausch zum Thema Organspende fand am 25. Juni vor dem Bundestag statt. Im Gespräch: die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestrebte Widerspruchslösung. Demnach wäre jeder automatisch Organspender, der einer Organentnahme nicht ausdrücklich widerspricht.

Bundestagsabgeordneter Paul Viktor Podolay (AfD) hält das Vorhaben, mehr Organspenden zu forcieren, für einen falschen Weg. Er selbst war Mitglied in einem zwölfköpfigen Operationsteam bei der ersten Herztransplantation in Europa am 9. Juli 1968 in Bratislava. Podolay sagte:

Diese Erfahrung hat meine Einstellung zu dieser Art von Operationen sehr stark geprägt. Als Medizintechniker habe ich nämlich jahrelang bei herkömmlichen Herzoperationen an der Herz-Lungen-Maschine mitgewirkt und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass wir unsere Gesundheit in die eigenen Hände nehmen sollten. Unsere Körper sind keine Ersatzteillager. Wir Menschen sind keine Autos, die viele Ersatzteile brauchen.“

Es müsse mehr auf Gesundheitsvorsorge gesetzt werden – und zwar bereits in der Schule. Aufklärung und Vorsorge seien besser als eine ungesunde Lebensweise und das Bangen um ein Spenderorgan. Er appelliert:

Liebe Mitbürger, kümmern Sie sich mehr um Ihre Gesundheit! Essen Sie zum Beispiel mehr Grün! Trinken Sie mehr Grün! Chlorophyll ist nämliches grünes Sonnenlicht und eine der wirksamsten lebensspendenden Substanzen auf unserem Planeten.“

Darin liegt, so Podolay, das Fundament der Gesundheit.

Industriezweig Organspende

Eine Transplantation sollte die absolute Ausnahme sein. Denn die Transplantationen seien vor allem für Kliniken „finanziell sehr attraktiv“:

Mit jedem Patienten steigt der Umsatz beträchtlich. Jede Klinik bemüht sich darum, so viele Eingriffe wie möglich vornehmen zu können. Nicht immer ist es auch medizinisch indiziert“, so Podolay.

Allein an den Medikamenten, die mit Transplantationen verbunden sind, verdienen die Pharmaindustrie „enorme Summen“.

Aus Achtung vor dem Leben des Menschen ist es nicht legitim, ohne explizite Einwilligung des Betreffenden Organe aus seinem Leib zu entnehmen. Zu der Diagnostik sogenannter Hirntoter, welche höchstens Sterbende sind, aber nicht Tote, kann ich mich aus Zeitgründen nicht äußern.“

Es sei naiv, so Podolay, zu meinen, „Tod sei Tod und medizinisch eindeutig.“

Der AfD-Politiker kritisierte, es sei „eine staatliche Grenzüberschreitung, die der besonderen Würde des Menschen nicht entspricht“, wenn jeder per Gesetz zum Organspender würde, der sich nicht dagegen ausgesprochen hat.

So tot wie nötig, so lebendig wie möglich

Jens Maier (AfD) betonte, was es wirklich bedeutet, Organspender zu sein.

Eine Organspende ist nur möglich, wenn der Spender so tot wie rechtlich erforderlich, aber noch so lebendig wie medizinisch notwendig ist. Ein vollständig Toter, eine Leiche, ist als Spender nicht mehr zu gebrauchen.“

In der Sterbephase werde entschieden, ob der Patient als Spender in Frage komme. Falls dies der Fall sei, müsse „der umsichtige Arzt bereits in der Sterbephase nicht nur die medizinische Versorgung des Spenders, sondern bereits auch die gesundheitliche Situation des Empfängers im Blick haben.“ Durch die Verabreichung hochwirksamer Medikamente in der Sterbephase könnten Organe, die für eine Spende von Bedeutung sind, geschädigt werden, gibt Maier zu bedenken. Tatsächlich sollten jedoch möglichst „cleane Organe“ verpflanzt werden. Er kommt zu dem Schluss:

Für den Spender kann dies bedeuten, dass er in der Sterbephase nicht mehr damit rechnen kann, optimal, nur auf ihn zugeschnitten, medizinisch versorgt zu werden.“

Widerspruchslösung gefährdet Menschenrechte

Jeder, der einer Organentnahme nicht grundlegend widerspräche, sei für das obere Prozedere potentieller Spender. Maier kritisiert:

Ich halte dies allein aus verfassungsrechtlichen Gründen für untragbar. Ob ein Mensch bereit ist, das von mir beschriebene Prozedere auf sich zu nehmen, um einem anderen Menschen zu helfen, muss im Grundsatz immer seine eigene Entscheidung bleiben.“

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestrebte Widerspruchslösung sei „mit dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitenden Recht auf negative Selbstbestimmung nicht vereinbar“.

