Petition zum BKA: Privilegierung von Bürgern allein wegen Migrationshintergrundes verfassungswidrig
Stefan Wischniowski, seit 25 Jahren Beamter beim Bundeskriminalamt, beobachtet seit 2014 intensiv die Auswirkungen der Migrationspolitik beim Bundeskriminalamt (BKA). Er sagt: „Seit 2014 kritisiere ich die besondere Förderung von Frauen und jetzt die besondere Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund.“
Der Oberkommissar Wischniowski bemängelt, dass das BKA den Umstand, dass Polizeibeamte mit Migrationshintergrund teilweise unterrepräsentiert sind, als mangelnde Chancengleichheit interpretieren würde. Ob sich ein Beamter persönlich mit dem Land identifiziere, dem er diene, spiele dagegen keine Rolle.
Dass das BKA einen statistischen Ausgleich anstrebt, sei eine Diskriminierung der Deutschen, die keinen Migrationshintergrund vorweisen können. Seit 2014 wird die „interkulturelle Kompetenz“ beim BKA kräftig gefördert.
Privilegierung von Bürgern beim BKA alleine wegen Migrationshintergrundes verfassungswidrig
Anfang 2019 hatte Wischniowski genug. Der mit einer Philippinin verheiratete Familienvater reichte am 26. März eine Petition beim Bundestag ein. Der Wortlaut:
„Der Deutsche Bundestag möge die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im BKA überprüfen. Der Grundsatz der Menschenwürde schützt die personale Individualität. Daraus fließt die Rechtsgleichheit aller Bürger unabhängig von Geburtsort, Rasse und originärer Nationalität. Dies bedeutet, dass eine Privilegierung von Bürgern alleine wegen eines Migrationshintergrundes verfassungswidrig ist. Weder ein Gesetz noch eine Behörde darf dieses Ziel verfolgen. Das BKA macht dieses Ziel jedoch deutlich.“
Nachdem er die Petition abgesandt hatte, passierte zunächst nichts. Monatelang wartete Wischniowski, der früher Otto Schilly und Franz Müntefering als Personenschützer zur Seite gestanden hatte.
Erst vor kurzem wurde die Petition unter der Nummer 92626 online gestellt. Bis das erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht ist, ist es noch ein weiter Weg. Bislang sind auf der Petitionsseite 636 Online-Mitzeichner ersichtlich. Die Mitzeichnungsfrist endet am 18.12.2019.
Kontrolle des Petitionserfolgs
„Aus den Erfahrungen der Petition gegen den Migrationspakt wissen wir, dass undemokratische Kräfte auch innerhalb der Bundestagsstrukturen solche regierungskritischen Petitionen wie meine, zu stören im Stande sind“, schreibt Wischniowski in seinem Eintrag am 21. November unter die Petition. Deshalb bittet er die Unterstützer, ihm über seine registrierte Mail eine kurze Nachsicht zu schicken.
Weiter heißt es in seinem Beitrag: „Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt. Bitte beachten Sie die Richtlinie 3h.“
Dazu merkt Wischniowski an: „Auch wenn ich die Richtlinie 3h nicht kenne und sie unter der Suche hier nicht zu finden ist, sei auf meine Erreichbarkeit verwiesen, die man leicht finden kann. Daraus kann ich auf einen Missbrauch des Petitionssystems des Deutschen Bundestages schließen.“
Nachwuchssuche im In- und Ausland
Wie aktiv das BKA um Migrantennachwuchs für die eigenen Reihen wirbt, geht aus der Website des BKA hervor. Dort heißt es:
„Wir suchen und fördern Menschen, die ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kenntnisse bei uns einbringen. Für viele Aufgaben sowie die internationalen Kooperationen des BKA ist dies von großem Wert. Deshalb haben wir es uns zum Ziel gesetzt, mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Wir bieten Einsatzmöglichkeiten für unterschiedliche Berufsbilder und Qualifikationen. In vielen Bereichen ist eine Einstellung auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit möglich.“
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden seit 2013 jährliche Informationsveranstaltungen für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in einer Liegenschaft des Bundeskriminalamtes durchgeführt.
So fand beispielsweise im November 2016 ein Besuch des Albrecht-Dürer-Gymnasiums in Berlin-Neukölln statt, das einen Anteil von 64,4 Prozent Migranten aufwies. Das geht aus dem Bericht zur Charta der Vielfalt (Stand Oktober 2018) hervor.
Zudem lege das BKA Wert darauf, Praktikumsplätze mit Schülern mit Migrationshintergrund zu besetzen. Seit 2014 erfolgen jährliche Stellenausschreibungen in nicht-deutschsprachigen Print- und Online-Medien. „Im Januar 2015 erfolgten erstmals die Veröffentlichungen der Stellenausschreibungen in der türkischen Zeitung ‚Zaman‘ sowie für vier Wochen online in den ‚Deutsch-Türkischen-Nachrichten’“, heißt es in dem Bericht. (sua)
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