„Pauschalurteile“: Ärzte kritisieren BAMF für Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen

Elise Bittenbinder, die Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) übt starke Kritik an der Vorgehensweise im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Titelbild
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times12. August 2019

Im Umgang mit psychisch erkrankten Flüchtlingen haben Ärzte und Psychotherapeuten scharfe Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Ausländerbehörden geübt. „Wir erkennen in den Zurückweisungen von traumatisierten Geflüchteten, dass das BAMF für seine Schreiben oftmals Textbausteine nutzt, um psychiatrische Gutachten und ärztliche Stellungnahmen als nicht ausreichend begründet abzuweisen“, sagte Elise Bittenbinder, Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Das wirkt, als würden sich die BAMF-Mitarbeiter nicht mehr professionell mit jedem Einzelfall auseinandersetzen, sondern pauschal und manchmal sogar sehr differenziert unsachgemäß urteilen.“

Als ginge es vor allem darum, „politische Interessen durchzusetzen, und nicht um Fachlichkeit oder den bestmöglichen Schutz von Opfern von Gewalt“, sagte Bittenbinder. Die BAfF ist der Dachverband für bundesweit rund 40 Psychosoziale Zentren. Nach eigenen Angaben haben Ärzte und Psychotherapeuten 2013 etwa 10.000 traumatisierte Flüchtlinge versorgt, 2018 waren es nach Angaben der BAfF-Vorsitzenden schon mehr als 20.000.

Widerstand in Ärzteschaft gegen „verschärfte Abschiebepolitik“ wächst

„Auch wenn wir mehr Personal bekommen haben, wächst der Druck auf die Einrichtungen.“ Deutliche Kritik am Vorgehen der Behörden äußerte auch der Menschenrechtsbeauftragte der hessischen Landesärztekammer, Ernst Girth. „Die Regierungen, das BAMF und die Ausländerbehörden versuchen in vielen Fällen, kritische Ärzte aus den Abschiebeverfahren rauszuhalten“, sagte er den Funke-Zeitungen. Doch innerhalb der Ärzteschaft wächst aus Sicht der Ärztekammer der „Widerstand gegen die verschärfte Abschiebepolitik“ der Bundesregierung.

„Es wird immer schwieriger für die Behörden, Ärzte für Gutachten zu finden“, sagte Girth. Das BAMF wies die Vorwürfe zurück. „Bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen sind die Entscheider des Bundesamtes dahingehend sensibilisiert, besonders einfühlsam mit den Betroffenen umzugehen“, sagte ein BAMF-Sprecher auf Nachfrage der Funke-Zeitungen. Das BAMF setzt nach eigenen Angaben in den Asylverfahren 218 Sonderbeauftragte für Traumatisierte und Folteropfer ein.

Seit August gilt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

„Wurde eine Person als traumatisiert oder psychisch erkrankt identifiziert, erfolgt die Anhörung unter Einbindung dieser Sonderbeauftragten“, heißt es beim BAMF. Seit August gilt das von der Bundesregierung beschlossene und umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Es sieht eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie ein härteres Vorgehen gegen „Identitätstäuscher“ vor. Das Gesetz hält zudem fest, dass nur noch Atteste von Fachärzten wie Psychiatern für traumatisierte Flüchtlinge durch das BAMF akzeptiert werden, um ein Hindernis für eine Abschiebung geltend zu machen.

Stellungnahmen von Psychotherapeuten werden von den Behörden dagegen nicht mehr angenommen. Die Beauftragte für Menschenrechtsfragen beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Eva van Keuk, hob hervor, dass sich Deutschland „überhaupt nicht leisten“ könne, nun mit den Psychotherapeuten „eine ganze Berufsgruppe aus der Erkennung und Diagnostik von Traumatisierung bei Geflüchteten auszuschließen“. Flüchtlinge würden ohnehin zur Gruppe gehören, „die in Deutschland nur in Ausnahmefällen schnellen Zugang zu ärztlicher Behandlung oder psychologischer Betreuung bekommen“, sagte van Keuk. (dts)



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