Pläne für Grundgesetzänderung stehen auf der Kippe: Schäuble befürchtet Handlungsunfähigkeit des Bundestags in Corona-Krise

Sollten in der Corona-Krise keine Bundestagssitzungen mehr möglich werden, ist "der Erlass kurzfristig notwendiger gesetzlicher Maßnahmen nicht mehr möglich", meldet das Bundesinnenministerium.
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Zwei Passanten mit Mundschutz am Bundestag.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times4. April 2020

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble befürchtet, dass die Corona-Krise die Handlungsfähigkeit des Parlaments gefährden könnte. „So etwas haben wir in unseren Lebzeiten noch nicht gehabt“, sagte der CDU-Politiker der Süddeutschen Zeitung (Wochenendausgabe). „Wir müssen alles daransetzen, die parlamentarische Demokratie nicht außer Kraft zu setzen.“

Deshalb seien jetzt „alle Überlegungen zur Abhilfe erwünscht, nur keine Überlegungen anzustellen wäre falsch“, sagte Schäuble, der allen Fraktionsvorsitzenden einen Brief geschrieben hat, um über mögliche Auswege zu sprechen. Der Bundestagspräsident erwähnt darin laut „SZ“ zwei Möglichkeiten: virtuelle Sitzungen des Bundestags sowie die Bildung eines kleinen Notparlaments.

Bei der jüngsten Sitzung des Bundestages hat wegen der Corona-Krise bereits ein Viertel der Abgeordneten gefehlt. Als Sofortmaßnahme sei das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Parlaments von 50 auf 25 Prozent der Abgeordneten gesenkt worden. Er „höre aber, dass es durchaus Zweifel gibt, ob diese Maßnahme ausreichend ist“, sagte Schäuble. Falls bei den Fraktionsvorsitzenden Interesse daran bestehe, über virtuelle Plenarsitzungen zu reden, sei er dazu gerne bereit.

Grundgesetzänderung bei fehlender Mehrheit unmöglich

Auch das Bundesinnenministerium schreibt laut „SZ“ in einem Vermerk, angesichts der Corona-Krise sei die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit aller Verfassungsorgane „von zentraler Bedeutung“. Es bestehe „die Gefahr, dass bei weiterer Verschärfung der Lage reguläre Bundestagssitzungen nicht mehr stattfinden können“.

In diesem Fall wäre „der Erlass kurzfristig notwendiger gesetzlicher Maßnahmen nicht mehr möglich“. Und erst recht „wären keine Änderungen des Grundgesetzes mehr möglich“ – ihnen müssen zwei Drittel aller Bundestagsabgeordneten zustimmen.

In dem Ministeriumsvermerk wird deshalb laut „SZ“ eine eindeutige Empfehlung gegeben: Um die Handlungsfähigkeit der Verfassungsorgane sicherzustellen, sollte eine Grundgesetzänderung beschlossen werden, die Bundestag und Bundesrat unter bestimmten Bedingungen „die Durchführung von Sitzungen und Abstimmungen im Online-Verfahren gestattet“. (afp)



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