„Pflichtlektüre“ für Bundestagsabgeordnete: Offene Briefe appellieren an Gewissen
Am 7. April debattiert der Deutsche Bundestag erneut über eine COVID-Impfpflicht – genauer gesagt, über eine Impfnachweispflicht. Denn niemand soll zu einer Impfung gezwungen werden, auch wenn von Bußgeldern bis zu 2.500 Euro die Rede ist. Rechtsexperten vertreten unterschiedliche Auffassungen, ob ein Bußgeld überhaupt erhoben werden kann für eine Impfung, die freiwillig erfolgen soll.
Der Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, wie sie beispielsweise vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) präferiert wird, gilt als vom Tisch. Ob eine verpflichtende Impfberatung für alle Erwachsenen sowie eine altersbezogene Impfpflicht ab 50 oder 60 Jahren eine Alternative ist, die die Mehrheit erreichen kann, bleibt abzuwarten.
Abgeordnete verschiedener Fraktionen um Wolfgang Kubicki (FDP) setzen hingegen auf eine Erhöhung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht, während die CDU ein Impfvorsorgegesetz vorschlägt. Danach soll unter bestimmten Voraussetzungen ein gestaffelter Impfmechanismus in Gang gesetzt werden. Dafür ist die Einführung eines Impfregisters erforderlich.
Die AfD hingegen lehnt eine Impfpflicht ab und fordert darüber hinaus, auch die bereits seit dem 15. März geltende Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen zurückzunehmen.
In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass über die verschiedenen Anträge namentlich abgestimmt wird. Damit wächst der Druck auf die Abgeordneten. In den vergangenen Wochen wurden von verschiedenen Stellen offene Briefe an sie herangetragen, beispielsweise seitens der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD). Neben dem vom Verein erstellten Corona-Ausstiegskonzept legte das wissenschaftliche Autorenteam rund um Bhakdi ein siebenseitiges Schreiben vor, das die COVID-Impfung unter die Lupe nimmt.
„Pflichtlektüre“ für Bundestagsabgeordnete
In dem als „Pflichtlektüre“ für Bundestagsabgeordnete bezeichneten Schreiben werden Fragen und Fakten aufgelistet, die ganz klar zu dem Ergebnis kommen, dass eine Impfpflicht „für einen nicht gegen Infektionen wirksamen, nicht regulär zugelassen Stoff“ nicht beschlossen werden dürfe.
Die mRNA-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna enthalten hochgiftige Substanzen, die bei Versuchstieren zu schweren Entzündungen führten und tödlich wirken können. Allein die Tatsache, dass die Sicherheit und Verträglichkeit der in den Impfstoffen enthaltenen Lipide für den Menschen nie geprüft worden seien, sei ein Grund, eine Impfung sofort zu verbieten.
Die MWGFD nimmt auch Bezug auf die von den Pathologen Professor Arne Burkhardt und Professor Walter Lang vorgelegten Erkenntnisse. Sie fanden bei ihren Untersuchungen von Gewebeabschnitten verstorbener Geimpfter heraus, dass es „nach der Impfung zu einer lang andauernden Produktion von Spike-Proteinen in Gefäßwänden und verschiedenen Organen“ komme. Dabei handelt es sich nach ihrer Aussage um gesicherte Erkenntnisse, dass es in Folge der Impfung zu Entzündungen speziell von kleinen Gefäßen kommt.
„Gerinnselbildung und Gefäß-Schädigungen folgen unausweichlich“, heißt es in dem siebenseitigen MWGFD-Papier. Es komme zu vielfältigen, teils sehr diskreten und am lebenden Menschen kaum nachweisbaren Schädigungen. Gröbere Schäden an größeren Gefäßen und in Herz, Lunge oder Gehirn könnten jedoch zum Tode führen. Burkhardt hat ausdrücklich alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere Lauterbach und die Ärzte unter ihnen, eingeladen, seine Präparate anzuschauen und sich über seine Untersuchungsergebnisse zu informieren.
KRiStA: COVID-Impfpflicht nicht mit Völkerrecht und Grundgesetz vereinbar
Auch das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA-Netzwerk) hat sich am 2. April in einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundestages gewandt. Sie mahnen die Abgeordneten, dass sie ihre „historische Abstimmung“ über die COVID-Impfpflicht wohl überlegen. Die Juristen stellen klar:
„Die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht mit den neuen COVID-19-Impfstoffen – sei sie auch auf bestimmte Gruppen beschränkt oder auf ‚Vorrat‘ – ist mit dem Grundgesetz und bindenden Normen des Völkerrechts nicht vereinbar.“
Die Abgeordneten mögen sich vor Augen halten, dass der Staat „Millionen von Menschen dazu zwingen wolle, sich ein Medikament injizieren zu lassen, welches im Einzelfall schwere Nebenwirkungen haben kann und das bis 2023/2024 noch immer in einer medizinischen Studienphase ist“. Es gebe keine volle Kenntnis über kurz- und mittelfristige Schäden, geschweige denn langfristige Nebenwirkungen.
PEI-Bericht lässt auf sich warten
Der letzte Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts stammt vom 7. Februar 2022 und wurde für die Zeit vom 27.12.2020 bis 31.12.2021 gestellt. Demnach wurden 2.255 Todesfälle nach einer COVID-Impfung und insgesamt 244.576 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet. In diesem Zeitraum wurden 148.760.720 Impfungen durchgeführt.
Ausgehend vom zweimonatlichen Turnus hätte der nächste PEI-Bericht über die COVID-Impfstoffe um den 7. April erstellt werden müssen. Auf der PEI-Website wird mitgeteilt, dass der nächste Sicherheitsbericht den Zeitraum von Beginn der Impfkampagne bis einschließlich 31.03.2022 abdecken soll.
Auf die Anfrage der Epoch Times im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung über eine Impfpflicht, wann mit dem nächsten Bericht zu rechnen ist, teilte PEI-Pressesprecherin Dr. Susanne Stöcker mit: „Der nächste Sicherheitsbericht wird im Laufe des April erscheinen, einen konkreten Termin kann ich nicht nennen.“
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion