Pflege: Instrument zu Personalbemessung soll stufenweise eingeführt werden
Die geplante Neuregelung zur Bemessung des Personalbedarfs in der Krankenhauspflege soll nach den Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang kommenden Jahres mit einer Erprobungsphase starten. Vor der verbindlichen Einführung des entsprechenden Instruments soll dieses drei Monate ausprobiert werden, wie es in den am Donnerstag bekannt gewordenen Eckpunkten zu dem Vorhaben heißt.
Im Januar 2024 soll das Verfahren auf der Grundlage der „Pflegepersonalregelung 2.0“ (PPR 2.0) verpflichtend in allen zugelassenen Krankenhäusern eingeführt werden. In einer dritten Stufe soll ein von den Krankenhäusern zu erreichender Umsetzungsgrad festgelegt werden – um anschließend Personal aufzubauen. Die entsprechenden Aufbaustufen sollten sich „realisierbaren Werten“ orientieren, zudem sei die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte zu berücksichtigen.
Nicht verpflichtend
Kliniken, für die eine tarifvertragliche Regelung zur Entlastung des Pflegepersonals gilt, müssen die Neuregelung nicht verpflichtend anwenden. Das Instrument PPR 2.0 wurde im Rahmen einer konzertierten Aktion von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) dem Deutschen Pflegerat, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dem Bundesgesundheitsministerium entwickelt.
Demnach sollen Patienten täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt werden. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis. In der Summe ergibt sich ein Zeitwert pro Patient, der den Personalbedarf abbildet. Lauterbach hatte die Einführung des PPR 2.0-Instruments kürzlich auf einer Verdi-Demonstration zugesagt.
Mit der geplanten Personalbemessung ist die Hoffnung verbunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten und den Pflegeberuf dadurch attraktiver zu machen. Nach Einschätzung der Deutsche Krankenhausgesellschaft fehlen in Deutschland Kliniken rund 40.000 Pflegekräfte. (afp/mf)
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