Petition gegen Drosten-Fachartikel: 22 Forscher zweifeln an Wert der PCR-Tests
In einer von 22 Forschern unterschriebenen Petition an das Fachjournal „Eurosurveillance“ forderten diese das Blatt dazu auf, einen von den Charité-Virologen Dr. Victor Corman und Dr. Christian Drosten erarbeiteten Artikel zurückzuziehen, der am 23. Januar des Vorjahres veröffentlicht worden war.
Das Papier mit dem Titel „Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR“ stellte das von Drosten erarbeitete PCR-Testverfahren zum Nachweis des neuartigen Coronavirus dar, das bis heute die am weitesten verbreitete Testmethode darstellt.
Journal sagt Prüfung zu
Die Redaktion des Journals sagte zu, das dem Clarivate Analytics’ Web of Science zufolge seither mehr als 800-mal zitierte Papier unter Berücksichtigung der von den Forschern geäußerten Kritik noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Dem Ansinnen, das Papier von der Seite zu nehmen, kam die Publikation allerdings nicht nach.
Das „Corman-Drosten-Papier“ hatte von Beginn der Corona-Krise an eine wesentliche Bedeutung für die Corona-Politik in Deutschland und darüber hinaus. Noch heute bilden positive Ergebnisse von PCR-Tests die Grundlage für die offiziell ausgewiesenen Fallzahlen an sogenannten Neuinfektionen, auch weil das Robert Koch-Institut (RKI) andere Nachweise wie Antikörpertests noch nicht für ausgereift genug hält, um verlässliche Zahlen anzuzeigen.
In weiterer Konsequenz bilden die aufgrund der PCR-Tests gewonnenen Zahlen aber auch die Grundlage für politische Entscheidungen, insbesondere für Lockdown-Maßnahmen, die weltweit massive Schäden für Volkswirtschaften, Bildungswesen und das soziale Gefüge von Ländern nach sich ziehen.
„Unangemessen hohe Anzahl an Primer-Molekülen“
Die Autoren des „Corman-Drosten-Reviews“, dessen Ergebnisse die Petition an Eurosurveillance angestoßen hatten, zählen zehn Punkte auf, die aus ihrer Sicht „wissenschaftliche und methodische Ungenauigkeiten“ im Zusammenhang mit dem Testverfahren erkennen ließen.
Die Kritikpunkte umfassen von aus Sicht der Forscher unangemessen hohen Konzentrationen sogenannter „Primer“-Moleküle, die sich an die Erbgutstücke des Sars-CoV-2 heften und damit eine Infektion zu erkennen geben. Außerdem fehle es den erkannten Sequenzen an der Spezifität.
Darüber hinaus seien die Tests nicht in der Lage, zwischen dem vollständigen Virus und Virenfragmenten zu unterscheiden. Vor allem sei die Anzahl der sogenannten Amplifikationszyklen (Ct-Werte) falsch bemessen, die weniger als 35, idealerweise 25 bis 30, betragen solle, in den meisten Laboratorien der USA und Europas jedoch einen Schwellenwert von 35 und höher aufweisen.
Die Konsequenz daraus sei, dass sich nicht ausreichend unterscheiden ließe zwischen einem bloßen Nachweis von Virenfragmenten und einer tatsächlichen Infektion, geschweige denn Ansteckungsgefahr.
„Zu 97 Prozent ein falsch-positives Ergebnis“
Bei einem so hoch angesetzten Schwellenwert sei, so der Bericht, bei einem positiven Nachweis „die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person tatsächlich infiziert ist, weniger als 3 Prozent; die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis ein falsches Positiv ist, beträgt 97 Prozent“.
Insgesamt sei demnach das Drosten-Testmodell nicht in der Lage, verlässliche Daten zu liefern, die eine tatsächliche Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ermöglichten – der Test sei, so der Schluss der Petitionswerber, demnach „nutzlos“.
Das Testdesign, so die Autoren, sei „so vage und fehleranfällig, dass es in Dutzende verschiedene Richtungen gehen“ könne. Es gebe keine ausreichende Standardisierung und das Papier von Corman und Drosten habe auch in der kurzen Phase zwischen Übermittlung und Publikationen keine ausreichenden Peer-Reviews durchlaufen können.
Die Autoren des Berichts wollen zudem in mindestens vier Fällen Interessenskonflikte festgestellt haben, die es als unangemessen erscheinen ließen, die viel beachtete Publikation in Eurosurveillance zu veröffentlichen.
Drosten-Papier wurde zweimal überarbeitet
Die Faktenchecker-Seite der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nennt die in der Studie artikulierten Vorwürfe „altbekannt“, diese würden von den 22 Unterzeichnern der Petition lediglich „in neuer Schärfe“ artikuliert.
Für die Richtigkeit der Darstellung vermisse man allerdings die Belege, vielmehr habe der Bericht der Kritiker seinerseits „tradierte wissenschaftliche Kontrollinstanzen umgangen“. So sei der Bericht auf einer eigens errichteten Website veröffentlicht und parallel dazu bei Eurosurveillance zur Veröffentlichung eingereicht worden.
Dies weiche vom üblichen Prozess ab, wonach Forscher erst nach Vornahme von Peer-Reviews und Überarbeitung kritisierter Stellen mit einer Publikation rechnen können. Auch werde das Papier Laien zur Verfügung gestellt, bevor Forscherkollegen auch nur die Arbeiten auf Preprint-Servern einsehen hätten können. Das Drosten-Papier habe diesen Weg demgegenüber eingehalten und sei auch zweimal überarbeitet worden.
Zudem seien unter den 22 Unterzeichnern auch mehrere fachfremde Forscher. Auf Google-Scholar fänden sich deutlich mehr als 2.500 Zitationen des Drosten-Papiers. Fachkollegen hätten bis dato darin keine schwerwiegenden Fehler und Mängel entdecken können.
Bundesgesundheitsministerium will Schnelltests zur Regel machen
Möglicherweise könnte die Debatte um die Qualität der PCR-Tests durch das jüngste Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums bald eine Entschärfung erfahren. Wie „KMA online“ berichtet, will dieses perspektivisch nur noch qualitativ hochwertige Schnelltests zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus in Deutschland einsetzen.
Dafür hat man einen Vertrag mit dem Medizintechnik-Unternehmen Nal von Minden aus Moers geschlossen. Auf diesem Weg soll der neue COVID-19-Antigen-Schnelltest des Unternehmens zeitnah in die nationale Teststrategie integriert werden. Die Schnelltests sollen eine zielgerichtete Identifikation von Virusträgern erleichtern, die tatsächlich an COVID-19 erkrankt sind und von denen eine Ansteckungsgefahr ausgeht.
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