Parteienrechtler: Frauke Petry kann entweder in den Bundestag oder den sächsischen Landtag

Entweder Bundestag oder sächsischer Landtag – beides gleichzeitig geht nicht, erklärt Parteienrechtler Morlok. Damit muss Frauke Petry seiner Meinung nach eines ihrer beiden Mandate abgeben.
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DresdenFoto: Sean Gallup/GettyImages
Epoch Times13. Oktober 2017

Politikerin Frauke Petry muss nach Ansicht des Düsseldorfer Parteienrechtlers Martin Morlok eines ihrer beiden Mandate abgeben: Bundestag oder sächsischer Landtag –- beides gehe nicht, sagte Morlok dem „Spiegel“.

Petrys Austritt aus der AfD unmittelbar nach der Bundestagswahl wertete der Parteienrechtler als „Wählertäuschung“. Petry hatte am 25. September erklärt, dass sie der AfD-Fraktion im Bundestag nicht angehören wolle. Kurz darauf war sie aus der Partei ausgetreten.

Frauke Petry kündigte an, „Die Blaue Partei“ und das Bürgerforum „Blaue Wende“ aufzubauen. Sie und ihre Mitstreiter wollen ein Bürgerforum „Blaue Wende“ ins Leben rufen, „in dem man sich mit und ohne Parteibuch unabhängig von der Farbe engagieren kann“.

Ab November sollten öffentliche Veranstaltungen angeboten werden, „erst in Sachsen und dann bundesweit“, fügte Petry hinzu. (dpa/dts)

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