Bereits am 31. Oktober 2003 wäre der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, als er sich mit der Widerspruchslösung schon einmal befasste, zu dem Ergebnis gekommen,

dass aus dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht die Freiheit resultiert, sich mit bestimmten Fragen gerade nicht zu befassen. Der Bürger hat grundsätzlich das Recht, bewusst keine Entscheidung zum Umgang mit seinen Organ zu treffen, ohne irgendwelche Folgen befürchten zu müssen.“

Forderung nach unabhängiger Überwachung und Stärkung der Patientenrechte

Aus diesem Grund hat die AfD am vergangenen Mittwoch eine Änderung des Transplantationsgesetzes in der Fassung vom 22.03.2019 eingebracht. Demnach soll das Gesetz dahingehend geändert werden,

  1.  dass die Aufklärung der Bevölkerung gemäß § 2 Transplantationsgesetz (TPG) auf die grundlegenden Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf erweitert wird,
  2. dass die Einwilligungsfähigkeit in eine Organspende gemäß § 3 Abs. 1 TPG mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt,
  3. dass klargestellt wird, dass eine mögliche Patientenverfügung immer vorrangig vor einer Organspende Geltung findet,
  4. dass die Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders gemäß § 6 TPG in der Phase des Sterbens bei Einleitung von organprotektiven Maßnahmen gewahrt bleibt,
  5. dass die Entnahmekrankenhäuser zu § 9a Abs. 2 Ziff. 1 bis 6 TPG einheitliche spezifische Qualitätsstandards entwickeln, die von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden und deren Einhaltung durch die jeweils zuständige Landesbehörde überwacht wird,
  6. dass die Entnahmekrankenhäuser einheitliche spezifische Verfahrensanweisungen für die Tätigkeit des/der Transplantationsbeauftragten entwickeln, die von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden und deren Einhaltung von der zuständigen Landesbehörde überwacht wird,
  7. dass der/die Transplantationsbeauftragte/n sicherstellen, dass die Angehörigen während des gesamten Organspendevorganges psychologisch und auf Wunsch seelsorgerisch betreut werden,
  8. dass die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 3 TPG sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 5 TPG auf eine nicht mit den Beteiligten im Organspendeverfahren besetzte, unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen wird.

Die Partei begründet ihren Antrag damit, dass eine „ehrliche Aufklärung der Bevölkerung zur grundlegenden Frage des Sterbeprozesses, der Todesfeststellung und den erforderlichen medizinischen Verfahrensabläufen kontinuierlich erfolgt“. Eine Entscheidung zur Organspende solle im Alter von 18 Jahren getroffen werden und nicht – wie derzeit vorgeschlagen – bereits mit 16 Jahren. Eine Patientenverfügung müsse in Bezug auf eine etwaige Organspendeverweigerung eines Sterbenden bindend und nicht durch die Willenserklärung Dritter veränderbar sein.

Zudem solle eine Kontrollstelle, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle der Transplantationen sowie die internationale Stiftung Eurotransplant International Foundation überwacht, eingerichtet werden. Aktuell sind Vertreter aus beiden Institutionen in der Überwachungskommission, eine freie und unabhängige Entscheidung sei daher gar nicht möglich.

In der Antragsbegründung der Partei heißt es:

Diese im Transplantationsgesetz enthaltene Regelungslücke öffnet einem Missbrauch bei Organgewinnung und Organverteilung sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in menschenrechtlicher Hinsicht Tür und Tor und widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Eine unabhängige Kontrolle der Tätigkeiten von Koordinierungs- und Vermittlungsstelle mit der Möglichkeit der Ahndung von Verstößen ist deshalb zurzeit nicht gegeben.“

Unter diesen Bedingungen könnten selbst potentielle Spender ein „vertrauensvolles „Ja“ zur Organspende“ in Deutschland nicht geben, so die AfD.  Darum sei „die gesetzliche Präzisierung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben notwendig, um eine unabhängige rechtsstaatliche Kontrolle des gesamten Organspendeverfahrens sicherzustellen“.



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