Patientenschützer wollen Nicht-Geimpfte per Gesetz schützen – Spahn lehnt Sonderrechte für Geimpfte ab
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat eine gesetzliche Klarstellung gefordert, um Nicht-Geimpfte vor Diskriminierung zu schützen. „Wenn Horst Seehofer das verbieten lassen will, braucht es eine gesetzliche Klarstellung. Denn schon Pflegeanbietern ist im Rahmen der Vertragsfreiheit freigestellt, den Abschluss von Verträgen oder den Zutritt zu ihren Liegenschaften zu verweigern“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Es sei keineswegs sicher, ob eine solche versteckte Impfpflicht durch die Anti-Diskriminierungsvorschriften nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten sei.
Denn eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften wird darin nicht verboten.“
Wenn der Staat also neutral bleiben und nicht zum Vormund werden wolle, dann müsse der Bundestag sofort handeln, da ja bereits geimpft werde.
Brysch verwies auch darauf, dass die Fluglinie Qantas bereits angekündigt habe, künftig nur Geimpfte an Bord lassen zu wollen. Am Morgen war die bundesweite Impfkampagne gegen das Coronavirus offiziell gestartet. Bis zum Jahresende werden 1,3 Millionen Dosen in der Bundesrepublik erwartet.
Keine Sonderrechte für Geimpfte
Nicht nur Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt Sonderrechte für gegen das Coronavirus geimpfte Bürger ab. „Viele warten solidarisch, damit einige als erste geimpft werden können. Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden“, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben, 28. Dezember).
Es sei diese gegenseitige Rücksicht, die das Land zusammenhalte: „Gegen die Pandemie kämpfen wir gemeinsam – und wir werden sie nur gemeinsam überwinden.“
Zuvor hatte sich schon Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen. Diese kämen einer Impfpflicht gleich, sagte er der „Bild am Sonntag“.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich gegen Sonderrechte für Geimpfte aus. Solche Privilegien wären „weder kontrollierbar noch gut zu rechtfertigen“, sagte er den Funke-Blättern. Im Übrigen sei nicht auszuschließen, dass Geimpfte andere Menschen noch mit dem Coronavirus anstecken könnten.
Die Impfungen gegen das SARS-CoV-2 waren am Wochenende in ganz Deutschland angelaufen. Bundesweit bekamen vorwiegend ältere und pflegebedürftige Menschen die ersten Impf-Spritzen. Auch europaweit startete die Impfkampagne mit dem Präparat der Mainzer Firma Biontech und ihres US-Partners Pfizer. (dts/afp/sza)
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