Pläne für mehr Abschiebungen: Das sind die Vorschläge des Innenministeriums
Das Bundesinnenministerium hat Vorschläge für eine Erhöhung der Zahl der Abschiebungen vorgelegt. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, soll unter anderem der Ausreisegewahrsam von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen zudem ein eigenständiger Haftgrund werden. Diese und weitere Maßnahmen sollen laut Innenministerium nun mit Ländern und Kommunen diskutiert werden. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren starten.
Das Ministerium setzte mit der Vorlage des Diskussionsentwurfs Forderungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vom Mai um. Alle im damaligen Beschluss geforderten Maßnahmen sind den Angaben zufolge in dem Papier enthalten.
Anordnung und Fortdauer von Abschiebehaft soll demnach auch unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen zudem keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Und bei der Suche nach Ausreisepflichtigen soll es für die Polizei leichter werden, in Gemeinschaftsunterkünften andere Räumlichkeiten als nur das Zimmer des Betroffenen zu betreten.
In einem weiteren Diskussionsentwurf geht es um eine verbesserte Datenübermittlung bei Ausländer- und Sozialbehörden. Über das Ausländerzentralregister (AZR) sollen demnach künftig auch Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden wie Sozialämter und Jobcenter sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen. (afp/dl)
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